Symbolbild Zahlen und Statistik
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Zahlen und Statistik

Den Sicherheitsbehörden in Bayern ist es durch kontinuierliche Ermittlungsarbeit gelungen, Personenpotenzial, Strukturen und regionale Schwerpunkte weiter aufzuklären. Bis Ende 2023 lagen zu 5.406 Personen belastbare Hinweise bezüglich ihrer Zugehörigkeit zur Reichsbürger- und Selbstverwalterszene vor. Damit ist erneut ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2022: 5.360). Bis zu 530 Einzelpersonen gehören zum „harten Kern“, der insbesondere durch zahllose Aktivitäten gegenüber staatlichen Institutionen seine Ideologie zum Ausdruck bringt. Dem gewaltorientierten Personenpotenzial innerhalb der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene in Bayern werden derzeit rund 500 Personen zugerechnet. Dazu zählen insbesondere Einzelpersonen, die beispielsweise über Erpressungen und gewaltbefürwortende Äußerungen auf sich aufmerksam gemacht haben. Das gewaltorientierte Personenpotenzial beinhaltet zugleich eine Schnittmenge zu den Einzelpersonen, die dem „harten Kern“ angehören. Bei den meisten bislang identifizierten Angehörigen der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene ist weiterhin kein „Organisationsbezug“ feststellbar.

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Reichsbürger und Selbstverwalter fallen durch eine erhöhte Waffenaffinität auf. Um das von ihnen ausgehende Gefahrenpotenzial zu minimieren, werden bei Szeneangehörigen bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft und, soweit möglich, entzogen. Jede waffenrechtliche Erlaubnis setzt voraus, dass der Erlaubnisinhaber die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt. Diese Zuverlässigkeit ist im Fall der Zugehörigkeit zur Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter aber zu verneinen.

Im Jahr 2023 haben die Sicherheitsbehörden in Bayern 29 Personen (2022: 35) innerhalb der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter identifiziert, die über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten. Gegen alle 29 Personen wurden bereits Widerrufsverfahren durch die Waffenbehörden eingeleitet. Die Waffenbehörden erließen in 30 Fällen (2022: 30) einen Widerrufsbescheid. Durch Widerruf oder aufgrund eines vor Widerruf erklärten freiwilligen Verzichtes wurden 2023 insgesamt 63 (2022: 65) waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen. Dabei wurden 93 Waffen (2022: 207) bei der Waffenbehörde oder an Berechtigte abgegeben.

Straftaten von Angehörigen der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene werden seit dem Jahr 2017 gesondert erfasst. In 2023 wurden insgesamt 306 (Vorjahr: 699) extremistische Straftaten gezählt, darunter 73 Gewaltdelikte (Vorjahr: 197). Den Schwerpunkt bei den Gewaltdelikten bildeten mit 59 Taten erneut die Erpressungsdelikte (Vorjahr: 185). Die Zahl der Widerstandsdelikte sank auf 7 Taten. Mit 146 Taten stellten Nötigungs- und Bedrohungsdelikte erneut den Schwerpunkt der sonstigen 233 Straftaten dar (Vorjahr: 385). Einzelne Personen sind u.a. wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Volksverhetzung sowie verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Staatsorganen aufgefallen.

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