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Logo Volksstaat Bayern

Der „Volksstaat Bayern“, bis 2018 „Bundesstaat Bayern“, betrachtet sich als souveräner Glied- beziehungsweise Bundesstaat im sogenannten „Staatenbund Deutsches Reich“ mit Sitz in Fürstlich Drehna (Brandenburg), dem auch der „Freistaat Preußen“, die „Republik Baden“, der „Volksstaat Württemberg“ (ehemals „Bundesstaat Württemberg“) und der „Bundesstaat Sachsen“ angehören. Im Dezember 2015 gründete sich die Gruppierung zunächst  unter dem Namen „Bundesstaat Bayern“. Beim Aufbau der Organisation, den Führungspersönlichkeiten sowie der Ausrichtung und Zielsetzung der Reichsbürgergruppierung sind im Zuge der späteren Umbenennung keine Änderungen erkennbar geworden.

Seit 2017 wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft München II wegen des dringenden Tatverdachts der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung sowie Amtsanmaßung mehrfach Durchsuchungsbeschlüsse bei Führungspersonen der Gruppierung vollzogen. Dabei konnten Reichsbürgerdokumente, die sogenannte „Staatskasse“, Waffen  und Munition, falsche Hauptuntersuchungs-Prüfplaketten und Ausweispapiere sichergestellt werden. Rund 30 Personen, welche diese Ausweise bezogen hatten, wurden bereits verurteilt. Das Hauptverfahren gegen Funktionäre der Gruppierung begann in 2021. In diesem Zusammenhang wurden auch zwei Personen aus Bayern, u. a. wegen Urkundenfälschung,  jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Teilen der Anhängerschaft sind weiterhin eingeschränkte Aktivitäten zu verzeichnen. Veranstaltungsankündigungen auf der Webseite des „Volksstaats Bayern“ wurden zuletzt nicht
mehr festgestellt.

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Logo Verfassunggebende Versammlung

Die Gruppierung lehnt die bestehenden Strukturen der Bundesrepublik Deutschland ab und bestreitet ihre Existenzberechtigung. So heißt es z. B. auf der Webseite der Gruppierung:

„Durch die aktuelle Situation in Deutschland ist die gesamte Menschheit versklavt. 1990 wurden alle Menschen der Erde betrogen. Die Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 3. Oktober 1990, ist juristisch niemals erfolgt. Die Bundesrepublik Deutschland heute, ist ein USamerikanisches Unternehmen, was ohne jeden Zweifel nachweisbar ist. […] Es gibt keinen Staat Bundesrepublik Deutschland […].“ (Fehler aus dem Original übernommen)

Die Anhänger der VV planen, an einem nicht näher bestimmten „Tag X“ eine temporäre „Verfassunggebende Versammlung“ einzuberufen und so die Verfassung und die Gesetze als Basis eines neuen, vermeintlich (wieder) handlungsfähigen Deutschlands zu schaffen.

Der Webseite zufolge startete am 1. November 2022 ein neues Referendum zur Durchführung der „Verfassungsgebenden Versammlung Deutschland“. Dabei werde das Ziel verfolgt, die innen- und außenpolitischen Positionen Deutschlands zu erneuern . Entsprechende Infoblätter wurden auf der Webseite veröffentlicht. Überdies hat die Gruppierung einen eigenen Telegram-Kanal und eine Diskussionsplattform erstellt, um den gegenseitigen Austausch der Mitglieder und Interessierten zu ermöglichen.

Bereits nach knapp einem Monat Laufzeit verkündete die Gruppierung auf ihrer Webseite die frühzeitige Beendigung des Referendums zum 31. März 2023. Grund dafür sei die anhaltend schlechte Beteiligung im Verhältnis zum erheblichen Aufwand für die Herstellung und Verteilung der Informationsmaterialien.

 

 

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Logo der Internetplattform „Staatenlos.info“

Die Gruppierung mit Schwerpunkt im nord- und westdeutschen Raum beziehungsweise in Berlin trat in Bayern zuletzt nur in München öffentlich in Erscheinung. Sie führte hier im Januar 2020 und August 2020 Kundgebungen durch. Außerdem verteilten Anhänger mehrfach Flugblätter der Gruppierung. Staatenlos.info – Comedian e. V. geht davon aus, dass die deutsche Staatsangehörigkeit de facto „abgeschafft“ sei und sich die Bundesrepublik Deutschland lediglich alter „faschistischer“ Staatsstrukturen bediene. Der Verein fordert u. a. „die Befreiung von Deutschland und Europa aus der faschistischen Gesinnungsdiktatur“ und stellt in diesem Zusammenhang eine Nähe zu Russland her, das offenbar als Verbündeter betrachtet wird. Nach seiner Auffassung ist das Kernproblem aller Deutschen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht „entnazifiziert“ worden und zudem von „doppelter Staatlosigkeit“ betroffen sei. Der Bundesrepublik Deutschland fehle die notwendige Rechtsgrundlage und es existiere somit auch keine „Unionsbürgerschaft“, d. h. keine Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

In Bayern nahm das Aktivitätsniveau der Gruppierung im Berichtszeitraum erneut ab. Mit Ausnahme vereinzelter Flugblatteinwürfe konnten zuletzt keine realweltlichen Aktivitäten festgestellt werden.

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Logos der GdVuSt. Mit dem Verbot des Vereins ist auch die Verwendung seiner Kennzeichen verboten worden.

Die Gruppierung GdVuSt wurde 2016 in Berlin gegründet und trat vorwiegend in Berlin sowie im norddeutschen Raum in Erscheinung. Ziel der GdVuSt war es, staatliche Hoheitsgebiete zu „reaktivieren“ und sie dadurch unter ihre eigene Verwaltung zu bringen. Aus diesen einzelnen reaktivierten Gemeinden sollte sich dann – als übergeordnetes Ziel der Gruppierung – ein „Naturstaat“ bilden. Bei früheren Aktionen versuchten Anhänger der GdVuSt beispielsweise das Rathaus in Berlin-Zehlendorf zu „übernehmen“.

Am 19. März 2020 hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Vereinsgesetz verboten. Es handelt sich um das erste Verbot einer Gruppierung, die dem Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet wurde. Bei den das Verbot begleitenden Exekutivmaßnahmen in zehn Bundesländern wurden zahlreiche Asservate – darunter Waffen sowie Bargeld – sichergestellt.

Hintergrund des Verbots der GdVuSt war, dass Zwecke und Tätigkeiten des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richteten. So sind die Vereinsmitglieder wiederholt durch rassistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Äußerungen sowie durch massive Drohungen gegenüber staatlichen Stellen aufgefallen.

Auch nach dem Verbot der Gruppierung sind einzelne Mitglieder weiterhin aktiv.

Gegen die seit Mai 2022 in Untersuchungshaft befindliche Leiterin der verbotenen Gruppierung begann im November 2022 der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg wegen „Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen“.

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© Screenshot hilfsdienst.net (gesichert: 21.04.2021)

Bei der Gruppierung VHD handelt es  sich  um  einen  Personenzusammenschluss,  der  sich  in  der  Tradition der gleichnamigen zivilen Ergänzung zur Wehrpflicht im Deutschen  Reich  aus  dem  Jahr  1916  versteht.  Organisatorisch  unterteilt  sich  der  VHD  in  insgesamt  24  „Armeekorpsbezirke“  und bezieht sich dabei auf die Grenzen des Deutschen Reichs.

Wie alle Reichsbürgergruppierungen erkennt auch der VHD weder den Staat noch dessen Exekutivbefugnisse an. Eigenen Angaben zufolge dient der VHD der „Reorganisation des Vaterlandes“ beziehungsweise „ausschließlich der Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit“. Dabei geht es dem VHD auch darum, den Gebietszustand von 1914 und den Rechtsstand von 1918 wiederherzustellen. Hierfür benötige man „handlungsfähige staatliche Organe um den Kriegs- und Belagerungszustand zu beenden“. Der VHD sieht seine Aufgabe darin, „Deutsche mit einer Staatsangehörigkeit“ in einem „Bundesstaat“ zu „erfassen und [zu] sammeln“ und sie dem „Deutschen Kaiser“ zu unterstellen, wobei auch Abstammungsnachweise erbracht werden sollen.

Die Kampagne des VHD weist Bezüge zu weiteren Gruppierungen, insbesondere zu Bismarcks Erben (Lübeck), auf.

Angehörige des VHD veranstalteten 2022 mehrere realweltliche Treffen in Bayern, u. a. am Tegernsee sowie an der Befreiungshalle in Kelheim und der Walhalla in Donaustauf, über die sie auch auf ihrer Webseite berichteten. Die Treffen finden oftmals an beliebten Ausflugszielen statt und sind einem bestimmten Thema gewidmet. Hauptziel derartiger Veranstaltungen und sogenannter „Denkmalaktionen“ wie beispielsweise im Juli am Bismarckturm in der Gemeinde Berg/Starnberger See ist die auch bundeslandübergreifende Vernetzung der Anhängerschaft.

Zu diesem Zweck zeigt sich die Gruppierung auch im Internet mit beträchtlicher Medienpräsenz. Neben einer eigenen Webseite und einem YouTube-Kanal existieren aktuell Profile auf einschlägigen sozialen Netzwerken, die u. a. der gegenseitigen Vernetzung dienen und ebenso für die Dokumentation der Treffen verwendet werden.

Aufgrund der hohen Anzahl an realweltlichen Veranstaltungen und virtuellen Aktivitäten ist es der Gruppierung gelungen, die eigene Gruppenstruktur zu festigen und ihre Anhängerschaft weiter auszubauen. Inzwischen umfasst das Personenpotenzial in Bayern ca. 60 Mitglieder.

 

 

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© Webseite KRD

Die Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“ (KRD) mit Sitz in Sachsen-Anhalt ist in der Szene deutschlandweit aktiv, indem sie verschiedene Seminare anbietet und unterschiedliche Produkte bewirbt. Im Rahmen einer „Gemeinwohl-Messe“ und bei „Unternehmerwochenenden“ wurden in der Vergangenheit die angeblichen Vorzüge des „Wirtschaftssystems KRD“ vorgestellt. Ferner wirbt die Gruppierung über eigene kostenpflichtige Seminare dafür, insbesondere für Selbstständige und Unternehmer einen „steuerfreien und von der BRD unabhängigen Rechtekreis des Gemeinwohlstaates“ zur Verfügung zu stellen. Laut eigener Webseite befänden sich bundesweit mittlerweile knapp 500 Unternehmen, mitunter auch aus Bayern, im „Melderegister“ der Gruppierung. 

Auch für sogenannte „Dorfprojekte“ wird innerhalb der Szene und auf der eigenen bundesweiten Webseite der Gruppierung geworben. Im Namen des KRD werden „engagierte Menschen mit gemeinsamen Visionen, passende Standorte, sowie finanzielle Mittel“ für die Durchführung der „Dorfprojekte“ „im ersten Gemeinwohlstaat der Welt“ gesucht. Auch in der bayerischen Reichsbürgerszene wurde diese Idee diskutiert, u. a. auf dem Telegram-Kanal des bayerischen Ablegers „KRD – Bayern“. Aktivitäten die auf die Umsetzung der „Dorfprojekte“ in Bayern hinweisen, konnten bislang nicht festgestellt werden.

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