Was tun, wenn...
Inhaltsverzeichnis
- …Sie verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Schriften erhalten?
- …Sie im Internet auf verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Inhalte stoßen?
- …Sie als Gaststättenbetreiber mit verfassungsschutzrelevanten islamfeindlichen Aktivitäten konfrontiert werden?
- …Sie als Verantwortlicher einer Veranstaltung befürchten, dass dort Islamfeinde in verfassungsfeindlicher Art gegen Muslime oder den Islam agitieren könnten?
- …verfassungsschutzrelevante Islamfeinde an oder im Umfeld Ihrer Schule aktiv werden?
- …verfassungsschutzrelevante Islamfeinde in Ihrer Kommune aktiv werden?
…Sie verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Schriften erhalten?
Bringen Sie mutmaßlich strafbare Inhalte von Publikationen zur Anzeige. Es wird dringend abgeraten, Schriften mit möglicherweise strafbaren oder extremistischen Inhalten zu veröffentlichen oder weiterzugeben! Wir empfehlen Ihnen, die Publikation der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu übergeben. Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.
nach oben…Sie im Internet auf verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Inhalte stoßen?
- Allgemeine Informationen zum Thema verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit im Internet finden Sie auf dieser Website im Bereich Islamfeindlichkeit.
- Beratung rund um das Thema verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit im Internet bieten wir Ihnen über schriftlichen oder telefonischen Kontakt
- Bei Verstößen gegen die Terms of Service sind Betreiber von Sozialen Netzwerken und ihre Selbstkontrolleinrichtungen auf die Mithilfe der User angewiesen. Informieren Sie den Betreiber einer Internet-Community über verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Inhalte und bitten Sie um deren Löschung sowie die Sperrung der User. Viele digitale Netzwerke verfügen über entsprechende Meldebuttons.
- Hinweise auf konkrete Straftaten im Internet mit verfassungsschutzrelevantem islamfeindlichen Bezug (z.B. Verwendung von verbotenen Symbolen) können Sie der Polizei mitteilen. Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.
…Sie als Gaststättenbetreiber mit verfassungsschutzrelevanten islamfeindlichen Aktivitäten konfrontiert werden?
Einzelpersonen und Gruppierungen der Szene treffen sich oftmals in Gaststätten oder mieten Räumlichkeiten für Veranstaltungen an. Gastwirte, Vermieter oder Kommunen fürchten dadurch oftmals einen Ansehensverlust bei ihren Gästen und Störungen der öffentlichen Sicherheit. Wir bieten Gaststättenbetreibern bei Bedarf individuelle Beratung vor Ort an. Unsere langjährige Beratungstätigkeit hat gezeigt, dass es empfehlenswert ist, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
nach oben…Sie als Verantwortlicher einer Veranstaltung befürchten, dass dort Islamfeinde in verfassungsfeindlicher Art gegen Muslime oder den Islam agitieren könnten?
Angehörige der Szene können bei Veranstaltungen zu den Themenfeldern Politik, Geschichte, Kultur sowie zivilgesellschaftliches Engagement auftreten, um ihre verfassungsfeindlichen Thesen in die Öffentlichkeit zu tragen und gegen den Islam und Muslime zu agitieren.
Wir empfehlen Ihnen…
…im Vorfeld der Veranstaltung: |
---|
|
…während der Veranstaltung: |
---|
|
Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne im schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Kontakt!
…verfassungsschutzrelevante Islamfeinde an oder im Umfeld Ihrer Schule aktiv werden?
Wenn Aktivisten der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit im Umfeld Ihrer Schule auftreten oder Schüler einschlägiges Gedankengut zeigen, sollten Sie sofort reagieren. Für Informationen, persönliche Beratung im konkreten Einzelfall, Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder auf unserer Seite zu den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.
- Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
…verfassungsschutzrelevante Islamfeinde in Ihrer Kommune aktiv werden?
Akteure der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit veranstalten regelmäßig in bayerischen Städten Kundgebungen und Versammlungen. Das Bayerische Versammlungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, Versammlungen zu beschränken oder ggf. zu verbieten. Mehr zum Bayerischen Versammlungsgesetz finden sie hier auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zum Versammlungsrecht.
Wir empfehlen Ihnen: |
---|
|
nach oben