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Rechtsextremistische Parteien

Rechtsextremisten versuchen über die Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess in Form von Parteien ihre Ideologie durchzusetzen und so die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu beseitigen. Parteien bieten für Rechtsextremisten den Vorteil, dass ein Verbot dieser Organisationsform nach dem Grundgesetz wesentlich schwieriger ist, als ein Vereinsverbot (sogenanntes Parteienprivileg).

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Am 25. Februar 2021 stufte das Bundesamt für Verfassungs­schutz (BfV) die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) als Verdachtsfall im Phänomenbereich Rechtsextremismus ein und berichtete anschließend öffentlich darüber. Gegen die Beobachtung und Berichterstattung durch das BfV legte die AfD Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte in der Entscheidung vom 8. März 2022 die Zulässigkeit der Beobach­tung der AfD und der Berichterstattung durch das BfV. Die AfD hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, über die bislang nicht entschieden worden ist.

Stuft das BfV aufgrund bundesweiter Erkenntnisse die AfD we­gen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grund­ordnung als Verdachtsfall ein, liegen auch beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) regelmäßig die Voraussetzungen für eine Erklärung zum Beobachtungsobjekt vor. Der Beobachtung der AfD durch das BayLfV liegen – neben eigenen Erkenntnissen – die dem BfV und die im Verfassungs­schutzverbund vorliegenden bundesweiten Erkenntnisse über die AfD als Gesamtpartei zugrunde. Die Feststellungen, die zur Beobachtung der AfD als Gesamtpartei geführt haben, besitzen auch für Bayern Gültigkeit, zumal es keine Anhaltspunkte gibt, dass der AfD-­Landesverband Bayern sich von den Zielen der Gesamtpartei distanziert hat.

Die Beobachtung durch das BayLfV dient der Aufklärung, inwieweit sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür verfesti­gen, dass die AfD als Gesamtpartei Bestrebungen verfolgt, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen. Die innere Zerrissenheit der AfD als Gesamtpartei, Flügelkämpfe beziehungsweise eine Annäherung an extremistische Gruppierungen machen eine Beobachtung der AfD als Gesamtpartei durch den Verfassungs­schutz erforderlich. Dabei ist zu untersuchen, inwieweit die verfassungsfeindlichen Bestrebungen einzelner Gruppierungen für die künftige Entwicklung der AfD als Gesamtpartei von Bedeutung sein können und inwieweit Extremisten innerhalb der AfD eine steuernde Wirkung entfalten. Dementsprechend umfasst der Beobachtungsauftrag des BayLfV nicht sämtliche Funktio­näre und Mitglieder und dient vorrangig der Klärung der Frage, ob die AfD als Gesamtpartei aktuell von einer verfassungsfeind­lichen Grundtendenz beherrscht wird. Aus Verhältnismäßigkeits­gründen ist außerdem zu berücksichtigen, dass die AfD vom BfV noch nicht als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft ist.

Gegen die Beobachtung durch das BayLfV legte der bayeri­sche AfD-­Landesverband Rechtsmittel ein. Mit Beschluss vom 17. April 2023 lehnte das Verwaltungsgericht München (VG München) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die vom bayeri­schen AfD-Landesverband gestellten Anträge ab. Laut VG Mün­chen sind Äußerungen von Parteimitgliedern darauf gerichtet, die Menschenwürde von Musliminnen und Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen. Sie zeigen ferner eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Reprä­sentanten des Staates sowie gegen die demokratischen Par­teien. Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mit­glieder stammten und nicht feststehe, dass sie die Meinung der gesamten Partei abbilden, sind sie dem VG München zufolge jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits. Dieser bilde die Grundlage für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, durch die festgestellt werden könne, in welche Richtung sich die Partei letztlich bewegt. Danach darf das  BayLfV den bayerischen AfD-­Landesverband vorläufig, das heißt bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren, beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren.

Gegen den Beschluss des VG München im Verfahren des einst­weiligen Rechtsschutzes vom 17. April 2023 erhob der bayerische AfD-­Landesverband Beschwerde; der Beschluss ist somit noch nicht rechtskräftig. Die Klage (Hauptsacheverfahren) des bayerischen AfD-Landesverbandes ist weiterhin anhängig.

Verfassungsschutzrechtlich relevant ist ein Volksbegriff, der von einer ethnisch homogenen Gemeinschaft ausgeht, da dadurch all jenen, die nicht dem jeweils ethnisch definierten Volk angehören, nur ein rechtlich abgewerteter Status zuerkannt wird. Dabei wird denjenigen Personen, die nicht dem „ethnisch definierten Volk“ angehören, der sich aus der Menschenwürde ergebende Achtungsanspruch abgesprochen und die elementare Rechtsgleich­heit verweigert. In der „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ der AfD vom 18. Januar 2021 formulierte die Partei:

„Im Sinne unseres politischen Ziels, dem deutschen Staatsvolk auch eine deutsche kul­turelle Identität über den Wandel der Zeit zu erhalten, wollen wir die aktuelle Massenzuwan­derung, die auf einem Missbrauch der Asyl­gesetzgebung beruht, beenden.“

Beim Satzungsparteitag des bayerischen AfD­-Landesverbandes am 27. Oktober 2022 in Greding (Lkr. Roth) zeigte der JA­-Bezirksverband Schwaben ein Banner mit der Aufschrift „Unser Volk zuerst, Autarkie – Souveränität – Remigration“. Dieser Banner­ text lässt sich einem ethnisch­kulturellen Volksbegriff zuord­nen und wurde bereits zuvor von der rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ (IB) im Rahmen der Kampagne „#aktionsolidarität“ verwendet.

Das Programm des bayerischen AfD­-Landesverbandes zur Landtagswahl 2023 weist weitere Anhaltspunkte auf. So for­dert der bayerische AfD­-Landesverband u. a. den „Fortbestand unseres Volkes“ in Verbindung mit dem „Erhalt unserer Heimat“ und dem „Erbe unserer Vorfahren“ sowie die „Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, welche die „Liebe zur Heimat und zum eige­nen Volk“ voraussetze.

Mitglieder bzw. Untergliederungen der AfD schüren Angst und Hass gegen Menschen muslimischen Glaubens. Dabei setzen sie den Islam mit Islamismus gleich und sprechen dem Islam zugleich ab, eine Religion im Sinne von Art. 4 GG zu sein. Die Menschenwürde von Musliminnen und Muslimen wird verletzt, indem diese wegen ihrer Religionszugehörigkeit systematisch, anhaltend und wiederholt pauschalisierend auf polemische Art und Weise herabgesetzt, ausgegrenzt und als kriminelle, nicht integrierbare Menschen 2. Klasse dargestellt werden. So ver­linkte der AfD-­Kreisverband Würzburg am 28. Januar 2023 über sein Facebook­-Profil auf einen Artikel des rechtsextremistischen In­ternetblogs „Politically Incorrect/PI­News“ („PI­-News“) vom 27. Januar 2023. „PI­-News“ berichtete über zwei von Migranten verübte Gewalttaten mit Todesfolge in Deutschland und Spanien. Der AfD­-Kreisverband Würzburg zitierte in seinem Post „PI­-News“ wie folgt:

„Die Mörder vereint ein ähnliches Täterprofil: Beide Verbrecher sind Muslime und vorbestraft.“

In dem besagten „PI­-News“­-Beitrag heißt es weiter:

„Wer Anreize für das Anwachsen türkisch­, arabisch­ und afrikanisch­ muslimischer Parallelgesellschaf­ten setzt, gefährdet das Leben einer unkalkulier­baren Zahl nicht­muslimischer Europäer.“

Der Verfassungsschutz beobachtet den Kreis der regelmäßig publizierenden Personen des Internetblogs „PI­-News“. Dieser ist ein seit November 2004 bestehender reichweitenstarker In­ternetblog, auf dem auch islamfeindliche und rechtsextremis­tische Agitation verbreitet wird. Ideologisch prägend für den Internetblog ist die Erzählung von einer angeblichen „Um­volkung“ und „Islamisierung“ Deutschlands.

Auch das Programm des bayerischen AfD-­Landesverbandes zur Landtagswahl 2023 beinhaltet Anhaltspunkte für das Schüren von Ängsten vor Migration. Unter dem Programmpunkt „Kultur­fremde Masseneinwanderung“ bezeichnet es die AfD als „unerlässlich“, die „Werteordnung vor weiter fortschreitender Is­lamisierung“ zu schützen. Derartige Äußerungen sind geeignet, den Islam und Menschen muslimischen Glaubens pauschal zu diffamieren. Als gleichermaßen gegen die Menschenwürde gerichtet sind Äußerungen einzuordnen, die dazu geeignet sind, allgemein Sozialneid zu schüren, Abwehr und Unbehagen hervorzurufen sowie eine ablehnende, wenn nicht gar feindliche Haltung gegenüber Migrantinnen und Migranten zu begründen oder zu festigen. So zeigen jüngste Analysen, dass Gewalt ge­gen Asylbewerber und entsprechende Einrichtungen mit den verstärkten Aktivitäten und Agitationen in sozialen Medien korrelieren. Das Programm des bayerischen AfD­-Landes­verbandes zur Landtagswahl 2023 formuliert:

Deutsche Staatsbürger dürfen beim Zugang zu Wohnraum nicht länger benachteiligt werden. Sie sind es hauptsächlich, die jeden Tag arbeiten und mit ihren Leistungen unser Land tragen.

Tatsächliche Anhaltspunkte für Verhaltensweisen der AfD, die darauf gerichtet sind, das Demokratieprinzip und das davon mitumfasste Mehrparteiensystem außer Geltung zu setzten, er­geben sich aus der Agitation gegen Institutionen und Repräsen­tanten des Staates sowie gegen die demokratischen Parteien. Dabei gehen Anzahl und Intensität der getätigten Beschimpfun­gen, Verdächtigungen und Verleumdungen über das Ausmaß einer bloßen Kritik hinaus. Das Grundsatzprogramm der AfD zeigt, dass es Bestandteil und Ziel der Partei ist, Misstrauen gegenüber der Funktionsfähigkeit der Demokratie zu säen. Die AfD behauptet in ihrem Grundsatzprogramm, das „vordringliche Interesse“ von Berufspolitikern beschränke sich auf „Macht“, „Status“ sowie materielles „Wohlergehen“. Dabei betont sie:

„Es handelt sich um ein politisches Kartell, das die Schalthebel der staatlichen Macht, soweit diese nicht an die EU übertragen worden ist, die gesamte politische Bildung und große Teile der Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen in Händen hat.“

Das AfD­-Grundsatzprogramm schließt mit den Worten:

„Nur das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutsch­land kann diesen illegitimen Zustand beenden.“

Damit versucht die AfD, das Bestehen einer „illegitimen“ Situation in der Bundesrepublik Deutschland heraufzubeschwö­ren. Die Wählerinnen und Wähler müssten befürchten, dass die von ihnen gewählten Repräsentanten nicht in ihrem Sinne handeln. Der in diesem Zusammenhang von der Partei häufig genutzte Begriff des „Kartells" suggeriert zudem, dass es sich um ein abgeschottetes System geheimer Absprachen handele, auf das von außen kein Einfluss genommen werden könne. In der Art und Weise, in der die AfD – abweichend vom wissen­schaftlichen Sprachgebrauch – den Begriff verwendet, werden wesentliche Bestandteile der verfassungsmäßigen Ordnung angegriffen: Den etablierten Parteien wird unterstellt, in verschwörerischer Weise Deutschland zersetzen und zerstören zu wollen. Anhaltspunkte für die Feststellung einer „illegitimen Situation“ durch die AfD ergeben sich auch aus dem Programm des bayerischen AfD­-Landesverbandes zur Landtagswahl 2023. Dieses kritisiert u. a. die angebliche

„Abgehobenheit einer politischen Klasse, die sich dem eigenen Volk nicht mehr verpflichtet fühlt und es nur noch als Verfügungsmasse für ihre sozialistischen Experimente sieht.“

Am 18. Februar 2023 veranstaltete der AfD­-Kreisverband München­-Ost in München anlässlich der 59. Münchner Sicherheitskonfe­renz eine Kundgebung unter dem Motto „Kriegstreiber stoppen! Keine Sanktionen – Keine Waffenexporte“. Unter den etwa 250 Teilnehmern befanden sich auch einzelne Rechtsextremisten. Als Redner trat neben bayerischen AfD­-Funktionären auch der Chefredakteur des rechtsextremistischen „COMPACT­Maga­zins“, Jürgen Elsässer, auf.

Die „COMPACT­-Magazin GmbH“ („COMPACT“) wird seit dem Jahreswechsel 2020 im Phänomenbereich Rechtsextremismus vom Verfassungsschutz beobachtet. Über die im Jahr 2010 erstmalig erschienene Monatszeitschrift „COMPACT­-Magazin“ werden nicht nur verschwörungstheoretische Inhalte, sondern regelmäßig auch islamfeindliche und fremdenfeindliche Motive verbreitet, die gegen die Menschenwürdegarantie des Grund­gesetzes gerichtet sind. „COMPACT“ kann als ein bedeutendes Sprachrohr im Rechtsextremismus gesehen werden, welches mit zahlreichen Beobachtungsobjekten der Verfassungsschutzbehör­den eng vernetzt ist und diesen eine Plattform bietet. Mit seiner thematischen Schwerpunktsetzung versucht „COMPACT“ nicht nur rechtsextremistische Zielgruppen umfänglich zu bedienen, sondern auch nicht extremistische Personenkreise zu erreichen.

Elsässer sagte während der AfD­-Veranstaltung, Deutschland werde „vor die Hunde gehen, wenn wir die Kriegstreiber und Volksverräter da Oben nicht zum Teufel jagen“. Ihm zufolge müsse „das Volk der Regierung den Krieg erklären“, wenn diese „Russland den Krieg erklär[en]“ sollte. Zudem warb Elsässer un­ter dem Stichwort „Querfront“ für eine verstärkte Vernetzung in­nerhalb des Spektrums der extremistischen „Neuen  Rechten“, unter Einbezug von Björn Höcke und der Führungsfigur der „Identitären Bewegung“ (IB) im deutschsprachigen Raum, Martin Sellner, sowie mit Gruppierungen der politischen Linken. In diesem Kontext führte er aus:

„Und in diesem Frühjahr wächst der Widerstand neu zusammen. Wir haben fünf Kräfte im Wi­derstand, die jetzt zusammenkommen. Da sind einerseits die guten Patrioten rund um die AfD, das ist andererseits zum zweiten der Corona­-Widerstand, die überall noch ihre Leute haben, die Corona­-Rebellen, das sind zum dritten die anständigen Linken, die [e]s so auch gibt, […] das sind zum vierten die alternativen Medien mit dem Flaggschiff Compact und das ist [sic!] zum fünften die Freie Deutsche Jugend, Junge Alter­native und Identitäre Bewegung. Einen Finger kann man brechen, aber fünf Finger sind eine Faust!“

Diese Vernetzung korrespondiert mit einer Aktion einzelner IB­-Aktivisten, die gemeinsam mit Mitgliedern der Aktivitas der Münchner „Burschenschaft Danubia“ während der AfD­-Kundgebung am 18. Februar 2023 ein Banner mit der Aufschrift „GLOBALISTEN GRENZEN ZEIGEN – AUTARKIE – SOUVERÄ­NITÄT – REMIGRATION“ zeigten. In der Gesamtschau kann die­se Kundgebung als ein Versuch gewertet werden, das innerhalb der rechtsextremistischen Szene entwickelte Konzept der so­genannten „Mosaik­-Rechten“ umzusetzen. Szeneintern meint der Begriff der „Mosaik-­Rechten“ die Kooperation zwischen der AfD und den in ihrem gesellschaftspolitischen Umfeld angesie­delten Vorfeldorganisationen. Aus Sicht des Verfassungsschut­zes ist unter „Mosaik­-Rechten“ eine arbeitsteilige Aufgliederung und Entgrenzung im extremistischen neu­rechten Spektrum zu verstehen, wobei die einst klaren Trennlinien zwischen demokratischen, radikalen und extremistischen Positionen verwischt werden.

Am 15. April 2023 veranstaltete der bayerische AfD­-Landesverband in Nürnberg eine Kundgebung, an der erneut einzelne IB­-Aktivisten bzw. einzelne Mitglieder der Aktivitas der „Burschen­schaft  Danubia“ teilnahmen. Diese Aktion auf einer bayerischen AfD­-Veranstaltung kann als weiterer Anhaltspunkt für die Öff­nung der AfD in Bayern gegenüber rechtsextremistischen Orga­nisationen gewertet werden.

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© Screenshot: Webseite JA Bayern (gesichert:14.06.21)

Die JA ist gemäß $ 17a der Bundessatzung der „Alternative für Deutschland" (AfD) die offizielle Jugendorganisation der Partei. Die JA wurde im Juni 2013 gegründet und ist als eigenständiger Verein mit Sitz in Berlin konstituiert. Zum Charakter der JA heißt es in § 17a Abs. 2 Satz 1 der Bundessatzung der AfD:

Die JA dient als lnnovationsmotor der AfD und hat das Ziel, das Gedankengut der Partei in ihrem Wirkungskreis zu verbreiten sowie die besonderen Anliegen der Jugend innerhalb der AfD zu vertreten."

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erklärte am 15. Januar 2019 die JA zum Verdachtsfall, da hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vorliegen. Die programmatischen Aussagen der JA enthielten eine aggressive Rhetorik, in der eine migrations- und insbesondere islamfeindliche Haltung offen zu Tage trete. Die JA vertrete einen ethnisch homogenen Volksbegriff und mache jene, die dieser ethnisch geschlossenen Gemeinschaft nicht angehören, in eindeutiger Weise verächtlich. So bezeichne die JA die Migrationspolitik der Bundesregierung als „wahnsinniges Bevölkerungsexperiment", für das das „Volk [...] mit seinem Blut" bezahle und das dazu führe, dass das deutsche Volk „abgeschafft" werde.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in einer Entscheidung vom 19. Juni 2020 diese Einschätzung des BfV. Die JA hatte gegen ihre Nennung im Bundesverfassungsschutzbericht 2019 Klage eingereicht. Nach Auffassung des Gerichtes folge das zentrale politische Programm der JA dem Idealbild des „autochthonen Deutschen". Deutsche Staatsangehörige würden nach ihrer ethnischen Herkunft in Bürger erster und zweiter Klasse unterteilt. Diese diskriminierende Ausgrenzung verletze die Menschenwürde. Zudem spreche die JA durch ihre kontinuierliche Agitation gegen Asylbewerber und Migranten diesen ihre Menschenwürde ab. Bestimmte Bevölkerungsgruppen würden bewusst ausgegrenzt und Muslimen der Schutz der grundgesetzlioh garantierten Religionsfreiheit nicht zugebilligt. Unter Verwendung rechtextremistischer Kampfbegriffe - etwa der „Umvolkung“ - werde der „Austausch des deutschen Volkes" behauptet. Aus den vom BfV genannten Gründen wird die JA durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ebenfalls beobachtet.

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen VerwaItungsstreitverfahren der AfD gegen das BfV in der Entscheidung vom 8. März 2022 die Zulässigkeit der Beobachtung der JA durch das BfV und die Berichterstattung durch das BfV bestätigt. Die AfD hat gegen die Entscheidung des VG Köln Berufung eingelegt, über die bislang nicht entschieden worden ist.

Der bayerische Landesverband der JA (JA Bayern) existiert bereits seit September 2013. Die „JA Bayern" weist keine flächendeckenden bayerischen Strukturen auf. Es bestehen einzelne Kreis- und Bezirksverbände. Realweltliche Veranstaltungen der „JA Bayern" fanden 2022 insbesondere im Rahmen der Freizeitgestaltung statt.

Einem Posting auf Instagram zufolge besuchten Anfang November 2022 ein bayerischer JA-Funktionär und zugleich Mitglied des JA-Bundesvorstandes mit zwei Aktivistinnen der Identitären Bewegung (IB) den Bayerischen Landtag. Beim JA-Bundeskongress am 15./16. Oktober 2022 in Apolda (Thüringen) hatte Björn Höcke geäußert, die JA solle mehr IB wagen.

Die „JA Bayern" veranstaltete am 6. August 2022 einen Diskussionsabend mit dem Titel „Partei, Vorfeld & Parlament". Im Fokus der Veranstaltung standen die Bedeutung des politischen Vorfeldes für den Erfolg einer Partei und erfolgreiche Zukunftsstrategien. Den Teilnehmerkreis beschrieb die „JA Bayern" am 7. August 2022 als „Vertreter aus allen Wirkbereichen der politischen Rechten". Den JA-Angaben zufolge wurden während der Veranstaltung die aktuelle Lage analysiert, Strategien für die Zukunft erarbeitet und untereinander neue Kontakte und Kooperationen geknüpft. Unter den Referenten befand sich auch ein Autor des vom BfV als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften „Verlag Antaios". Er ist zudem Redaktionsmitarbeiter der Zeitschrift „Sezession" des als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften „Verein für Staatspolitik e.V.". In einem im „Verlag Antaios" 2022 veröffentlichten Buch wirbt der Autor für eine „Mosaik-Rechte", die sich als Kooperation zwischen der AfD und in ihrem gesellschaftspolitischen Umfeld angesiedelten Vorfeldorganisationen versteht. Das Buch sowie die „Mosaik-Rechte" waren Gegenstand des Diskussionsabends. Unter „Mosaik-Rechten" ist aus Sicht des Verfassungsschutzes eine arbeitsteilige Aufgliederung und Entgrenzung im rechtsextremistischen neu-rechten Spektrum zu verstehen, wobei die Entgrenzung der einst klaren Trennlinien zwischen demokratischen, radikalen und extremistischen Positionen verwischt.

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Logo NPD
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Auf einem Bundesparteitag am 3. Juni 2023 hat sich die NPD in „Die Heimat“ umbenannt.

Die NPD will die bestehende Ordnung durch eine „Volksgemeinschaft“ ersetzen. Aus Sicht der NPD stellt einzig eine ethnisch homogene „Volksgemeinschaft“ eine natürliche, dem wahren Wesen des Menschen entsprechende und damit annehmbare staatliche und gesellschaftliche Ordnung dar. Sie strebt einen Gegenentwurf zur parlamentarischen Demokratie in Deutschland an. Die von der NPD vertretenen völkischen Grundideen bringen im Zusammenhang mit den verschiedensten politischen Themen oft ausländerfeindliche, antisemitische, rassistische – und in Bezug auf den historischen Nationalsozialismus verharmlosende und zustimmende – Positionen zum Ausdruck. Ihr angestrebtes Ziel der „Systemüberwindung“ und ihre Grundaussagen stehen inhaltlich im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.

Das im Juni 2010 verabschiedete Parteiprogramm der NPD ist von einem ausgeprägten Nationalismus getragen und schreibt den Gedanken der „Volksgemeinschaft“ in einer völkisch-kollektivistischen Auslegung fest. So heißt es im Parteiprogramm (Übernahme wie im Original):

„Volksherrschaft setzt die Volksgemeinschaft voraus. Der Staat nimmt dabei die Gesamtverantwortung für das Volksganze wahr und steht daher über Gruppeninteressen.“

und

„Ein grundlegender politischer Wandel muß die sowohl kostspielige als auch menschenfeindliche Integrationspolitik beenden und auf die Erhaltung der deutschen Volkssubstanz abzielen. Integration ist gleichbedeutend mit Völkermord.“

Für die NPD resultiert die Würde des Einzelnen nicht aus dem freien Willen des Individuums, sondern ist von biologisch-genetischer Teilhabe an der „Volksgemeinschaft“ abhängig. Da nur Deutsche völkischer Abstammung Teil der „Volksgemeinschaft“ sein können, ist eine rassistisch und nationalistisch geprägte Fremdenfeindlichkeit elementarer Bestandteil der Parteiideologie vom „lebensrichtigen Menschenbild“, das sich insbesondere gegen „Fremdbestimmung“ und „Überfremdung“ wendet.

Die NPD verfolgt nicht nur erkennbare rechtsextremistische Ziele. Sie versucht auch, über bürgerliche Themen ihre rechtsextremistischen Anschauungen zu verbreiten. So befasst sie sich unter dem Motto „Sozial geht nur national“ verstärkt mit sozialpolitischen Themen. Damit will sich die NPD als soziale Protestpartei darstellen und Ängste vor sozialen Reformen, Arbeitslosigkeit und einer „multikulturellen Gesellschaft“ schüren. Um dem Ziel der politischen Machtergreifung näherzukommen, verfolgt die Partei ein auf vier „strategische Säulen“ gestütztes Konzept. Diese Säulen bezeichnet sie schlagwortartig mit den Begriffen:

  • „Kampf um die Köpfe“
  • „Kampf um die Straße“
  • „Kampf um die Parlamente“
  • „Kampf um den organisierten Willen“

Der „Kampf um die Köpfe“ bezeichnet die politisch-theoretische Arbeit. Die „völkisch-nationale Programmatik“ soll weiterentwickelt und dem Bürger vermittelt werden. Gerade angesichts der Flüchtlingsthematik zeigt die zunehmende Verrohung mancher Debatten im Internet, dass die Strategie der NPD des „Kampfes um die Köpfe“ teilweise erfolgreich ist. Im „Kampf um die Straße“ soll einerseits durch zahlreiche öffentliche Veranstaltungen wie Aufmärsche und Demonstrationen Präsenz gezeigt und andererseits die Bevölkerung mobilisiert werden. Bei der dritten Säule, dem „Kampf um die Parlamente“, geht es der NPD um Erfolge als politische Wahlpartei. Ziel ist die Gewinnung von Macht und Einfluss sowie die Gewährung finanzieller Zuwendungen. Mit dem „Kampf um den organisierten Willen“ strebt die NPD eine Bündelung aller rechtsextremistischen Kräfte unter ihrer Führung an, ohne dabei programmatische Inhalte zu definieren. Im Grunde will die NPD im Rahmen einer Aktionseinheit als die zentrale und entscheidende Kraft des Rechtsextremismus wahrgenommen werden.

Die NPD gliedert sich in 16 Landesverbände, die wiederum in Bezirks- und Kreisverbände unterteilt sind. In Bayern gliedert sich die NPD in sieben Bezirks- und 31 Kreisverbände.

  Deutschland Bayern
Mitglieder: ca. 3.000 ca. 450
Vorsitzender: Frank Franz Rainer Hatz
Gründung: 1964 1965
Sitz: Berlin Bamberg
Publikationen: „Deutsche Stimme"  

Bei den Vorstandswahlen auf dem 38. Bundesparteitag in Altenstadt (Hessen) am 14.Mai 2023 bestätigten die Delegierten Franz in seiner Position als Parteivorsitzenden. Mit dem wiedergewählten Beisitzer Axel Michaelis ist nun auch der bayerische Landesverband im NPD-Bundesvorstand vertreten.

Franz befasste sich in seiner Parteitagsrede mit den Schwierigkeiten der Parteiarbeit in den vergangenen „Corona-Jahren“. Er räumte ein, dass vor allem die Bundestagswahl gezeigt habe, dass die NPD als Wahlpartei bei überregionalen Wahlen aktuell keine Chancen auf positive Ergebnisse habe. Man wolle sich fortan verstärkt als Netzwerker, Dienstleister, punktueller Bündnispartner, regionaler Motor und Unterstützer von Bürgerprotesten und regierungskritischen Initiativen engagieren. Außerdem werde man sich auf die Teilnahme an Kommunalwahlen konzentrieren. Hierfür seien jedoch eine stärkere Regionalisierung der Parteiaktivitäten und eine Neuausrichtung der NPD als „Antiparteien-Partei“ erforderlich. Den thematischen Schwerpunkt bildeten die Beratungen zur Neuausrichtung und Umbenennung der Partei in „Die Heimat“. Am 21. April 2023, wenige Tage vor dem Bundesparteitag, forderte auch die NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) einen neuen Parteinamen und drohte kurzzeitig offen mit einer Abspaltung von der Partei, falls der bisherige Name nicht zeitnah abgelegt werde. Der bayerische NPD-Landesverband schrieb am 27. April 2023 auf Telegram: „Parteireform & Namensdebatte: Wer sich nicht entwickelt, wird abgewickelt."

Bei der Abstimmung über die neue Parteisatzung und die damit angestrebte Namensänderung wurde mit 100 Stimmen der 154 Delegierten das vorgegebene 2/3-Quorum um 3 Stimmen verfehlt. Unmittelbar nach der Entscheidung erklärte der damalige bayerische NPD-Landesvorsitzende Sascha Roßmüller auf Telegram, nicht erneut für den NPD-Parteivorstand zu kandidieren und auch beim bayerischen NPD-Landesparteitag nicht mehr für eine Vorstandsposition antreten zu wollen. Franz schrieb am 15.Mai auf Facebook: „Zwar ist die Umbenennung wegen 3 Stimmen an einer überwiegend destruktiven Minderheit vorerst gescheitert. Aber der Wille der Mehrheit und das Mandat sind da. Wir bauen jetzt um.“ Beim Landesparteitag der bayerischen NPD am 6. Juni wurde der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Nürnberg-Fürth, Rainer Hatz, zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Nach Aussage eines gewählten Landesvorstandsmitgliedes würden sämtliche Mitlieder des bayerischen NPD-Landesvorstandes die Namensänderung der Partei befürworten. Mit Ausnahme des NPD-Kreisverbandes München stünden auch sämtliche bayerische NPD-Kreisverbände hinter den vom NPD-Bundesvorstand anvisierten Veränderungen.

Auf dem Parteitag des NPD-Bezirksverbandes Mittelfranken am 24. Juli 2022 wurde thematisiert, dass man künftig auf den positiv besetzten „Begriff HEIMAT“ setzen werde, um „auf der Straße aktiver sein zu können“. In Zusammenhang mit der Umbenennungsdebatte konnten in Bayern Social-Media-Präsenzen festgestellt werden, die allesamt den Bezeichnungszusatz „Heimat“ aufweisen und einem kohärenten Design folgen. Auch das Facebook-Profil des NPD-Landesverbandes Bayern verwies z. B. am 11. September 2022 auf das seit 3. September 2022 bestehende Facebook-Profil „Heimat Bayern“. Am selben Tag bewarb das Facebook-Profil des NPD-Kreisverbandes Nürnberg-Fürth das seit 31. August 2022 bestehende Facebook-Profil „Heimat Franken“. Derartige „Heimat Bayern“- und „Heimat Franken“-Profile konnten auch auf Instagram und Telegram festgestellt werden. Unter dem Namen „Heimat!“ führte die NPD am 19. Oktober 2022 und am 21. Oktober 2022 vor den Parteibüros von Bündnis 90/Die Grünen in Ansbach beziehungsweise in Nürnberg jeweils eine Aktion unter dem Titel „Grün muss weg“ durch. An einer Kundgebung zu den Themen Russland, Sanktionen, Energieversorgung, Inflation und Coronamaßnahmen nahmen am 26. November 2022 in Ansbach auch NPD-Aktivisten mit Transparenten mit der Aufschrift „Heimat!“ teil.

Innerparteilicher Richtungsstreit

Im Januar 2023 wurde im Internet das Rundschreiben „Chefsache Stürmische Zeiten“ bekannt, in dem der Bundesparteivorsitzende Frank Franz für den bevorstehenden Bundesparteitag der NPD wirbt. Im Rahmen des Bundesparteitages müsse, so Franz, „die Richtung für die kommenden Jahre“ beschlossen werden. Franz zufolge arbeite innerhalb der NPD eine „kleine Gruppe von Sektierern und Störenfrieden“, die „innerparteilich satzungswidrige Parallelstrukturen“ aufbaue und „parteischädigend und zersetzend“ handele.

Zum Jahresbeginn nahmen in Ansbach und Bamberg einige NPD-Aktivisten aus Bayern und anderen Bundesländern an Kundgebungen gegen die Corona-Politik teil. Die von den Aktivisten mitgeführten Transparente vermittelten keinen unmittelbaren Bezug zur NPD. Parteiangaben zufolge hätten sich zum Jahresbeginn NPD-Aktivisten auch an Kundgebungen gegen die Corona-Politik im Raum Neu-Ulm beteiligt. Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg kündigte der NPD-Kreisverband Nürnberg an, Flugblätter mit dem Titel „Ami Go Home!“ zu verteilen. Anlässlich des Christopher Street Days verteilten Aktivisten des NPD-Kreisverbandes Nürnberg-Fürth in Nürnberg Flugblätter mit dem Titel „Pro Mann & Frau“. Bei der NPD-Frauenorganisation „Ring Nationaler Frauen“ und der Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ waren in Bayern im Berichtszeitraum keine Aktivitäten zu verzeichnen. Die der NPD zugerechneten kommunalen Tarnlisten „Bürgerinitiative A e.V.“ (BIA-Nürnberg) und die „Bürgerinitiative Ausländerstopp München“ (BIA-München) entfalteten im Berichtszeitraum ebenfalls keine Aktivitäten.

Logo JN
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Die Jugendorganisation der NPD benannte sich im Januar 2018 von Junge Nationaldemokraten in Junge Nationalisten um. In einem Interview mit der Parteizeitung Deutsche Stimme im September 2018 erklärte der neue Bundesvorsitzende Christian Häger, dass der bisherige Name nicht mehr dem „heutigen Zeitgeist“ entspreche. Konkret habe man von „neu gebildeten Gruppen“, insbesondere der Identitären Bewegung (IB), gelernt. Der neue Name „Junge Nationalisten“ solle den Begriff „Nationalismus“ wieder positiv in die Öffentlichkeit tragen. Die Aussagen Hägers belegen zum einen die Vorbildrolle, welche die IB inzwischen innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums einzunehmen scheint. Zum anderen ist die Umbenennung der JN ebenfalls als Ausdruck einer radikaleren Linie innerhalb der Partei zu werten.

Verbindungen ins europäische Ausland

Die NPD und ihre Jugendorganisation Junge Nationalisten unterhalten Verbindungen zu verschiedenen Rechtsextremisten im europäischen Ausland. Die NPD ist Mitglied der „Europäischen Nationalen Front“, einem europaweiten rechtsextremistischen Parteienbündnis, dem auch die griechische neonazistische Partei „Chrysi Avgi“ („Goldene Morgenröte“) angehört.

In Bayern trat die NPD mit einer Landesliste mit dem Landesvorsitzenden als Spitzenkandidaten sowie einem Direktkandidaten an. Im Fokus der Wahlkampagne stand dabei eine von der Partei suggerierte Wiederholung der sogenannten „Flüchtlingswelle“ des Jahres 2015. Ein koordinierter Wahlkampf der bayerischen NPD-Verbände war jedoch nicht erkennbar. Während die Partei im Jahr 2017 in Bayern 0,3 Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen konnte, kam sie bei der Bundestagswahl 2021 in Bayern auf lediglich 0,1 Prozent. Das Ergebnis der Bundestagswahl bestätigt den seit mehreren Jahren anhaltenden Negativtrend der Partei bei Landtags- und Bundestagswahlen. Als Ergebnis einer Sitzung des NPD-Parteipräsidiums kündigte der NPD-Bundesvorsitzende am 28. September 2021 „ernsthafte“ und „progressive“ Veränderungen innerhalb der NPD an.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17. Januar 2017 die verfassungsfeindliche Ausrichtung der NPD bestätigt. Ein Verbot der Partei lehnte das Gericht jedoch ab, weil die  Bedeutung der Partei für eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu gering sei. Nachdem auf Bundesebene die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung geschaffen wurden, haben Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2018 beschlossen, beim  Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung zu beantragen. Am 20. Juli 2019 reichten die drei Antragsteller eine 150-seitige Antragsschrift zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Antragsschrift führt Belege auf, wonach die NPD weiterhin planvoll das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.

Mit Urteil vom 23. Januar 2024 – 2 BvB 1/19 entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Nähere Informationen hierzu können in der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts nachgelesen werden.

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Logo des bayerischen Landesverbands der Partei III. Weg
© Screenshot: der-dritte-weg.info (gesichert 02.12.20)

Die Partei III. Weg vertritt einen stark neonazistisch geprägten Rechtsextremismus. Zahlreiche Mitglieder, Fördermitglieder und Sympathisanten der Partei stammen aus dem Umfeld des 2014 verbotenen neonazistischen Netzwerks Freies Netz Süd (FNS).

Die ideologischen Ziele der Partei ergeben sich aus ihrer Satzung sowie aus einem „Zehn-Punkte-Programm“, das auf Elemente des 25-Punkte-Programms der NSDAP zurückgreift. Beide Programme basieren auf einem biologistischen Volksbegriff. Die NSDAP hatte festgeschrieben, dass nur der ein „Volksgenosse“ sein könne, der „deutschen Blutes“ sei. Die Partei III. Weg fordert die „Erhaltung und Entwicklung der biologischen Substanz des Volkes“ sowie die „Beibehaltung der nationalen Identität des deutschen Volkes“, die es vor „Überfremdung“ zu schützen gelte.

Die Partei vertritt ein geschichtsrevisionistisches Weltbild. Sie fordert die Wiederherstellung „Gesamtdeutschlands in seinen völkerrechtlichen Grenzen“. In diesem Zusammenhang spricht der „III. Weg“ auch von einer „friedlichen Vereinigung des deutschen Volkskörpers im Rahmen der ethnischen Selbstbestimmung und [der] Schaffung eines souveränen deutschen Volksstaates“, was als Vereinigung aller deutschsprachigen Gebiete in einem Staat zu interpretieren wäre.

Auch der Antisemitismus ist prägend für die Ideologie der Partei: In Artikeln auf ihrer Homepage nimmt die Partei III. Weg den Palästina-Konflikt zum Anlass für antizionistische Propaganda. Auf der Startseite wird zudem dazu aufgerufen, keine israelischen Produkte zu kaufen.

Die Partei verfolgt ein Drei-Säulen-Konzept:

„den politischen Kampf“,
„den kulturellen Kampf“ und
„den Kampf um die Gemeinschaft“.

Der III. Weg sieht sich nicht bloß als Wahlpartei, sondern als „nationale Bewegung“, die insbesondere auch auf der Straße ihre politischen Ansichten vertritt, sich kulturell betätigt und den Gemeinschaftsgeist übe die reine Parteiarbeit hinaus durch Sport- und Freizeitangebote vertiefen will. Dennoch ist der III. Weg bemüht, den in Anspruch genommenen Status als politische Partei durch entsprechende Aktivitäten wie Wahlteilnahmen zu untermauern. Für das Verbot von Gruppierungen, die als politische Parteien anerkannt sind, bestehen hohe verfassungsrechtliche Hürden. Diesen Schutz will der III. Weg ausnutzen, um seine rechtsextremistischen Aktivitäten fortzuführen.

Bis Ende September 2019 gliederte sich die Partei laut ihrer Satzung in die Gebietsverbände Süd, West und Mitte. Der Gebietsverband Süd bestand aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Nachdem der Partei die Teilnahme an der Landtagswahl in Sachsen 2019 aufgrund fehlender Strukturen verwehrt worden war, wurde die Satzung geändert: Der III. Weg gliedert sich nun in Landesverbände. Mit diesem Schritt unterstreicht die Partei ihre Absicht, auch künftig bei Wahlen anzutreten und so eine der für den Erhalt des Parteienstatus' notwendige formelle Voraussetzung zu erfüllen bzw. zu festigen.

  Deutschland Bayern
Mitglieder und Sympathisanten: ca. 700 ca. 150
Vorsitzender: Matthias Fischer Jasmine Eisenhardt
Gründung: 2013

2014 (erste sog. Stützpunkte)
2020 (Landesverband Bayern)

Sitz: Weidenthal / Rheinland-Pfalz  

Ein Kreisverband ist die kleinste selbstständige Einheit der Partei. Die Satzung ermöglicht in Gebieten, in denen keine Untergliederungen bestehen, sogenannte Stützpunkte einzurichten. Aktuell (laut Parteiwebseite) bestehen 22 Stützpunkte in Deutschland. Folgende fünf Stützpunkte befinden sich in Bayern:

  • Oberfranken
  • Mainfranken
  • München / Oberbayern
  • Nürnberg / Fürth
  • Ostbayern

Die bayerischen Stützpunkte entsprechen weitgehend den bisherigen geografischen Schwerpunkten der verbotenen Vereinigung Freies Netz Süd (FNS). Am 25. Juli 2020 wurde aus den fünf bayerischen Stützpunkten der Landesverband Bayern gegründet. Zur Landesvorsitzenden wählten die Mitglieder die Oberpfälzerin Jasmine Eisenhardt.

Auf der Webseite der Partei werden einzelne Podcasts mit revisionistischen und ausländerfeindlichen Themen zum Download angeboten. Der III. Weg bezeichnet dies als „Nationalrevolutionäres Radio“. Im Jahr 2017 erweiterte die Partei dieses Angebot um die Sendereihe „Revolution auf Sendung“ bei der jeweils ein führender Parteiaktivist zu bestimmten Themen spricht.

Die Webseite der Partei wurde 2017 überarbeitet und modernisiert. Darüber bietet der III. Weg eine App an, die sie ihren Sympathisanten auf der Parteiwebseite zum Download anbietet. Diese spiegelt im Wesentlichen die Inhalte der Parteiwebseite wider. Daneben nutzt der III. Weg auch Twitter und das russische Netzwerk „vk.com“ für seine Propagandazwecke.

Seit 25. August 2015 betreibt die Partei zudem einen Onlineshop für ihre Propagandamittel.

Bei der Bundestagswahl 2021 erhielt der „III. Weg“ in den Bundesländern Bayern und Sachsen insgesamt 513 Erstimmen und 7.485 Zweitstimmen. Damit blieb die Partei bei einem Ergebnis von unter 0,1 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen. Auf die Landesliste in Bayern entfielen 3.545 Stimmen, Direktkandidaten der Partei traten in Bayern nicht an. Verglichen mit der Europawahl 2019, bei der der „III. Weg“ auf 1.886 Stimmen kam, konnte die Partei ihren Stimmanteil nahezu verdoppeln. Allerdings ist der Stimmenanteil weiterhin als unbedeutend zu qualifizieren. Die 0,5-Prozent-Hürde für die staatliche Parteienfinanzierung wurde deutlich verfehlt. Unabhängig vom Wahlergebnis gelang es dem „III. Weg“ jedoch, seinen Status als Partei weiter zu festigen. Ein Verbot des „III. Weg“ als Partei erscheint aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im NPD-Verbotsverfahren als unwahrscheinlich, da die vom Bundesverfassungsgericht für ein Verbot vorausgesetzte Wirkmacht fehlt, die vertretenen Ziele auch tatsächlich umzusetzen.

Zu Beginn des Jahres 2022 setzte der „III. Weg“ seine Agitation im Rahmen der Proteste gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fort. Aktivisten der Partei nahmen einzeln oder in Kleingruppen an zahlreichen Protestveranstaltungen in Bayern teil, –häufig auch ohne dabei als Mitglieder des „III. Weg“ in Erscheinung zu treten. Über diese Beteiligungen wurde dann jeweils kurz auf den öffentlichen Telegram-Kanälen der jeweiligen Parteigliederungen berichtet. Des Weiteren verteilten Mitglieder der Partei themenbezogene Flugblätter, die sich gegen die Corona-Politik richteten. Die Agitation zielte sowohl auf die Delegitimierung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland als auch auf die Steigerung des eigenen Mitglieder- und Unterstützerpotenzials ab. Der „III. Weg“ schaffte es in Bayern aber zu keinem Zeitpunkt, einen bestimmenden Einfluss auf das Protestgeschehen auszuüben.

Solidarität mit der Ukraine

Die Aktivitäten im Bereich der Corona-Proteste nahmen parallel zur Beruhigung der pandemischen Lage im Frühjahr und insbesondere mit Beginn des Russland-Ukraine-Krieges deutlich ab. Zeitgleich gewann das russisch-ukrainische Kriegsgeschehen in der Agitation des „III. Weg“ zunehmend an Bedeutung. Neben der Berichterstattung über den eigentlichen Kriegsverlauf begann der „III. Weg“ bald damit, in seiner Berichterstattung die Auswirkungen und Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs mit klassischen rechtsextremistischen Themen wie Antiziganismus, Antisemitismus, Ausländerkriminalität und Asylmissbrauch zu verknüpfen. In Bayern fanden in Ingolstadt und in München 2 kleinere Solidaritätsaktionen des „III. Weg“ für die Ukraine statt. Zudem besuchten Aktivisten des „III. Weg“ am 2. März 2022 eine pro-ukrainische Demonstration unterschiedlichster gesellschaftlicher Kräfte auf dem Königsplatz in München.

Im August 2022 startete die Partei die Kampagne „Die wahre Krise ist das System“, welche das liberal-kapitalistische Wirtschaftssystem und das freiheitliche demokratische politische System für die gegenwärtig andauernde krisenhafte Situation verantwortlich macht. In der Folge kam es in Bayern zu mehreren Flyerverteilungen, so in Lindau am Bodensee, Schweinfurt, Waldkirchen (Niederbayern) und Zapfendorf (Oberfranken). Nach gegenwärtigem Stand gelingt es dem „III. Weg“ auch mit dieser Kampagne nicht, Anschluss an breitere Bevölkerungsschichten zu finden.
 

Stützpunkt der Jugendorganisation gegründet

Am 3. Dezember 2022 gründete sich im Bürger- und Parteibüro des „III. Weg“ in Schweinfurt der „Stützpunkt Franken“ der „Nationalrevolutionären Jugend“ (NRJ). Bei der NRJ handelt es sich um die Parteijugend des „III. Weg“. Der Stützpunkt soll nach Parteiangaben die Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken umfassen und stellt die erste Struktur der Jugendorganisation in Bayern beziehungsweise Süddeutschland dar. Offenkundiges Ziel der NRJ ist es, jugendliche Interessenten für die Partei zu gewinnen und frühzeitig an deren Strukturen heranzuführen.

„Licht für Dresden“ und "Heldengedenken"

Revisionistisches Gedankengut bzw. eine Bezugnahme auf die Zeit des historischen Nationalsozialismus und dessen Erinnerungskultur sind für den „III. Weg“ prägend. Unter dem Motto „Ein Licht für Dresden“ gedenkt der „III. Weg“ jährlich jeweils am ersten Samstag nach dem 13. Februar 2022 in deutschen Städten, die im Zweiten Weltkrieg stark zerbombt wurden, der Opfer der Luftangriffe auf Dresden im Februar 1945. Die Veranstaltungen dienen dazu, die Zahl der im Zweiten Weltkrieg geschädigten Deutschen hervorzuheben und somit die Ermordung von 6 Millionen Juden während des Nationalsozialismus zu relativieren. Ziel ist es letztlich, die Geschichte des Nationalsozialismus umzudeuten. Aktivisten der Stützpunkte Mainfranken, Mittelfranken und München/Oberbayern nahmen auch in diesem Jahr an dem traditionellen „Fackelmarsch“ des „III. Weg“ im Vorfeld der Gedenkveranstaltung in Dresden teil. In Cham und Passau führten Aktivisten des Stützpunktes Ostbayern kleinere Gedenkaktionen durch.

Am Wochenende des 19. und 20. März 2022 fanden Aktionen zum traditionellen „Heldengedenken“ in einem Ehrenhain in Oberfranken, am Ehrenmal der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck, im Ehrenhain in Cham sowie an einer Kriegsgräberstätte in Hofkirchen und einem Kriegerdenkmal in Vorderhainberg (Niederbayern) statt. Das „Heldengedenken“ im März geht auf den Nationalsozialismus zurück. Dabei interpretierten die Nationalsozialisten den zuvor in der Weimarer Republik begangenen Volkstrauertag, der ursprünglich den Gefallenen des Ersten Weltkrieges gewidmet war, um, und stellten stattdessen die Heldenverehrung in den Mittelpunkt des Gedenkens. Beim „Heldengedenken“ des „III. Weg“ wird in der Regel ausschließlich der gefallenen deutschen Soldaten der beiden Weltkriege gedacht. Dabei werden auch Angehörige der Waffen-SS ausdrücklich miteinbezogen.

Am 25. April 2022 nahmen Mitglieder des „III. Weg“ in Parteikleidung an dem jährlich stattfindenden Gedenken an den in rechtsextremistischen Kreisen als Märtyrer verehrten Reinhold Elstner teil. Der frühere Wehrmachtsangehörige war im April 1995 verstorben, wenige Tage, nachdem er sich auf den Stufen der Münchner Feldherrenhalle selbst angezündet hatte. Die Selbstverbrennung war politisch motiviert. In seinem Abschiedsbrief stellte Elstner seinen Freitod in einen Zusammenhang mit der von ihm strikt abgelehnten Münchner Wehrmachtsaustellung, die über die Kriegsverbrechen der Wehrmacht informierte.

Kundgebungen zum 1. und 8. Mai

Am 1. Mai 2022 veranstaltete der „III. Weg“ unter der Losung „Ein Volk Will Zukunft! Heimat bewahren! Überfremdung stoppen! Kapitalismus zerschlagen!“ eine Kundgebung zum in rechtsextremistischen Kreisen sogenannten „Arbeiterkampftag“ in Zwickau mit etwa 250 Teilnehmern, darunter auch einzelne Personen aus Bayern. Parteiangaben zufolge prangerten Redner den „ausbeuterischen Kapitalismus“ an und „während des kämpferischen Demonstrationszuges wurde lautstark die Alternative zum herrschenden System eingefordert: Der Deutsche Sozialismus!“. Die rechtsextremistischen Kundgebungen zum 1. Mai waren die ersten Mai-Kundgebungen seit Aufhebung der 2jährigen pandemiebedingten versammlungsrechtlichen Beschränkungen. Als letzte vergleichbare Teilnehmerzahlen bei 1.Mai-Kundgebungen des „III. Weg“ kann auf die Veranstaltungen in Plauen im Jahr 2019 mit etwa 600 Personen und in Chemnitz im Jahr 2018 mit etwa 650 Personen Bezug genommen werden. Vor diesem Hintergrund konnte die Partei in 2022 nicht einmal die Hälfte ihrer vorherigen Teilnehmerpotenziale ausschöpfen.

Aktivitäten zum„Tag der Befreiung“

Unter dem Motto „8. Mai - Wir feiern nicht!“ fanden bundesweit kleinere Gedenkveranstaltungen anlässlich des Kriegsendes am 8. Mai 1945 statt. Dabei stand wie jedes Jahr – das Gedenken an die Vertriebenen und durch die Alliierten nach Kriegsende Getöteten im Mittelpunkt. So avancierte der 8. Mai bereits vor Jahrzehnten zu einem zentralen Aktionstag der rechtsextremistischen Szene. Der „III. Weg“ will mit dem Gedenktag, der in den letzten Jahren stets unter dem Motto „Verzicht ist Verrat“ stand, vor allem an die ehemaligen deutschen Ostgebiete erinnern, die nach Darstellung der Partei „noch immer völkerrechtswidrig besetzt“ seien. Die Partei wolle sich dafür einsetzen, dass sich die deutschen Teilstaaten innerhalb und außerhalb der derzeitigen deutschen Grenzen friedlich zu einem „Gesamtdeutschland“ zusammenschließen. Diese Forderung belegt die stark (gebiets-)revisionistische Ausrichtung der Partei.“

Für Deutschland ist der 8. Mai 1945 alles andere als ein Tag der Befreiung. Deutschland verlor am 8. Mai seine Souveränität als Staat und wurde seiner freien Entscheidungsgewalt beraubt. Seit diesem Tag wird in Deutschland keine Politik mehr für Deutsche betrieben. Es wurde ein Büßerkult erschaffen, wonach sich jeder Deutsche seiner Geschichte schämen soll. Die Förderung der Familie, welche die Keimzelle eines gesunden Volkes ist, wurde fast gänzlich eingestellt. Es herrscht anstelle der Gemeinschaft der Individualismus, der die eigene Karriere als Ziel setzt. Die Kinderlosigkeit als Folge führt, wenn sie nicht aufgehalten wird, unwiderruflich zum Volkstod. In Bayern fanden entsprechende Gedenkveranstaltungen und Aktionen des „III. Weg“ in München, Taufkirchen, Murnau, Nürnberg, im Landkreis Passau, sowie an verschiedenen Orten in den Regierungsbezirken Oberfranken, Unterfranken und Schwaben statt.

Am 11. September 2022 führten Aktivisten des „III. Weg“ mehrere Aktionen mit Bezug zu infolge des Zweiten Weltkriegs heimatvertriebenen Deutschen durch. Anlässlich einer Veranstaltung am Vertriebenendenkmal auf dem Friedhof Untermenzing kam die revisionistische Ausrichtung der Partei klar zum Ausdruck:

„Ebenso war es jedoch auch Ziel der Aktion, klarzustellen, dass die deutsche Wiedervereinigung solange unvollendet ist, bis auch die ostdeutschen Gebiete wieder unter deutscher Verwaltung stehen. Die Partei ‚Der III. Weg‘ bekennt sich in ihrem Parteiprogramm klar zu Deutschlands historischen Grenzen. Deutschland ist größer als die BRD!“

Der staatliche Volkstrauertag im November dient dem Andenken an alle Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft. Rechtsextremisten nehmen den Volkstrauertag jedoch zum Anlass, um ausschließlich der deutschen Gefallenen und Kriegsopfer aus beiden Weltkriegen zu gedenken. Auch der Volkstrauertag wird so zu einem verklärenden „Heldengedenken“ uminterpretiert, bei dem die Angehörigen der Waffen-SS ausdrücklich miteinbezogen werden.

"Heldengedenken" in Wunsiedel

Entsprechend trafen sich Mitglieder und Sympathisanten der Partei am 12. November 2022 in Wunsiedel zum jährlichen Heldengedenken des „III. Weg“ unter dem Motto „Tot sind nur jene, die vergessen werden“. An der Veranstaltung nahmen in der Spitze etwa 120 Personen aus der rechtsextremistischen Szene teil, was einen deutlichen Rückgang gegenüber den Vorjahren darstellt. Zu den Rednern der Auftakt- und Abschlusskundgebung zählte u. a. der Bundesvorsitzende des „III. Weg“, Matthias Fischer. Das jährliche Heldengedenken in Wunsiedel stellt für den „III. Weg“ eine der wichtigsten Veranstaltungen im Jahr dar und ist aufgrund der regelmäßigen Durchführung als festetablierter Termin der rechtsextremistischen Szene anzusehen. Im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag führten Aktivisten des „III. Weg“ auch am 13. November 2022 an mehreren Orten in Bayern kleinere Gedenkaktionen durch. Im Berichtszeitraum zeigte sich, dass der „III. Weg“ zunehmend Probleme damit zu haben scheint, seine Mitglieder für größere öffentlichkeitswirksame Parteiveranstaltungen zu mobilisieren.

 

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© Screenshot NSP-Webseite

Im November 2021 gründete sich in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) die neonazistische NSP, die aus dem Verein „Neue Stärke Erfurt e. V.“ hervorging. Die NSP gliedert sich in einen Bundesverband mit Sitz in Erfurt (Thüringen) und nachgeordnete Abteilungen in verschiedenen Bundesländern.

Die NSP bezeichnet sich als „deutsch und aktivistisch“ und ist eigenen Angaben zufolge „aus einer Strategie von freien Aktivisten heraus geboren“. Sie zeichnet das Bild einer angeblichen Bedrohung durch „Überfremdung“ und durch eine vermeintliche „kommunistische[n] Umerziehung“ der „deutschen Volksseele“ und wähnt „das deutsche Volk und Deutschland in einer sehr heiklen Phase seiner Existenz“. Nach Einschätzung der Partei existieren „konstruktive Organisationen und Parteien“, die ihre „Ansichten teilen“. Allerdings fehle ein „Zusammenhalt der Organisationen“. Mit ihrem auf der Parteiwebseite veröffentlichten Grundsatzprogramm propagiert die NSP eindeutig rechtsextremistische und neonazistische Ziele und Narrative. So fordert die NSP eine „völkische Gemeinschaft“, die allein „deutschen Volksangehörigen“ Grundrechte zubilligt und eine auf die „deutsche Familie“ ausgerichtete Politik:

„Die deutschen Familien müssen wieder zusammenwachsen und sich als Teil einer Sippe und Ahnenkette begreifen, hierzu wird den Kindern in den Bildungseinrichtungen das traditionelle Werte- und Familienbild vermittelt. [...] Das Nationalgefühl werden wir durch völkisch traditionelle Veranstaltungen stärken.“

Mit ihren Plänen zur Etablierung extralegaler Strukturen zur angeblich notwendigen Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stellt sich die NSP auch deutlich gegen den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol:

„Wir installieren in jeder deutschen Stadt und Region eine Gemeinschaft der Tat, bestehend aus Jung und Alt. Diese Gemeinschaft macht es sich zur Aufgabe, die eigene Heimat zurückzuerobern und damit korrupter Verwaltung und dem anti-deutschen Zeitgeist ein Ende zu bereiten. Sie setzt sich gegen jede Form von Ausländerkriminalität und gegen alle kommunistischen Umtriebe durch.“

  Deutschland Bayern
Mitglieder/Sympathisanten - 10
Vorsitzende Sara Storch -
Gründung 2021 -
Sitz Erfurt/Thüringen -

Am 2. Februar 2023 berichtete die NSP in den sozialen Medien über den Aufbau einer Abteilung in Niederbayern und warb um weitere Mitglieder mit dem Ziel, ihre bundesweit entstehenden Strukturen zu erweitern. Im Februar und März wurden im Raum Kelheim mehrere Flugblattverteilungen der NSP bekannt. Anfang Oktober besuchten nach eigenen Angaben NSP-Aktivisten die Befreiungshalle in Kelheim und die Walhalla im Landkreis Regensburg.

Am 1. Mai 2023 führte die NSP in Erfurt eine Veranstaltung zum sogenannten „Arbeiterkampftag“ durch, an dem etwa 140 Personen teilnahmen, darunter auch einzelne aus Bayern. Einer der Redner war ein Vertreter der Gruppierung KZSHS. Im Vorfeld hatte die Partei eigenen Angaben zufolge in München mit Flugblättern und Aufklebern für die Teilnahme an der Veranstaltung geworben.

Am 8. Mai 2023, dem Tag des Kriegsendes im Jahr 1945, gedachte die NSP unter dem Motto „Wir vergessen Euch nicht! Der 8. Mai ist kein ‚Tag der Befreiung‘!“ an mehreren Orten im Bundesgebiet der von ihr als „Freiheitskämpfe[r]“ bezeichneten Soldaten des NS-Regimes. In München stellten nach Angaben der NSP Parteimitglieder ein Grablicht an einer Soldatengedenkstätte auf. Im Stadtteil München-Neuperlach verteilten Aktivisten am 11.Juli 2022 NSP-Flugblätter und zeigten sich auf einer Straßenbrücke
mit einem Banner der Partei.

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