Was tun, wenn...

Bringen Sie mutmaßlich strafbare Inhalte von Publikationen zur Anzeige. Es wird dringend abgeraten, Schriften mit möglicherweise strafbaren oder extremistischen Inhalten zu veröffentlichen oder weiterzugeben! Wir empfehlen Ihnen, die Publikation der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu übergeben. Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.

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  • Allgemeine Informationen zum Thema verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit im Internet finden Sie auf dieser Website im Bereich Islamfeindlichkeit.
  • Beratung rund um das Thema verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit im Internet bieten wir Ihnen über schriftlichen oder telefonischen Kontakt
  • Bei Verstößen gegen die Terms of Service sind Betreiber von Sozialen Netzwerken und ihre Selbstkontrolleinrichtungen auf die Mithilfe der User angewiesen. Informieren Sie den Betreiber einer Internet-Community über verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Inhalte und bitten Sie um deren Löschung sowie die Sperrung der User. Viele digitale Netzwerke verfügen über entsprechende Meldebuttons.
  • Hinweise auf konkrete Straftaten im Internet mit verfassungsschutzrelevantem islamfeindlichen Bezug (z.B. Verwendung von verbotenen Symbolen) können Sie der Polizei mitteilen. Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.
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Einzelpersonen und Gruppierungen der Szene treffen sich oftmals in Gaststätten oder mieten Räumlichkeiten für Veranstaltungen an. Gastwirte, Vermieter oder Kommunen fürchten dadurch oftmals einen Ansehensverlust bei ihren Gästen und Störungen der öffentlichen Sicherheit. Wir bieten Gaststättenbetreibern bei Bedarf individuelle Beratung vor Ort an. Unsere langjährige Beratungstätigkeit hat gezeigt, dass es empfehlenswert ist, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.

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Angehörige der Szene können bei Veranstaltungen zu den Themenfeldern Politik, Geschichte, Kultur sowie zivilgesellschaftliches Engagement auftreten, um ihre verfassungsfeindlichen Thesen in die Öffentlichkeit zu tragen und gegen den Islam und Muslime zu agitieren.

Wir empfehlen Ihnen…

…im Vorfeld der Veranstaltung:
  • Je nach Art des Themas eine geschlossene Veranstaltung für einen beschränkten und eigens geladenen Teilnehmerkreis durchzuführen.
  • In der Einladung zu öffentlichen Veranstaltungen gemäß Art. 10 des Versammlungsgesetzes bestimmte Personen und Gruppen von der Teilnahme auszuschließen. Beispiel für eine Ausschlussklausel: „Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien oder Organisationen angehören, z. B. der verfassungsschutzrelevanten islamfeindlichen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.“
  • Wenn das Auftreten von verfassungsschutzrelevanten Islamfeinden zu befürchten ist, sollten Sie sich als Versammlungsleiter, Moderator oder Redner auf deren mögliche Argumentationsmuster vorbereiten. Wir beraten Sie dazu gerne.

 

…während der Veranstaltung:
  • Stellen Sie zu Beginn klare Diskussionsregeln auf (z.B. beschränkte Redezeit).
  • Lassen Sie sich nicht in eine inhaltliche Diskussion verwickeln, sondern weisen Sie verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Parolen mit Nachdruck zurück, ohne Raum für Rückfragen zu bieten.
  • Geben Sie keine Saalmikrophone aus der Hand und bieten Sie Angehörigen der Szene kein Podium zur Selbstdarstellung.
  • Achten Sie darauf, dass extremistische islamfeindliche Äußerungen nicht unkommentiert im Raum stehen bleiben.
  • Nach Art. 11 des Versammlungsgesetzes können Teilnehmer, die „die Versammlung erheblich stören“, von der Versammlung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird vom Versammlungsleiter, der das Hausrecht ausübt, ausgesprochen. Ausgeschlossene Personen haben die Versammlung sofort zu verlassen.

Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne im schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Kontakt!

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Wenn Aktivisten der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit im Umfeld Ihrer Schule auftreten oder Schüler einschlägiges Gedankengut zeigen, sollten Sie sofort reagieren. Für Informationen, persönliche Beratung im konkreten Einzelfall, Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
    Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder auf unserer Seite zu den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.
  • Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
    Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
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Akteure der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit veranstalten regelmäßig in bayerischen Städten Kundgebungen und Versammlungen. Das Bayerische Versammlungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, Versammlungen zu beschränken oder ggf. zu verbieten. Mehr zum Bayerischen Versammlungsgesetz finden sie hier auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zum Versammlungsrecht.

Wir empfehlen Ihnen:

  • Nehmen Sie umgehend Kontakt auf mit der zuständigen Versammlungsbehörde – dies sind entweder das Landratsamt oder die Kreisfreie Stadt. Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens zwei Werktage vorher angezeigt werden, sofern es sich nicht um Spontan- oder Eilversammlungen handelt.
  • Lassen Sie sich von der örtlich zuständigen Polizeidienststelle bzw. von Fachdienststellen über Versammlungswege, Gefahrenstellen etc. beraten. Diese finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.
  • Nehmen Sie mit uns, der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, Kontakt auf und lassen Sie sich beraten, ob und ggf. welche Gefahren von der geplanten Versammlung ausgehen können.

 

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