Beratung
Unser Angebot für Sie
Wenn Sie mit extremistischen Problemstellungen konfrontiert sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. In knapp vierhundert Beratungsfällen seit unserer Entstehung im Jahre 2009 haben wir Erfahrungen sammeln und unsere Expertise weiterentwickeln können. Unsere Anbindung an die Informationssysteme des Verfassungsschutzes und der Polizei ermöglicht uns eine genaue Situationsanalyse und ein effektives Agieren vor Ort.
Typische extremistische Problemstellungen sind z. B.:
- Ankauf bzw. Nutzung von Immobilien durch Rechtsextremisten
- Rechtsextremistische Agitation gegen Asylbewerberunterkünfte
- Linksextremistisch motivierte Sachbeschädigungen
- Bedrohungen kommunaler Verwaltungsmitarbeiter durch Reichsbürger
- Demonstrationen von Akteuren der Verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit
Erste konkrete Hilfestellungen bei derartigen Problemen finden Sie bereits unter der Rubrik „Was tun, wenn…“.
nach obenZielgruppen
Unser Beratungsangebot richtet sich an:
- Kommunen
- Behörden
- Schulen
- Privatpersonen
- Verbände
- Unternehmen
- Vereine
- Private Initiativen
Beratungsablauf
Wenn Sie mit einer auf Extremismus bezogenen Problemstellung konfrontiert sind, können Sie uns jederzeit in einem Erstkontakt ansprechen. Wir erstellen dann mit Ihnen vor Ort eine Lagebewertung. In ihr erfolgt eine Problemanalyse, dia auf den Erkenntnissen von Polizei und Verfassungsschutz beruht. Darauf aufbauend unterstützen wir Sie mit Entwicklungsszenarien und individuellen Handlungsempfehlungen bei der Strategieentwicklung. Auch bei der anschließenden Umsetzung konkreter Maßnahmen helfen wir Ihnen mit Rat und Tat. Wir können z. B. mit unseren Experten Informationsveranstaltungen oder Fortbildungen für Sie durchführen oder Ihnen andere, spezialisierte Ansprechpartner aus unserem Netzwerk vermitteln. Anlassbezogen können etwa lokale und regionale zivilgesellschaftliche Strukturen wie Helferkreise, Vereine, Kirchen etc. eingebunden werden. Im Rahmen einer Evaluation melden wir uns nach einiger Zeit wieder bei Ihnen, um die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu besprechen und diese ggf. weiter zu optimieren.
nach obenPraxisbeispiel
Nach der Gründung einer rechtsextremistischen Ortsgruppe in Süd-Bayern kam es häufiger zu öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z. B. Aufkleber an Straßenschildern). Die BIGE, die hierüber Kenntnis erlangt hatte, kontaktierte daraufhin eigeninitiativ die Kommune (Erstkontakt) und initiierte einen Runden Tisch mit Vertretern der Gemeindeverwaltung und den Sicherheitsbehörden (Lagebewertung). In dieser Runde wurden gemeinsam sinnvolle Maßnahmen der Kommune zur Sensibilisierung der Bürgerschaft erörtert. Der Kommune wurden verschiedene Handlungsoptionen unterbreitet, um die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vor Ort über die Gruppierung, ihre Ziele und ihr Vorgehen zu informieren und Schulklassen und Lehrer vorbeugend zu sensibilisieren (Strategieentwicklung).
Aufgrund einer Anfrage aus der Zivilgesellschaft zu dieser Thematik wurde zudem die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus (LKS) eingebunden. Diese unterstützte die Beratungsnehmer daraufhin eigenständig vor Ort durch Informations- und Aufklärungsmaßnahmen sowie bei der Strategieentwicklung und Vernetzung mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren (Umsetzung).
Entsprechend dem Beratungsgrundsatz der Vertraulichkeit wurde dieses Fallbeispiel so anonymisiert, dass ein Rückschluss auf den Originalsachverhalt nicht mehr möglich ist.
nach obenBeratungsgrundsätze
vor Ort
Die Beratung erfolgt in der Regel persönlich bei Ihnen vor Ort. Wir verfügen über Standorten in München und Nürnberg, von denen aus wir Sie schnell erreichen.
kostenfrei
Alle unsere Leistungen für Sie sind kostenfrei.
vertraulich
Wir behandeln Ihr Anliegen diskret und garantieren Ihnen Vertraulichkeit. Wir garantieren den Schutz Ihrer Daten.
freiwillig
Unsere Zusammenarbeit mit Ihnen findet auf Augenhöhe statt und basiert immer auf Freiwilligkeit. Sie entscheiden eigenständig, ob und welche Maßnahmen Sie ergreifen wollen.
auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden
Um Sie bei Ihrem Anliegen umfassend zu unterstützen, nutzen wir im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten alle bei Polizei und Verfassungsschutz vorhandenen Informationen. Dieser kombinierte Informationszugang ist ein Alleinstellungsmerkmal der BIGE im Vergleich zu anderen Beratungsstellen.
auf der Grundlage der gesetzlichen Extremismus-Definition
Unsere Arbeit basiert auf dem gesetzlich definierten Extremismus-Begriff. Extremist ist, wer sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung wendet. In welchem politischen Spektrum er sich verortet, spielt dabei keine Rolle. Die BIGE ist für die Bereiche Islamismus und Ausländerextremismus nicht zuständig. Hierzu existieren Ansprechpartner aus dem Netzwerk gegen Salafismus und dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz.
nach obenWie können Sie uns erreichen?
Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter! |
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Bürgertelefon: E-Mail: |
089 2192-2192 gegen-extremismus@stmi.bayern.de |
...oder per Kontaktformular. |