© BayLfV

Aufgaben des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die innere Sicherheit durch politischen Extremismus und Terrorismus sowie Bedrohungen durch Spionageaktivitäten zu erkennen und einzuschätzen. Im Sinne eines Frühwarnsystems wird er bereits tätig, wenn noch keine konkreten Straftaten begangen wurden.

Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags beschafft der Verfassungsschutz Informationen, speichert sie und wertet sie aus.

Die Informationen werden zum weit überwiegenden Teil aus offenen Quellen gewonnen (z. B. aus dem Internet, Zeitungen, Flugblättern, Programmen, Broschüren sowie bei öffentlichen Veranstaltungen extremistischer Organisationen). Einen Teil der Informationen erhält der Verfassungsschutz durch Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu gehören insbesondere der Einsatz von sog. V-Leuten (Personen, die der Verfassungsschutzbehörde selbst nicht angehören, aber aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dem jeweiligen Beobachtungsobjekt „Szene-Erkenntnisse“ gegen Bezahlung liefern), das Beobachten verdächtiger Personen (Observation) sowie verdeckte Bild- und Tonaufzeichnungen.

© StMI
nach oben

Die Tätigkeit des bayerischen Verfassungsschutzes unterliegt einer vielfältigen Kontrolle.

Dazu gehört die allgemeine parlamentarische Kontrolle, die durch die Berichtspflicht des verantwortlichen Ministers gegenüber dem Landtag im Rahmen von Anfragen von Abgeordneten, Petitionen usw. ausgeübt wird. Eine besondere Kommission des Bayerischen Landtags, das Parlamentarische Kontrollgremium, überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G 10-Kommission überprüft die Maßnahmen zur Überwachung des Post- und Telekommunikationsverkehrs sowie die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Auskunftsverpflichtungen von Post- und Telekommunikationsdienstleistern.

Die Verwaltungskontrolle obliegt dem Innenminister im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, ferner dem bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof. Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Möglichkeit, gegen belastende Maßnahmen die Verwaltungsgerichte anzurufen.

Schließlich findet über die Medienberichterstattung auch eine Kontrolle der Öffentlichkeit statt.

© StMI
nach oben

Die gewonnenen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes dienen insbesondere der Unterrichtung politisch Verantwortlicher und der Öffentlichkeit über Aktivitäten und Absichten von Extremisten und ihr Gefahrenpotenzial für die freiheitlich demokratische Grundordnung. So sollen Bürger und politische Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig und angemessen zu begegnen.

nach oben