Was tun, wenn...

Reichsbürger und Selbstverwalter nutzen die Möglichkeiten des Internets und Sozialer Medien, um ihr Gedankengut zu verbreiten. 

  • Bei Verstößen gegen die Terms of Service sind Betreiber von Sozialen Netzwerken und ihre Selbstkontrolleinrichtungen auf die Mithilfe der User angewiesen. Informieren Sie den Betreiber einer Internet-Community über einschlägige Inhalte und bitten Sie um deren Löschung sowie die Sperrung der User. Viele digitale Netzwerke verfügen über entsprechende Meldebuttons.
  • Hinweise auf konkrete Straftaten im Internet können Sie Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle mitteilen. Wo sich Ihre örtliche Polizeidienststelle befindet und wie Sie ggf. per E-Mail Kontakt aufnehmen können, finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.
  • Grundlegende Informationen und Beratung rund um das Thema Reichsbürger und Selbstverwalter im Internet bieten wir Ihnen, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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Wir empfehlen Ihnen:
  • Schauen Sie nicht weg, sondern setzen Sie sich mit den Thesen aktiv auseinander. 
  • Informieren Sie sich über die Thematik Reichsbürger und Selbstverwalter hier auf unseren Internetseiten.
  • Achten Sie auf signifikante Veränderungen im Verhalten, Äußerungen und Umgang.
  • Nehmen Sie das Gesagte und angebliche Beweise dafür nicht einfach hin, sondern hinterfragen Sie alles kritisch. 
  • Widersprechen Sie und beziehen Sie klar Position gegen jede Form von Extremismus und gegen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.
  • Wenn Sie Beratung oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns! Unsere Erreichbarkeiten finden Sie im Bereich Kontakt.
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Reichsbürger und Selbstverwalter halten Treffen in Gaststätten ab oder mieten Räumlichkeiten für Seminare an. Gastwirte, Vermieter oder Kommunen fürchten dadurch oftmals einen Ansehensverlust bei ihren Gästen und Störungen der öffentlichen Sicherheit. Wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, bieten Gaststättenbetreibern, die mit solchen Aktivitäten konfrontiert sind, individuelle Beratung vor Ort – z. B. wie man Veranstaltungen der Szene in den eigenen Räumlichkeiten feststellen und vermeiden kann. Unsere langjährige Beratungstätigkeit hat gezeigt, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert ist. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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Reichsbürger und Selbstverwalter lehnen die Legitimität oder gar die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab und vertreten ein Weltbild kruder Verschwörungstheorien. Dies steht zum Teil in krassem Gegensatz zu unseren politisch-gesellschaftlichen Werten, wie Demokratie, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit. Derartige extremistische Thesen können an Schulen nicht geduldet werden. Dies gilt auch, wenn ein Sachverhalt im Einzelnen nicht strafrechtlich relevant ist.

Für weitere Informationen, persönliche Beratung im konkreten Einzelfall, Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
    Diese Lehrkräfte sind speziell für den Umgang mit Extremismus an Schulen ausgebildet. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder auf unserer Seite zu den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.
  • Wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus. Wie Sie uns erreichen können, finden Sie auf dieser Website im Bereich Kontakt.
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Vereine müssen es nicht hinnehmen, sich von Extremisten vereinnahmen zu lassen. Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist sehr heterogen. Themenfelder, in den Szeneangehörige in Vereinen auftreten können, sind beispielsweise Heimat und Brauchtum, Umwelt und Naturschutz, Jagdwesen, Schießsport, Geschichte, Coaching und Selbstfindung, Rechtshilfe und Opferberatung, Homöopathie und Naturheilkunde sowie Impfgegnerschaft.

Wir empfehlen:
  • Bereits vor einem Problemfall sollte die Vereinssatzung überprüft werden, indem Aufnahmekriterien festgelegt und Ausschlussgründe definiert werden. Einschlägig bekannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern sollte die Aufnahme nach Möglichkeit verweigert werden. Wird die extremistische Gesinnung erst im Nachhinein bekannt, sollten die Möglichkeiten zum Ausschluss geprüft werden.
  • Die Broschüre „Leitfaden zum Vereinsrecht“ des Bundesjustizministeriums bietet grundlegende Informationen zum Thema.
  • Im Vorfeld bzw. bei Bekanntwerden eines Falles sollten Sie mit uns, der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, Kontakt für eine individuelle Beratung aufnehmen.
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Sie bereiten eine Veranstaltung oder Versammlung vor und befürchten, dass Reichsbürger und Selbstverwalter diese stören oder als Plattform für ihre Propaganda instrumentalisieren könnten?

Wir empfehlen Ihnen:
  • Je nach Art des Themas kann es sich anbieten, eine geschlossene Veranstaltung für einen beschränkten und eigens geladenen Teilnehmerkreis durchzuführen.
  • In der Einladung zu öffentlichen Veranstaltungen können gemäß Art. 10 des Versammlungsgesetzes bestimmte Personen und Gruppen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Beispiel für eine Ausschlussklausel: „Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien, Organisationen oder Szenen einschließlich der Reichsbürger und Selbstverwalter zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch einschlägige extremistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.“
  • Nach Art. 11 des Versammlungsgesetzes können Teilnehmer, die „die Versammlung erheblich stören“, von der Versammlung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird vom Versammlungsleiter, der das Hausrecht ausübt, ausgesprochen. Ausgeschlossene Personen haben die Versammlung sofort zu verlassen.

Wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, beraten Sie gerne bei der Vorbereitung von Veranstaltungen. Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

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Gruppierungen und Einzelpersonen aus der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter haben in der Vergangenheit immer wieder an Kommunen und Behörden in Bayern Schreiben versandt, in dem die Bediensteten unrechtmäßiger Handlungsweisen bezichtigt, verunglimpft oder in pseudojuristischem Stil belehrt wurden. Teilweise wurden auch durch sog. Reichsgerichte „Strafbefehle“ gegen Beamte wegen angeblich rechtswidrigen Verhaltens ausgestellt; zudem teilten Personen mit, sie stünden unter „Selbstverwaltung“ und kündigten die Einstellung von Steuerzahlungen an. Derartige Schriftsätze sind oftmals so verfasst, dass sie bei den Adressaten durchaus zu Unsicherheiten führen können.

Wir empfehlen Ihnen:
  • Soweit lediglich Erklärungen oder Proklamationen zugeleitet werden, reagieren Sie nicht auf diese.
  • Sofern konkrete Anträge gestellt werden, sollte darauf eine kurze schriftliche Antwort erfolgen. Die Praxis hat gezeigt, dass Erläuterungen der Rechtsfragen die Antragsteller in der Regel nicht überzeugen und zu weiteren Schreiben führen. 
  • Beschränken Sie dienstlich notwendigen Schriftverkehr auf das rechtlich notwendige Minimum.
  • Soweit das Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt (z. B. Weigerung der Entrichtung von Gebühren und Steuern, Verletzung der Ausweispflicht), schöpfen Sie die Möglichkeiten der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes konsequent aus. 
  • Zeigen Sie strafrechtlich relevantes Verhalten (denkbar sind z. B. Urkundenfälschung, Amtsanmaßung, Nötigung etc.) unverzüglich bei den Strafverfolgungsbehörden an.
  • Erstatten Sie in jedem Fall Meldung über den Vorgang (gemäß der aktuellen Erlasslage).
  • Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an uns, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat überblicksartig Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen über Reichsbürger und Selbstverwalter in einem Flyer zusammengestellt, der sich vorwiegend an Beschäftigte bei Kommunen, Justiz und Polizei richtet.

Flyer „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zum Download.

Der Flyer kann bei Bedarf (auch in größerer Stückzahl) über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bezogen werden. 

Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wurde eine Handreichung für bayerische Behörden und Gerichte zum praktischen Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern erstellt. Sie ist über das Bayerische Behördennetz einzusehen.

Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus hat eine Handreichung für Kommunen erstellt, die den Umgang mit Szeneangehörigen in Ihrem Bereich in einer Dienstanweisung regeln möchten. Diese wird Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt. 

Für weitere Informationen, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratung nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Reichsbürger und Selbstverwalter suchen immer wieder auch die direkte Konfrontation mit Staatsbediensteten.

Wir empfehlen Ihnen:
  • Achten Sie verstärkt auf Eigensicherung und den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte. 
  • Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein. Reichsbürger und Selbstverwalter wollen Verwirrung stiften und einschüchtern. 
  • Übernehmen Sie nicht den Sprachgebrauch von Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Zeigen Sie kein Verständnis oder Zustimmung. 
  • Handeln Sie schnell, konsequent und besonders sorgfältig, um sich nicht durch formale Fehler angreifbar zu machen.
  • Soweit gezeigtes Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, schöpfen Sie die Möglichkeiten der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes konsequent aus. 
  • Zeigen Sie mögliche Rechtsverstöße an. 
  • Beglaubigen Sie keine Reichsbürgerschriftstücke. 
  • Rechnen Sie mit illegal angefertigten Bild- und Tonaufnahmen. 
  • Sofern Sie unmittelbar bedroht oder genötigt werden, setzen Sie sich sofort mit der Polizei in Verbindung. 

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat überblicksartig Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen über Reichsbürger und Selbstverwalter in einem Flyer zusammengestellt, der sich vorwiegend an Beschäftigte bei Kommunen, Justiz und Polizei richtet.

Flyer „Reichsbürger und Selbstverwalter“ (Download).

Der Flyer kann bei Bedarf (auch in größerer Stückzahl) über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bezogen werden. 

Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wurde eine Handreichung für bayerische Behörden und Gerichte zum praktischen Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern erstellt. Sie ist über das Bayerische Behördennetz einzusehen. 

Wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, haben eine Handreichung erstellt für Kommunen, die den Umgang mit Szeneangehörigen in Ihrem Bereich in einer Dienstanweisung regeln möchten. Diese wird auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt. 

Für weitere Informationen, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratung steht die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Immer wieder versuchen Reichsbürger und Selbstverwalter, Behördenmitarbeiter bei Amtshandlungen zu fotografieren oder zu filmen sowie heimlich Tonaufnahmen anzufertigen. Anschließend werden entsprechende Aufnahmen häufig im Internet oder Sozialen Netzwerken verbreitet. Reichsbürger und Selbstverwalter wollen sich so in ihrer Szene mit ihrem Verhalten gegenüber Staatsvertretern brüsten und diese vorführen oder einschüchtern. 

Dies stellt ohne Einwilligung der Betroffenen nach Strafgesetzbuch und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) eine Straftat dar, der mit straf- und zivilrechtlichen Schritten zu begegnen ist. Werden derartige Fotos, Videos oder Tonaufnahmen im Internet oder in Sozialen Netzwerken verbreitet, sollte der Dienstherr sofort informiert und rechtliche Schritte gegen den Ersteller, Verbreiter bzw. Provider eingeleitet werden. 

Nähere Informationen finden Sie in einer unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz erstellten Handreichung für bayerische Behörden und Gerichte zum praktischen Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Sie ist über das Bayerische Behördennetz einzusehen. 

Für weitere Informationen, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratung stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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