Organisationen

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Logos der GdVuSt. Mit dem Verbot des Vereins ist auch die Verwendung seiner Kennzeichen verboten worden.

Die Gruppierung GdVuSt wurde 2016 in Berlin gegründet und trat vorwiegend in Berlin sowie im norddeutschen Raum in Erscheinung. Ziel der GdVuSt war es, staatliche Hoheitsgebiete zu „reaktivieren“ und sie dadurch unter ihre eigene Verwaltung zu bringen. Aus diesen einzelnen reaktivierten Gemeinden sollte sich dann – als übergeordnetes Ziel der Gruppierung – ein „Naturstaat“ bilden. Bei früheren Aktionen versuchten Anhänger der GdVuSt beispielsweise das Rathaus in Berlin-Zehlendorf zu „übernehmen“.

Am 19. März 2020 hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Vereinsgesetz verboten. Es handelt sich um das erste Verbot einer Gruppierung, die dem Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet wurde. Bei den das Verbot begleitenden Exekutivmaßnahmen in zehn Bundesländern wurden zahlreiche Asservate – darunter Waffen sowie Bargeld – sichergestellt.

Hintergrund des Verbots der GdVuSt war, dass Zwecke und Tätigkeiten des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richteten. So sind die Vereinsmitglieder wiederholt durch rassistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Äußerungen sowie durch massive Drohungen gegenüber staatlichen Stellen aufgefallen.

Auch nach dem Verbot der Gruppierung sind einzelne Mitglieder weiterhin aktiv.

Gegen die seit Mai 2022 in Untersuchungshaft befindliche Leiterin der verbotenen Gruppierung begann im November 2022 der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg wegen „Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen“. Am 22. November 2022 verurteilte das Landgericht Lüneburg die Beschuldigte gemäß 885 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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© Screenshot hilfsdienst.net (gesichert: 21.04.2021)

Bei der Gruppierung VHD handelt es  sich  um  einen  Personenzusammenschluss,  der  sich  in  der  Tradition der gleichnamigen zivilen Ergänzung zur Wehrpflicht im Deutschen  Reich  aus  dem  Jahr  1916  versteht.  Organisatorisch  unterteilt  sich  der  VHD  in  insgesamt  24  „Armeekorpsbezirke“  und bezieht sich dabei auf die Grenzen des Deutschen Reichs.

Wie alle Reichsbürgergruppierungen erkennt auch der VHD weder den Staat noch dessen Exekutivbefugnisse an. Eigenen Angaben zufolge dient der VHD der „Reorganisation des Vaterlandes“ beziehungsweise „ausschließlich der Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit“. Dabei geht es dem VHD auch darum, den Gebietszustand von 1914 und den Rechtsstand von 1918 wiederherzustellen. Hierfür benötige man „handlungsfähige staatliche Organe um den Kriegs- und Belagerungszustand zu beenden“. Der VHD sieht seine Aufgabe darin, „Deutsche mit einer Staatsangehörigkeit“ in einem „Bundesstaat“ zu „erfassen und [zu] sammeln“ und sie dem „Deutschen Kaiser“ zu unterstellen, wobei auch Abstammungsnachweise erbracht werden sollen.

Die Kampagne des VHD weist Bezüge zu weiteren Gruppierungen, insbesondere zu Bismarcks Erben (Lübeck), auf.

Angehörige des VHD veranstalteten 2022 mehrere realweltliche Treffen in Bayern, u. a. am Tegernsee sowie an der Befreiungshalle in Kelheim und der Walhalla in Donaustauf, über die sie auch auf ihrer Webseite berichteten. Die Treffen finden oftmals an beliebten Ausflugszielen statt und sind einem bestimmten Thema gewidmet. Hauptziel derartiger Veranstaltungen und sogenannter „Denkmalaktionen“ wie beispielsweise im Juli am Bismarckturm in der Gemeinde Berg/Starnberger See ist die auch bundeslandübergreifende Vernetzung der Anhängerschaft.

Zu diesem Zweck zeigt sich die Gruppierung auch im Internet mit beträchtlicher Medienpräsenz. Neben einer eigenen Webseite und einem YouTube-Kanal existieren aktuell Profile auf einschlägigen sozialen Netzwerken, die u. a. der gegenseitigen Vernetzung dienen und ebenso für die Dokumentation der Treffen verwendet werden.

Aufgrund der hohen Anzahl an realweltlichen Veranstaltungen und virtuellen Aktivitäten ist es der Gruppierung gelungen, die eigene Gruppenstruktur zu festigen und ihre Anhängerschaft weiter auszubauen. Inzwischen umfasst das Personenpotenzial in Bayern ca. 80 Mitglieder.

 

 

© BayLfV
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© Webseite KRD

Die Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“ (KRD) mit Sitz in Sachsen-Anhalt ist in der Szene deutschlandweit aktiv, indem sie verschiedene Seminare anbietet und unterschiedliche Produkte bewirbt. Im Rahmen einer „Gemeinwohl-Messe“ und bei „Unternehmerwochenenden“ wurden in der Vergangenheit die angeblichen Vorzüge des „Wirtschaftssystems KRD“ vorgestellt. Ferner wirbt die Gruppierung über eigene kostenpflichtige Seminare dafür, insbesondere für Selbstständige und Unternehmer einen „steuerfreien und von der BRD unabhängigen Rechtekreis des Gemeinwohlstaates“ zur Verfügung zu stellen.

Der KRD-Webseite zufolge befinden sich bundesweit mittlerweile über 600 Unternehmen, auch aus Bayern, im „Melderegister” der Gruppierung.

Seit Ende 2022 konnten auch in Bayern vermehrt realweltliche Aktivitäten der Gruppierung festgestellt werden. Neben sogenannten „LEUCHT-TURM-Seminaren” zu den Themen „Systemausstieg, Betriebsgründung und Staatsangehörigkeit” fanden auch andere sogenannte „LEUCHT-TURM”-Aktivitäten wie z.B. gemeinsame Wanderungen statt. Das KRD nutzt derartiıge Veranstaltungen zur besseren Vernetzung untereinander und versucht, auf diese Weise neue Mitglieder und damit auch neue Spender zu gewinnen. Bei „LEUCHT-TURM” handelt es sich um eine Art PR-Agentur des KRD, welche den weiteren Ausbau der Strukturen des selbsternannten Königreiches verfolgt. Auf Ihrer Webseite erklärt die Gruppierung ihre „Vision“ u.a. wie folgt:

LEUCHT-TURM ist der Ansprechpartner für Königreich Deutschland Interessierte, unternehmerische Gewissensfolger und Investoren — einfach für alle Menschen die aktiv, ‚offline‘ TUN und die vielen Ideen, Theorien und Gedanken auf der grobstofflichen physischen Ebene nun Realität werden lassen. Gemeinsam erschaffen wir in klarer und inspirierender Art mit allen loyalen Weggefährten echte, wahrhaftige regionale Gemeinwohlstrukturen.“

Auf der Webseite werden, parallel zum eigenen Telegram-Kanal, auch „Seminare“ im gesamten deutschsprachigen Raum beworben. Zudem betreibt das KRD einen eigenen Podcast mit dem Titel „Ich bin in bester Verfassung”.

Innerhalb der Szene und auf der eigenen Webseite wirbt das KRD auch für sogenannte „Dorfprojekte”. Für die Durchführung dieser Projekte „im ersten Gemeinwohlstaat der Welt” sucht das KRD „engagierte Menschen mit gemeinsamen Visionen, passende Standorte sowie finanzielle Mittel”. Auch in der bayerischen Reichsbürger- und Selbstverwalterszene wurde diese Idee diskutiert, u.a. auf dem Telegram-Kanal des bayerischen Ablegers „KRD — Bayern”. Aktivitäten, die auf die Umsetzung der „Dorfprojekte” In Bayern hinweisen, konnten bislang nicht festgestellt werden.

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© BayLfV

Beim „Indigenen Volk Germaniten” (IVG) handelt es sich um eine bundesweit aktive, gut vernetzte Reichsbürgergruppierung, die sich regionalspezifisch in sogenannte „Missionen” unterteilt. Nach eigener Darstellung handelt es sich beim IVG um eine Weltanschauungsgemeinschaft und ein eigenständiges Volk. Angehörige der Organisation vertreten die Auffassung, sie seien Eingeborene des Volkes der „Germaniten” und müssten sich deswegen nicht der deutschen Gesetzgebung und deren Organen unterwerfen.

Die Mitglieder (ca. 50 in Bayern) berufen sich auf unterschiedlichste, zwar im Kontext der Menschenrechte stehende, jedoch letztlich willkürlich zusammengestellte Rechtsgrundlagen. Dabei behaupten sie u.a., dass Ihnen als Angehörige eines nativen Volkes Sonderrechte zustünden.

Angehörige der IVG treten mit einer großen Bandbreite für die Reichsbürger- und Selbstverwalterszene typischer Agitationsformen in Erscheinung. Neben dem Versand von sogenannten „Akzeptanzschreiben” und der Auseinandersetzung mit öffentlichen Behörden konnten auch die Organisation und Durchführung von Vortragsveranstaltungen sowie Vernetzungstreffen von IVG-Angehörigen festgestellt werden. Zu diesem Anlass reiste Im Frühjahr 2023 eine Angehörige der Gruppierung aus Schleswig-Holstein durch das Bundesgebiet und hielt auch In Bayern Vorträge zum IVG. Seit seiner Gründung Im Jahr 2010 ist es dem IVG gelungen, die eigenen Aktivitäten sowie die Mitgliederstärke kontinuierlich auszubauen.

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