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Gewalt und Militanz

Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, verbunden mit Hass und Ablehnung von Demokratie und pluralistischer Gesellschaft, bilden den Nährboden für rechtsextremistische Gewalttaten. Die Abwertung und die Entmenschlichung von Menschen und Menschengruppen fördern ein Sinken der Hemmschwelle zur Gewaltanwendung. Der in Teilen der Szene gepflegte Gewaltkult, der mit der Verherrlichung von „kriegerisch-soldatischer Tugend“ einhergeht, wirkt sich ebenfalls auf Gewaltbefürwortung und -anwendung aus.

In der Vergangenheit fielen innerhalb der rechtsextremistischen Szene in erster Linie Neonazis und Skinheads durch ihre Gewaltbereitschaft auf. Beispiele hierfür waren bereits in den 1990er-Jahren die rassistischen Übergriffe in Mölln, Solingen und Rostock-Lichtenhagen. Zu dieser Zeit wurde die rechtsextremistische Szene jünger, aktionistischer und militanter. Innerhalb der Szene kursierten Texte, die zum bewaffneten Kampf aufriefen wie beispielsweise „The Turner Diaries“ des US-amerikanischen Rechtsextremisten und Verlegers William Pierce, in denen er den Rassenkrieg propagierte.

Im Zusammenhang mit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 bekam die rechtsextremistische Szene ideologischen und propagandistischen Auftrieb, wodurch ein Resonanzboden für rechtsextremistische Ideologiefragmente entstand. Dies hatte Auswirkungen auf Radikalisierungsprozesse und rechtsextremistisch motivierte politische Gewalt: Viele Straf- und Gewalttaten gegenüber Flüchtlingen und deren Unterkünften wurden in der Folge von radikalisierten Personen und Kleingruppen begangen, die bislang nicht an rechtsextremistische Strukturen angebunden waren. Befeuert wird dies insbesondere durch unzählige Hasskommentare im Internet und in sozialen Netzwerken, die geprägt sind von rassistischen, abwertenden Aussagen gegenüber Migranten und teilweise offen kommunizierten Gewaltfantasien. Der Personenkreis, von dem rechtsextremistisch motivierte Gewalt ausgehen kann, hat sich dadurch vergrößert.

Seit 2018 wurden bundesweit verschiedene Drohmails an Presseorgane, Behörden, Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens versandt, die u.a. mit „National Sozialistische Offensive“, „Wehrmacht“, „NSU 2.0“, „Elysium“, „Staatsstreichorchester“ und „Atomwaffen Division Deutschland“ unterzeichnet waren. Betroffen davon waren u. a. Ankerzentren in Bayern, islamische Zentren, Moscheen, Parteizentralen sowie Presse- und Medienagenturen. Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main am 17. November 2022 einen 54-Jährigen zu 5 Jahren und 10 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Zusammenhang mit den Drohmails des „Staatsstreichorchesters“ wurden im April 2022 die Ermittlungen gegen den Verdächtigen eingestellt. Auch in anderen Fällen führten Ermittlungen bereits zu Verurteilungen oder zur Anklage.

Ende Januar 2021 fiel im Prozess wegen der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 das Urteil: Das OLG Frankfurt/Main verurteilte den Hauptangeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Dabei legte es ihm eine von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung zur Last. . Das Urteil ist mit der Abweisung der Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) seit 25. August 2022 rechtskräftig.

Am 13. April 2021 begann der Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder einer als „Gruppe S.“ bezeichneten rechtsterroristischen Vereinigung vor dem OLG Stuttgart. Den zwölf Beschuldigten wird vorgeworfen, Anschläge auf Politikerinnen und Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens geplant zu haben, um so „bürgerkriegsähnliche Zustände“ in Deutschland zu initiieren und die bestehende Gesellschaftsordnung ins Wanken zu bringen.

Das OLG München verurteilte am 30. Juli 2021 eine bayerische Rechtsextremistin u. a. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB sowie wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und ordnete die Führungsaufsicht an. Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Verurteilte einen Brandanschlag auf politische Amtsträger und Muslime geplant hatte, um ein Klima der Angst zu schaffen. Bis zu ihrer Festnahme im September 2021 hatte sie Todesdrohungen und scharfe Munition an Lokalpolitiker und eine türkisch-islamische Gemeinde in Mittelfranken verschickt. Im Zuge der Festnahme stellte die Polizei Materialien im Pkw der Frau fest, die zum Bau einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung hätten verwendet werden können. Im April 2022 wurde die Revision durch den Bundesgerichtshof verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die „Vereinten Patrioten“ übernommen, denen vorgeworfen wird, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Die Gruppe besteht aus 5 Hauptbeschuldigten, darunter auch ein Angeklagter aus Bayern. Er soll neben Sprengstoffanschlägen auch die Entführung des Bundesgesundheitsministers geplant haben. Ziel der Gruppe sei es laut Bundesanwaltschaft gewesen, bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland auszulösen und somit einen Sturz der parlamentarischen Demokratie zu befördern. Vorausgegangen waren Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, in deren Rahmen auch 3 Objekte in Bruckberg im Landkreis Landshut, in München und in Pottenstein im Landkreis Bayreuth durchsucht wurden.

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Die Mehrzahl der rechtsextremistischen Gewalttaten wird spontan verübt. Häufig erfolgen solche Taten aus einer Situation heraus, in der Rechtsextremisten – einzeln oder in kleinen Gruppen – auf Personen treffen, die den typischen rechtsextremistischen Feindbildern entsprechen. Allerdings gibt es auch immer wieder Zusammenschlüsse von Personen, die auf eine geplante Begehung von Gewalttaten abzielen.

Im Fokus der deutschen Verfassungsschutzbehörden stand auch die Organisation Combat 18 (C18), ein sich über mehrere europäische Staaten erstreckendes Netzwerk gewaltbereiter neonazistischer Gruppierungen und Einzelpersonen. C18 pflegte enge Verbindungen zu der in Deutschland seit dem Jahr 2000 verbotenen, im In und Ausland agierenden neonazistischen Skinhead-Organisation „Blood & Honour“ (B&H) und galt als deren gewaltbereiter, bewaffneter Arm. Der damalige Bundesminister des Innern hat „Combat 18 Deutschland“ (C18 Deutschland) 2020 auf Grundlage des Vereinsgesetzes bestandskräftig verboten und aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde eingezogen. C18 Deutschland richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, lief nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtete sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Es ist seither verboten, Kennzeichen von C18 Deutschland öffentlich zu verwenden und Ersatzorganisationen zu bilden oder fortzuführen.

Im April 2022 wurden im Rahmen einer bundesweiten Razzia gegen mehrere rechtsextremistische Gruppierungen auch Wohnungen von Personen außerhalb Bayerns durchsucht, die C18 zugerechnet wurden. Ihnen wird vorgeworfen, C18 in Deutschland weiter fortgeführt zu haben. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Gegen einen im Februar 2020 festgenommenen 22-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Cham wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben. Ihm wurde vorgeworfen, einen Anschlag auf muslimische oder jüdische „Orte der Andacht“ geplant zu haben. Dafür hatte er sich Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoff und Bomben aus dem Internet heruntergeladen sowie Waffenteile besorgt.

Etwa zeitgleich mit der Bewaffnung trat der Beschuldigte unter Pseudonymen der rechtsextremistischen Chatgruppe Feuerkrieg Division (FKD) bei. Der Chatgruppe gehörten zum Zeitpunkt der Festnahme des Beschuldigten etwa 30 bis 40 Mitglieder aus unterschiedlichen, überwiegend europäischen Staaten an. Der Beschuldigte stand in regem Austausch mit anderen Gruppenmitgliedern und nahm dabei insbesondere Anweisungen eines sich in der Chatgruppe als Anführer ausgebenden Mitglieds entgegen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Beschuldigten am 4. Dezember 2020 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Das Urteil ist seit dem 25. März 2021 rechtskräftig.

Die FKD ist eine ideologisch an die US-amerikanische Terrorgruppierung Atomwaffendivision angelehnte virtuelle Gruppierung, die mutmaßlich 2018 in Estland gegründet wurde. Es handelt sich um eine kleine internationale neonazistische Gruppierung, die ideologisch einer besonders radikalen Interpretation der „White Supremacists“-Bewegung folgt. Ihre zentralen Konzepte stammen aus den im „Siege (engl. Belagerung) -Newsletter“ gesammelten Aufsätzen des US-amerikanischen Rechtsextremisten James Mason. Mitglieder der FKD werden ermuntert, sich in Anschlägen insbesondere gegen Juden und Muslime zu „opfern“, um den Status eines „Heiligen“ zu erlangen. Dahinter steht das Ziel, das „System“ zu stürzen und einen „weißen Ethno-Staat“ zu errichten. Als einziges Mittel gegen das vorgeblich von Juden kontrollierte „System“ wird Gewalt propagiert und als „Heiliger Krieg“ oder „weißer Jihad“ überhöht.

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Die aggressive Hetze gegen Flüchtlinge, die rechtsextremistische Parteien wie NPD, Der Dritte Weg sowie andere rechtsextremistische Organisationen insbesondere über das Internet verbreiten, setzte sich auch 2022 fort. Insgesamt waren 6 extremistische Übergriffe auf Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen zu verzeichnen, darunter 2 Propagandadelikte, 2 Sachbeschädigungen und 2 Volksverhetzungen. 4 dieser 6 Straftaten waren rechtsextremistisch motiviert.

Die den Sicherheitsbehörden der Bundesländer vorliegenden Erkenntnisse ergaben bislang keine Anhaltspunkte für eine zentrale Steuerung von Gewalttaten oder eine regionale oder überregionale Koordinierung von Straftaten durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es zeigt sich, dass Straftaten nicht allein von gewaltorientierten Szeneangehörigen begangen wurden, sondern auch von Personen, die bislang nicht in rechtsextremistischen Strukturen aktiv waren. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass rechtsextremistische und fremdenfeindliche Propaganda und Agitation in nicht-extremistische Milieus hineinwirken kann. Bei der Mehrzahl der Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte handelte es sich um Sachbeschädigungen.

Am 16. Oktober 2021 kam es in Simbach am Inn zu Brandlegungen an einer Flüchtlingsunterkunft. Dabei wurde an mehreren Stellen – auch vor beiden Notausgängen – Feuer gelegt. Verletzt wurde in der Tatnacht niemand. Noch im Dezember 2021 wurde ein 42-jähriger Tatverdächtiger aus Pilsting festgenommen. Knapp ein Jahr nach der Tat wurde er durch das Landgericht Landshut zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt, u. a. wegen versuchten Mordes in 56 Fällen.

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Auf der in Teilen der rechtsextremistischen Szene verbreiteten Waffenaffinität liegt ein besonderes Augenmerk der bayerischen Sicherheitsbehörden. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen Angehörige der bayerischen rechtsextremistischen Szene in die Tschechische Republik fuhren, um dort Schießstände, Gotcha- oder Paintballveranstaltungen zu besuchen. So suchten bayerische Szeneangehörige den Schießstand JIMI in der Region Cheb/Eger auf, um dort mit scharfen Waffen zu schießen. Gerade an ausländischen Schießständen können rechtsextremistische Szeneangehörige oftmals zu geringen Kosten und trotz etwaig bestehender Waffenbesitzverbote Schießtrainings durchführen. Dort ist es mitunter auch möglich, in Deutschland verbotene kampfmäßige Trainings zu veranstalten und Waffen zu nutzen, die in Deutschland dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.

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Die rechtsterroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hat zwischen September 2000 und April 2007 bundesweit insgesamt zehn Personen ermordet. Drei dieser Taten wurden in Nürnberg (2000, 2001 und 2005) und zwei in München (2001 und 2005) begangen. Der Gruppierung werden weitere rechtsextremistisch motivierte Sprengstoffanschläge und eine Vielzahl von Banküberfällen zugerechnet.

Die als Haupttäter erkannten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wurden am 4. November 2011 erschossen in einem von der Polizei umstellten Wohnmobil aufgefunden. Die als Mittäterin verdächtige Beate Zschäpe stellte sich nach mehrtägiger Flucht am 8. November 2011 der Polizei. Am 6. Mai 2013 begann vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München der Prozess gegen Zschäpe und weitere Beschuldigte u. a. wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung im Zusammenhang mit dem NSU.

Am 11. Juli 2018 verkündete das Oberlandesgericht München die Urteile in den Strafverfahren gegen Beate Zschäpe und weitere Beschuldigte. Zschäpe erhielt wegen zehnfachen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes, mehrerer Raubüberfälle, eines versuchten Mordes durch eine schwere Brandstiftung sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eine lebenslange Haftstrafe. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.

Die weiteren vier Angeklagten erhielten unter anderem wegen Beihilfe zum Mord und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mehrjährige Jugend- beziehungsweise Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren.

Vor allem in der partei- und organisationsgebundenen rechtsextremistischen Szene sorgte das Urteil nur für wenig öffentliche Resonanz. Die Reaktionen beschränkten sich in der Regel auf kurze Kommentare in sozialen Medien und den Online-Auftritten einzelner Parteien und Gruppen. Gemeinsamer Tenor der meisten Reaktionen war die Festlegung darauf, dass es sich beim NSU um ein staatlich gesteuertes Konstrukt gehandelt habe, welches das Ziel hatte, die rechtsextremistische Szene zu diskreditieren. Entsprechend wurden der Prozess und das Urteil meist als „politisch motiviert und gesteuert“ deklariert.

Die Partei Der Dritte Weg diffamierte auf ihrer Homepage den NSU-Prozess als „Schauprozess“. In ihrer Reaktion auf das Urteil behauptete sie, das Gericht habe „trotz fehlender Beweise, unzählige[r] Ungereimtheiten, dubiose[r] Verstrickungen mit dem Verfassungsschutz, toter Zeugen und einer unschlüssigen Indizienkette unter dem Druck der Öffentlichkeit“ geurteilt.

Auch der ehemalige NPD-Funktionär Karl Richter, der die rechtsextremistische Bürgerinitiative Ausländerstopp München (BIA-München) im Münchner Stadtrat vertritt, veröffentlichte mehrere Facebook-Posts zum Thema, in denen er u. a. behauptete, Beate Zschäpe habe „nachweislich keine der ihr zu Last gelegten Morde begangen“. Richter agitierte ferner gegen die Justiz und diskreditierte deutsche Rechtsprechungsorgane als „Willkürjustiz“.

Gleichzeitig nahmen Teile der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene bisweilen auch positiven Bezug auf den NSU, auf dessen Protagonisten und Symbole und benutzten diese als provokative Chiffre. Beispielsweise wurde im Herbst 2017 im Rahmen einer Kundgebung des rechtsextremistischen PEGIDA-München e. V., die als Gegenveranstaltung zu einem zeitgleich stattfindenden Antifa-Kongress organisiert wurde, auf eine Leinwand ein Bild des PEGIDA-München-Vorsitzenden Heinz Meyer mit der Figur des „Paulchen Panther“ projiziert. Begleitend wurde eine abgewandelte Version des Liedtextes zur Abspannmelodie der TV-Zeichentrick-Serie „Der rosarote Panther“ abgebildet. Der dargestellte Text enthielt unter anderem die Zeilen:

„Von jetzt ab, da ist eines klar: Das Paulchen jagt bald Antifa!“

sowie

„Von Wies´n bis DGB Haus ist´s nicht weit, da nimmt sich Paulchen gerne Zeit.“

Der NSU hatte die Figur sowie die Melodie der Serie Paulchen Panther in ihrem Bekennervideo eingesetzt.

Heinz Meyer wurde im August 2018 vor dem Amtsgericht München zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil, welches die Straftatbestände der Billigung von Straftaten sowie des Verstoßes gegen Versammlungsauflagen umfasst, bezieht sich u. a. auf die Projektionsinstallation der PEGIDA-München e. V. vom Herbst 2017. Die Richter erkannten darin einen direkten Bezug zum NSU sowie Anspielungen auf das Oktoberfest-Attentat des Jahres 1980.

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