Polizei Bayern
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Aufgaben der Polizei

Die Polizei hat die Aufgabe Gefahren abzuwehren, Straftaten aufzuklären und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Sie schützt die Gesellschaft vor verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Gewalttaten. Zugleich hat sie die Aufgabe, die Meinungsfreiheit und damit das Demonstrationsrecht zu gewährleisten.

Kriminalprävention dient dem Schutz vor rechtswidrigen Taten. Sie ist damit klassische Kernaufgabe der Polizei - aber eben nicht nur. Prävention ist auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Die Bayerische Polizei hat flächendeckend Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen eingerichtet, die allen Hilfe suchenden Bürgern kostenlos zur Seite stehen. Das Angebot umfasst Informationen, Vorträge und Beratung zum Schutz vor Verbrechen und zur Vorbeugung von Straftaten aller Art. Ihre nächstgelegene Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Bayern finden Sie im Internetauftritt der Bayerischen Polizei unter:

www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/adressen

Für eine bundesweite Suche nutzen Sie die Website der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder!

Auch die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus berät Sie gerne und vermittelt Ansprechpartner. Wie Sie uns erreichen können, finden Sie auf dieser Website im Bereich Kontakt.

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Für die Ermittlungen beim Verdacht einer Straftat ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie kann diese Ermittlungen selbst durchführen oder durch die Polizei vornehmen lassen.

Bei der Bayerischen Polizei sind für Fälle mit extremistischem Hintergrund grundsätzlich die Staatsschutz-Kommissariate der örtlichen Kriminalpolizeidienststellen zuständig. Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle kann Ihnen die zuständigen Ansprechpartner bei der Kriminalpolizei benennen oder den Kontakt herstellen.

Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.

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