Was tun, wenn...
Inhaltsverzeichnis
- …Sie im Internet auf Seiten der Reichsbürger und Selbstverwalter stoßen?
- …in Ihrem Bekanntenkreis Thesen der Reichsbürger und Selbstverwalter verbreitet werden?
- …Sie als Gaststättenbetreiber mit Aktivitäten der Reichsbürger und Selbstverwalter konfrontiert werden?
- …an Ihrer Schule Eltern Thesen der Reichsbürger und Selbstverwalter vertreten?
- …Reichsbürger und Selbstverwalter in Ihrem Verein in Erscheinung treten?
- …Sie als Verantwortlicher einer Veranstaltung Reichsbürgern und Selbstverwaltern den Zugang dazu verweigern wollen?
- … Reichsbürger und Selbstverwalter in Ihrer Kommune aktiv werden?
…Sie im Internet auf Seiten der Reichsbürger und Selbstverwalter stoßen?
Reichsbürger und Selbstverwalter nutzen die Möglichkeiten des Internets und Sozialer Medien, um ihr Gedankengut zu verbreiten.
- Bei Verstößen gegen die Terms of Service sind Betreiber von Sozialen Netzwerken und ihre Selbstkontrolleinrichtungen auf die Mithilfe der User angewiesen. Informieren Sie den Betreiber einer Internet-Community über einschlägige Inhalte und bitten Sie um deren Löschung sowie die Sperrung der User. Viele digitale Netzwerke verfügen über entsprechende Meldebuttons.
- Hinweise auf konkrete Straftaten im Internet können Sie Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle mitteilen. Wo sich Ihre örtliche Polizeidienststelle befindet und wie Sie ggf. per E-Mail Kontakt aufnehmen können, finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.
- Grundlegende Informationen und Beratung rund um das Thema Reichsbürger und Selbstverwalter im Internet bieten wir Ihnen, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
…in Ihrem Bekanntenkreis Thesen der Reichsbürger und Selbstverwalter verbreitet werden?
Wir empfehlen Ihnen: |
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…Sie als Gaststättenbetreiber mit Aktivitäten der Reichsbürger und Selbstverwalter konfrontiert werden?
Reichsbürger und Selbstverwalter halten Treffen in Gaststätten ab oder mieten Räumlichkeiten für Seminare an. Gastwirte, Vermieter oder Kommunen fürchten dadurch oftmals einen Ansehensverlust bei ihren Gästen und Störungen der öffentlichen Sicherheit. Wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, bieten Gaststättenbetreibern, die mit solchen Aktivitäten konfrontiert sind, individuelle Beratung vor Ort – z. B. wie man Veranstaltungen der Szene in den eigenen Räumlichkeiten feststellen und vermeiden kann. Unsere langjährige Beratungstätigkeit hat gezeigt, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert ist. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
…an Ihrer Schule Eltern Thesen der Reichsbürger und Selbstverwalter vertreten?
Reichsbürger und Selbstverwalter lehnen die Legitimität oder gar die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab und vertreten ein Weltbild kruder Verschwörungstheorien. Dies steht zum Teil in krassem Gegensatz zu unseren politisch-gesellschaftlichen Werten, wie Demokratie, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit. Derartige extremistische Thesen können an Schulen nicht geduldet werden. Dies gilt auch, wenn ein Sachverhalt im Einzelnen nicht strafrechtlich relevant ist.
Für weitere Informationen, persönliche Beratung im konkreten Einzelfall, Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
Diese Lehrkräfte sind speziell für den Umgang mit Extremismus an Schulen ausgebildet. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder auf unserer Seite zu den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz. - Wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus. Wie Sie uns erreichen können, finden Sie auf dieser Website im Bereich Kontakt.
…Reichsbürger und Selbstverwalter in Ihrem Verein in Erscheinung treten?
Vereine müssen es nicht hinnehmen, sich von Extremisten vereinnahmen zu lassen. Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist sehr heterogen. Themenfelder, in den Szeneangehörige in Vereinen auftreten können, sind beispielsweise Heimat und Brauchtum, Umwelt und Naturschutz, Jagdwesen, Schießsport, Geschichte, Coaching und Selbstfindung, Rechtshilfe und Opferberatung, Homöopathie und Naturheilkunde sowie Impfgegnerschaft.
Wir empfehlen: |
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…Sie als Verantwortlicher einer Veranstaltung Reichsbürgern und Selbstverwaltern den Zugang dazu verweigern wollen?
Sie bereiten eine Veranstaltung oder Versammlung vor und befürchten, dass Reichsbürger und Selbstverwalter diese stören oder als Plattform für ihre Propaganda instrumentalisieren könnten?
Wir empfehlen Ihnen: |
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Wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, beraten Sie gerne bei der Vorbereitung von Veranstaltungen. Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
… Reichsbürger und Selbstverwalter in Ihrer Kommune aktiv werden?
Reichsbürger und Selbstverwalter versenden Schreiben an Behörden
Gruppierungen und Einzelpersonen aus der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter haben in der Vergangenheit immer wieder an Kommunen und Behörden in Bayern Schreiben versandt, in dem die Bediensteten unrechtmäßiger Handlungsweisen bezichtigt, verunglimpft oder in pseudojuristischem Stil belehrt wurden. Teilweise wurden auch durch sog. Reichsgerichte „Strafbefehle“ gegen Beamte wegen angeblich rechtswidrigen Verhaltens ausgestellt; zudem teilten Personen mit, sie stünden unter „Selbstverwaltung“ und kündigten die Einstellung von Steuerzahlungen an. Derartige Schriftsätze sind oftmals so verfasst, dass sie bei den Adressaten durchaus zu Unsicherheiten führen können.
Wir empfehlen Ihnen: |
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Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat überblicksartig Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen über Reichsbürger und Selbstverwalter in einem Flyer zusammengestellt, der sich vorwiegend an Beschäftigte bei Kommunen, Justiz und Polizei richtet.
Flyer „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zum Download.
Der Flyer kann bei Bedarf (auch in größerer Stückzahl) über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bezogen werden.
Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wurde eine Handreichung für bayerische Behörden und Gerichte zum praktischen Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern erstellt. Sie ist über das Bayerische Behördennetz einzusehen.
Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus hat eine Handreichung für Kommunen erstellt, die den Umgang mit Szeneangehörigen in Ihrem Bereich in einer Dienstanweisung regeln möchten. Diese wird Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.
Für weitere Informationen, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratung nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Reichsbürger und Selbstverwalter erscheinen persönlich mit Anliegen in Behörden
Reichsbürger und Selbstverwalter suchen immer wieder auch die direkte Konfrontation mit Staatsbediensteten.
Wir empfehlen Ihnen: |
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Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat überblicksartig Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen über Reichsbürger und Selbstverwalter in einem Flyer zusammengestellt, der sich vorwiegend an Beschäftigte bei Kommunen, Justiz und Polizei richtet.
Flyer „Reichsbürger und Selbstverwalter“ (Download).
Der Flyer kann bei Bedarf (auch in größerer Stückzahl) über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bezogen werden.
Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wurde eine Handreichung für bayerische Behörden und Gerichte zum praktischen Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern erstellt. Sie ist über das Bayerische Behördennetz einzusehen.
Wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, haben eine Handreichung erstellt für Kommunen, die den Umgang mit Szeneangehörigen in Ihrem Bereich in einer Dienstanweisung regeln möchten. Diese wird auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.
Für weitere Informationen, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratung steht die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Reichsbürger und Selbstverwalter fertigen Fotos oder Ton- und Videoaufnahmen von Behördenmitarbeitern und veröffentlichen sie im Internet
Immer wieder versuchen Reichsbürger und Selbstverwalter, Behördenmitarbeiter bei Amtshandlungen zu fotografieren oder zu filmen sowie heimlich Tonaufnahmen anzufertigen. Anschließend werden entsprechende Aufnahmen häufig im Internet oder Sozialen Netzwerken verbreitet. Reichsbürger und Selbstverwalter wollen sich so in ihrer Szene mit ihrem Verhalten gegenüber Staatsvertretern brüsten und diese vorführen oder einschüchtern.
Dies stellt ohne Einwilligung der Betroffenen nach Strafgesetzbuch und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) eine Straftat dar, der mit straf- und zivilrechtlichen Schritten zu begegnen ist. Werden derartige Fotos, Videos oder Tonaufnahmen im Internet oder in Sozialen Netzwerken verbreitet, sollte der Dienstherr sofort informiert und rechtliche Schritte gegen den Ersteller, Verbreiter bzw. Provider eingeleitet werden.
Nähere Informationen finden Sie in einer unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz erstellten Handreichung für bayerische Behörden und Gerichte zum praktischen Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Sie ist über das Bayerische Behördennetz einzusehen.
Für weitere Informationen, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratung stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!