Was tun, wenn...

Linksextremisten versuchen offensiv ihre Ideologie zu verbreiten und für Aktionen zu mobilisieren. Informieren Sie uns, wenn Sie auf solche Inhalte stoßen und von solchen Vorgängen oder Ereignissen hören.

Auch Extremisten aller Couleur nutzen das Internet für ihre Zwecke. Linksextremistische Gruppierungen präsentieren sich, versuchen Sympathisanten zu mobilisieren und ihr verfassungsfeindliches Gedankengut zu verbreiten. Im Einzelfall wird auch zu Straftaten aufgerufen. Was können Sie tun, wenn Sie selbst im Netz auf entsprechende Inhalte stoßen, oder wenn Sie feststellen, dass Ihre Kinder fragwürdige Seiten angeklickt haben?

Wir empfehlen Ihnen:
  • Bei Verstößen gegen die Terms of Service sind Betreiber von Sozialen Netzwerken und ihre Selbstkontrolleinrichtungen auf die Mithilfe der User angewiesen. Informieren Sie den Betreiber einer Internet-Community über einschlägige Inhalte und bitten Sie um deren Löschung sowie die Sperrung der User. Viele digitale Netzwerke verfügen über entsprechende Meldebuttons.
  • Beratung zu Fragen rund um das Thema Linksextremismus im Internet wie im realen Alltag bieten wir Ihnen, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus. Wie Sie uns erreichen können, finden Sie im Bereich Kontakt.
  • Hinweise auf konkrete Straftaten mit linksextremistischem Bezug können Sie Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle mitteilen. Wo sich Ihre örtliche Polizeidienststelle befindet und wie Sie ggf. per E-Mail Kontakt aufnehmen können, finden Sie über die Dienststellensuche auf der Website der Bayerischen Polizei.
nach oben

Es ist begrüßenswert, wenn sich junge Menschen mit politischen Fragen befassen, sich aktiv und gewaltfrei für Demokratie und gegen Rechtsextremismus engagieren und dabei auch das verfassungsrechtlich garantierte Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Kind aber in Kreise gerät, die unseren Rechtsstaat pauschal als „kapitalistisches Fascho- und Bullensystem“ diffamieren, eine Beseitigung des „BRD-Systems“ fordern und hierfür auch Gewalt als legitimes Mittel betrachten, sollten Sie hellhörig werden. Sie sind sich unsicher, wie das Verhalten Ihres Kindes einzuordnen ist? Hier finden Sie Tipps und Ansprechpartner.

Wir empfehlen Ihnen:
  • Achten Sie auf signifikante Veränderungen im Verhalten, bei Aussagen, Umgang und Kleidung Ihrer Kinder.
  • Schauen Sie nicht weg, sondern setzen Sie sich mit den Thesen aktiv auseinander.
  • Beziehen Sie klar Position für Demokratie und Toleranz und gegen jede Form von Extremismus und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.
  • Seien Sie selbst Vorbild.
  • Halten Sie Ihrem Kind dieRückkehrmöglichkeitenaus der Szene offen und machen Sie ihm dies deutlich!
  • Holen Sie sich Rat und Hilfe! Wir informieren und beraten Sie zu typischen Radikalisierungsverläufen und vermitteln Sie ggf. an unsere Netzwerkpartner. Unsere Erreichbarkeiten finden Sie im Bereich Kontakt.
nach oben

Wurden Sie Zeuge, wie fremdes Eigentum beschädigt, z. B. linksextremistische Parolen gesprüht, Autos angezündet oder Menschen angegriffen wurden? Oder wie eine friedliche öffentliche Versammlung für Gewalttaten ausgenutzt wurde?

Sie müssen nicht rechtlich prüfen oder belegen können, ob ein bestimmtes Verhalten tatsächlich strafrechtlich relevant ist oder nicht. Wichtig ist aber, nicht die Augen vor linksextremistischen Umtrieben zu verschließen. Bürger und Staat sollten mit Zivilcourage und allen rechtsstaatlichen Mitteln allen Formen von Extremismus entschlossen entgegentreten.

Bitte geben Sie entsprechende Hinweise in jedem Fall an die Polizei weiter. Grundsätzlich gilt: Jedermann kann den Strafverfolgungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, persönlich oder schriftlich ein mutmaßlich strafbares Geschehen anzeigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie persönlich Opfer dieses strafbaren Geschehens geworden sind oder nicht. Die Anzeige muss entgegengenommen werden, die Strafverfolgungsbehörden sind zur Erforschung des Sachverhaltes gesetzlich verpflichtet.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Strafanzeige und Ermittlungsverfahren finden Sie auf der Seite der Polizeilichen Kriminalprävention zum Ablauf eines Strafverfahrens.

Für die Bearbeitung von Hinweisen mit linksextremistischem Bezug sind in Bayern grundsätzlich die Staatsschutz-Kommissariate der örtlichen Kriminalpolizeidienststellen zuständig. Wenden Sie sich einfach an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle, dort hilft man Ihnen weiter. Wo sich Ihre nächste Polizeidienststelle befindet und wie Sie ggf. per E-Mail Kontakt aufnehmen können, finden Sie auf der Website der Bayerischen Polizei.

nach oben

Linksextremisten versuchen Jugendliche für ihre Ziele zu gewinnen und zur Mitwirkung an Szene-Aktivitäten zu bewegen. Dazu verteilen sie z. B. auf dem Schulweg Flugblätter oder bringen Plakate an. Verständigen Sie die Polizei, wenn Linksextremisten auf dem Schulgelände bzw. im Umfeld des Schulgeländes Propagandamaterial verteilen. Nur dann können die verteilten Werbemittel auf strafrechtliche bzw. presserechtliche Verstöße überprüft und der Vorfall polizeilich erfasst werden.

Zum Thema Linksextremismus an Schulen stehen Ihnen für weitere Informationen, persönliche Beratung sowie konkrete Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
    Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder auf unserer Seite zu den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.
  • Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
    Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
nach oben

Sie bereiten eine öffentliche Veranstaltung oder Versammlung vor und befürchten, dass Linksextremisten diese stören oder als Plattform für ihre Propaganda instrumentalisieren könnten? Um ihre politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen durchzusetzen, engagieren sich Linksextremisten in verschiedenen Themenfeldern und versuchen, innerhalb bürgerlich-demokratischer Protestbewegungen Anschluss zu finden. Dabei greifen sie häufig aktuelle sozialpolitische Themen auf und deuten diese im Sinne ihres eigenen linksextremistischen Verständnisses um.

Wir empfehlen Ihnen…

...im Vorfeld der Veranstaltung:
  • Je nach Art des Themas eine geschlossene Veranstaltung für einen beschränkten und eigens geladenen Teilnehmerkreis durchzuführen.
  • In der Einladung zu öffentlichen Veranstaltungen gemäß Art. 10 des Versammlungsgesetzes bestimmte Personen und Gruppen von der Teilnahme auszuschließen. Beispiel für eine Ausschlussklausel: „Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien oder Organisationen angehören, einer extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch extremistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.“
  • Wenn das Auftreten von Linksextremisten zu befürchten ist, sollten Sie sich Sie sich als Versammlungsleiter, Moderator oder Redner auf deren mögliche Argumentationsmuster vorbereiten. Wir beraten Sie dazu gerne.

 

…während der Veranstaltung:
  • Stellen Sie zu Beginn klare Diskussionsregeln auf (z. B. beschränkte Redezeit).
  • Lassen Sie sich nicht in eine inhaltliche Diskussion verwickeln, sondern weisen Sie linksextremistische und gewaltbefürwortende Parolen mit Nachdruck zurück, ohne Raum für Rückfragen zu bieten.
  • Geben Sie keine Saalmikrophone aus der Hand und bieten Sie Angehörigen der Szene kein Podium zur Selbstdarstellung.
  • Achten Sie darauf, dass extremistische Äußerungen nicht unkommentiert im Raum stehen bleiben.
  • Nach Art. 11 des Versammlungsgesetzes können Teilnehmer, die „die Versammlung erheblich stören“, von der Versammlung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird vom Versammlungsleiter, der das Hausrecht ausübt, ausgesprochen. Ausgeschlossene Personen haben die Versammlung sofort zu verlassen.

Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne im schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Kontakt!

nach oben

Vereine und private Initiativen müssen es nicht hinnehmen, sich von Linksextremisten offen oder verdeckt vereinnahmen zu lassen.

Wir empfehlen Ihnen:
  • Bereits vor einem Problemfall sollte die Vereinssatzung überprüft werden, indem Aufnahmekriterien festgelegt und Ausschlussgründe definiert werden. Einschlägig bekannten Linksextremisten sollte die Aufnahme nach Möglichkeit verweigert werden. Wird die extremistische Gesinnung erst im Nachhinein bekannt, sollten die Möglichkeiten zum Ausschluss geprüft werden.
  • Im Vorfeld bzw. bei Bekanntwerden eines Falles sollten Sie mit uns, der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, Kontakt für eine individuelle Beratung aufnehmen.
nach oben

Linksextremisten wollen die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen. Sie verfolgen ihre politischen Ziele auch über den außerparlamentarischen Kampf, z. B. durch Bündnisarbeit und Einflussnahme auf soziale Bewegungen vor Ort. Die Kommunen sind Schauplatz der unmittelbaren Auseinandersetzung zwischen linksextremistischen und rechtsextremistischen Kräften. In vielen Kommunen sind Netzwerke, lokale Bündnisse und Vereine entstanden, die wertvolle Aufklärungsarbeit leisten, Zivilcourage beweisen und Aktionen zur Stärkung der demokratischen Kultur vor Ort veranstalten. Neben Bundes- und Landesmitteln sind gerade diese lokalen Gruppen auch auf finanzielle Unterstützung durch die Kommunen angewiesen.

Es gibt Gruppierungen, die unter dem Deckmantel eines „antifaschistischen Kampfes“ Ziele verfolgen, die mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind (siehe Aktionsfeld Antifaschismus). Auch diese Gruppierungen beantragen – obwohl sie unsere staatliche Ordnung ablehnen – finanzielle Förderung. Sicherlich wird keine Kommune offensichtlich gewaltbereite linksextremistische Autonome finanziell unterstützen. Es gibt jedoch eine Grauzone, bei der die wahre Zielrichtung und Militanz der Aktivisten für Außenstehende schwer erkennbar ist, z. B. weil sie verschleiert wird.

Für kommunale Entscheidungsträger bieten wir, die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, gerne Informationen und Beratung zum Thema an. Nehmen Sie hierfür unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Jugendzentren dürfen trotz wünschenswerter Meinungsvielfalt und Offenheit nicht zu rechtsfreien Räumen werden, in denen der Staat verunglimpft, oder in denen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung propagiert oder geduldet wird. Vonseiten der finanzierenden und letztlich das Hausrecht ausübenden Verantwortlichen sollte darauf geachtet werden, was dort passiert:

  • Wird gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, die parlamentarische Demokratie, die Meinungsfreiheit des Andersdenkenden oder den Staat gehetzt?
  • Wird (offen oder verdeckt) zu Gewalt aufgerufen?
  • Welche Musikgruppen treten dort auf? Welche Einstellungen, insbesondere zu Gewaltanwendung und zur Demokratie, werden in den Songtexten vertreten?
  • Wer bestimmt die Auswahl und Zielrichtung der Veranstaltungen?

Linksextremistische Aktivitäten, Verunglimpfung von staatlichen Einrichtungen oder Aufrufe zu Gewalt sollten in kommunalen Jugendeinrichtungen nicht geduldet werden.

Wir empfehlen Ihnen:
  • Schauen Sie sich Einladungsflyer zu Veranstaltungen an und achten Sie auf Zeichen und Symbole, die auf eine linksextremistische Zielsetzung hindeuten.
  • Achten Sie auf die Namen von Musikgruppen und vor allem auf deren Songtexte. Falls Sie Zweifel haben, lassen Sie sich fachlich beraten.

Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gerne.

Worauf sollten Kommunen achten, wenn sie gemeinsame Aktionen mit Bürgerinitiativen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen durchführen wollen? Bei Aktionen gegen Rechtsextremismus ist z. B. nicht jede Organisation als Partner geeignet, die den „aktiven Kampf gegen Faschismus“ als Ziel ausgibt. Straftaten oder Gewalt sind auch hier fehl am Platz.

Wir empfehlen Ihnen:
  • Grundsätzlich ist ein aktives Eintreten für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und die damit verbundenen Werte und gegen jede Art von Extremisten, Gewalttäter und deren geistige Brandstifter geboten.
  • Erteilen Sie aber allen Versuchen, Gewaltanwendung als Mittel der politischen Auseinandersetzung zu rechtfertigen und mit Schlagworten wie z. B. „ziviler Ungehorsam“ zu verbrämen, eine Absage.

Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gerne.

nach oben