Was tun, wenn...

Rechtsextremisten wollen über Flyer oder Propagandamaterial ihre Ideologie verbreiten bzw. Interesse für ihre Organisation wecken. Derartige Schriftsätze sind zum Teil so verfasst, dass der Inhalt auf dem ersten Blick nicht als rechtsextremistisch erkannt wird, aber dennoch Unsicherheiten hervorruft.

Wir empfehlen Ihnen:
  • die betreffende Publikation an die örtliche Polizeidienststelle zu übergeben. Sie müssen im Vorfeld nicht prüfen oder belegen, ob der Inhalt strafrechtlich relevant ist oder nicht.
  • Wir raten Ihnen dringend ab, derartige Schriften zu veröffentlichen oder weiterzugeben!

Welche Polizeidienststelle örtlich für Sie zuständig ist, können Sie unter http://www.polizei.bayern.de einsehen.

Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

nach oben

Rechtsextremisten nutzen die Möglichkeiten des Internets und Sozialer Medien, um ihr Gedankengut zu verbreiten und insbesondere Jugendliche für ihre verfassungsfeindlichen und anti-demokratischen Ziele zu werben.

Grundsätzliche Informationen zum Thema Rechtsextremismus im Internet finden Sie hier.

Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Bei Verstößen gegen die Terms of Service sind Betreiber von Sozialen Netzwerken und ihre Selbstkontrolleinrichtungen auf die Mithilfe der User angewiesen. Informieren Sie den Betreiber einer Internet-Community über rechtsextremistische Inhalte und bitten Sie um deren Löschung sowie die Sperrung der User. Viele digitale Netzwerke verfügen über entsprechende Meldebuttons.

Die Zentralstelle der Länder für den Jugendschutz im Internet ist „jugendschutz.net“. Sie überprüft das Internet auf Verstöße gegen den Jugendschutz und setzt im In- und Ausland auf Kommunikation mit Betreibern, um entsprechende Internetauftritte schnell beseitigen zu lassen. Solche Inhalte im Netz bitten wir Sie zu melden unter www.jugendschutz.net/hotline. Die Internetseiten www.jugendschutz.net und www.hass-im-netz.info bieten zudem Informations- und Praxismaterialien für Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen zum Thema Rechtsextremismus an.

Hinweise auf konkrete Straftaten im Internet mit rechtsextremistischem Bezug (z. B. Verwendung von verbotenen Symbolen) können Sie Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle mitteilen. Wo sich Ihre zuständige Polizeidienststelle befindet und wie Sie ggf. per E-Mail Kontakt aufnehmen können, finden Sie hier: www.polizei.bayern.de

nach oben

Ihr Kind trägt Kleidung mit Symbolen oder Sprüchen, die Ihnen verdächtig vorkommen? Ihr Kind hört Musik mit Texten, die Sie aufmerken lassen? Ihr Kind hat neue Freunde, die Sie im rechtsextremistischen Spektrum vermuten? Sie sind unsicher ob, was und wie Sie etwas unternehmen sollen? Holen Sie sich Rat und Hilfe! Wir informieren und beraten Sie zu typischen Radikalisierungsverläufen und vermitteln Sie an unsere Netzwerkpartner.

Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Die Elternberatung der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus bietet Ihnen ebenfalls vertraulich und kostenlos:

  • Informationen über die rechtsextremistische Szene
  • Beratung und auf Wunsch längerfristige Begleitung
  • Vermittlung von weiterführenden Beratungsangeboten

Flyer: „Elternberatung in Bayern“

Website: www.lks-bayern.de

nach oben

Sie haben eine Hakenkreuz-Schmiererei festgestellt? Oder es grölen Betrunkene in der Nachbarwohnung Nazi-Parolen? Vielleicht hat Ihr Kind eine CD mit offensichtlich rechtsextremistischen Liedern mit nach Hause gebracht und Sie überlegen nun, was zu tun ist?

Wir empfehlen Ihnen:
  • Verschließen Sie nicht die Augen vor den Umtrieben rechtsextremistischer Agitatoren! Sie müssen nicht prüfen oder belegen können, ob ein bestimmtes Verhalten tatsächlich strafrechtlich relevant ist oder nicht. Gesellschaft und Staat sollten gemeinsam mit Zivilcourage und unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlicher Mittel Extremismus entschlossen entgegentreten. Deshalb sollten Sie entsprechende Hinweise in jedem Fall an die Polizei weitergeben.
  • Grundsätzlich gilt: Jedermann kann den Strafverfolgungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, persönlich oder schriftlich ein mutmaßlich strafbares Geschehen anzeigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie persönlich Opfer dieses strafbaren Geschehens geworden sind oder nicht. Die Anzeige muss entgegengenommen werden. Die Strafverfolgungsbehörden sind zur Erforschung des Sachverhaltes gesetzlich verpflichtet. Weitere allgemeine Informationen zum Thema Strafanzeige und Ermittlungsverfahren finden Sie unter folgendem Link: www.polizei-beratung.de/opferinformationen/

    Für die Bearbeitung von Hinweisen mit rechtsextremistischem Bezug sind in Bayern grundsätzlich die Staatsschutz-Kommissariate der örtlichen Kriminalpolizeidienststellen zuständig. Wenden Sie sich einfach an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle, dort hilft man Ihnen weiter. Wo sich Ihre zuständige Polizeidienststelle befindet und wie Sie ggf. per E-Mail Kontakt aufnehmen können, finden Sie unter folgendem Link: www.polizei.bayern.de

Wenn Sie über die Anzeige bei der Polizei hinaus weitergehenden Informations- oder Beratungsbedarf in Sachen Rechtsextremismusprävention haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

nach oben

Sie sind Opfer rechtsextremistischer Bedrohungen oder gar Übergriffen geworden und wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen?

Hier finden Sie qualifizierte Anlaufstellen in Ihrer Nähe:
  • Beratungsstelle B.U.D.
    Der Verein B.U.D. (Beratung, Unterstützung und Dokumentation für Opfer rechtsextremer Gewalt) bietet Betroffenen in Bayern Beratung und Unterstützung an.
    Kontakt:
    Beratungsstelle B.U.D.
    Hotline: 0151 21653-187
    Mail: info@bud-bayern.de
    www.bud-bayern.de
     
  • WEISSER RING e. V.
    Der WEISSE RING ist eine Hilfsorganisation, die bundesweit Opfer von Kriminalität und Gewalt betreut, berät und unterstützt. Auch Opfer rechtsextremer Gewalt und Übergriffe finden hier Hilfe. Ein Unterstützungsbedarf kann sowohl von Kommunen oder Landkreisen direkt, als auch von Jugendringen, Schulen, Organisationen, Bündnissen oder engagierten bzw. betroffenen Einzelpersonen gemeldet werden. In Bayern hat der WEISSE RING zwei Landesbüros und mehrere Außenstellen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auf der Homepage finden Sie die lokalen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
    www.weisser-ring.de
nach oben

Sie bereiten eine öffentliche Veranstaltung vor zu Themen, die Rechtsextremisten für sich instrumentalisieren wollen, und befürchten Störungen? Hier finden Sie Tipps, wie Sie gezielte Störaktionen durch Rechtsextremisten verhindern oder den Rechtsextremisten den Zugang zu Ihrer Veranstaltung untersagen können.

Die „Wortergreifung“ beispielsweise ist eine gezielte Taktik der Selbstinszenierung von Rechtsextremisten. Auf diese Weise soll Aufmerksamkeit erzielt und die Bürger dazu gebracht werden, sich mit Rechtsextremisten und ihren Aussagen zu befassen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, durch ihr Vorgehen demokratische Institutionen und ihre Repräsentanten bloß zu stellen. Je unvorbereiteter die Betroffenen sind, umso leichter können Rechtsextremisten die Veranstaltung für ihre Zwecke als Bühne nutzen.

Wir empfehlen Ihnen...

...im Vorfeld der Veranstaltung:
  • Je nach Art des Themas kann es sich anbieten, eine geschlossene Veranstaltung für einen beschränkten und eigens geladenen Teilnehmerkreis durchzuführen.
  • In der Einladung zu öffentlichen Veranstaltungen können gemäß Art. 10 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) bestimmte Personen und Gruppen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
    Beispiel für eine Ausschlussklausel:
    „Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremistischen Parteien oder Organisationen angehören, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind, oder die bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.“
  • Bereiten Sie sich als Versammlungsleiter, Moderator oder Redner auf die rechtsextremistischen Argumentationsmuster und Themenfelder vor, damit Sie nicht überrumpelt werden können.
  • Um Rechtsextremisten schon am Einlass als solche zu erkennen, sollten Sie sich szenekundige Unterstützung durch die Sicherheitsbehörden holen.
...während der Veranstaltung:
  • Stellen Sie zu Beginn klare Diskussionsregeln auf (z. B. beschränkte Redezeit).
  • Lassen Sie sich von Rechtsextremisten nicht in eine inhaltliche Diskussion verwickeln, sondern weisen Sie deren Parolen mit Nachdruck zurück, ohne Raum für Rückfragen zu bieten.
  • Geben Sie keine Saalmikrophone aus der Hand und bieten Sie Rechtsextremisten kein Podium zur Selbstdarstellung.
  • Achten Sie darauf, dass rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Äußerungen nicht unkommentiert im Raum stehen bleiben.
  • Nach Art. 11 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) können Teilnehmer, die „die Versammlung erheblich stören“, von der Versammlung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird vom Versammlungsleiter, der das Hausrecht ausübt, ausgesprochen. Ausgeschlossene Personen haben die Versammlung sofort zu verlassen.

Wenn Sie weiterführende Informationen oder Beratung zur Vorbereitung Ihrer Veranstaltung benötigen, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne.

nach oben

Rechtsextremisten kaufen oder pachten Immobilien, um eigene Anlaufstellen bzw. Strukturen zu schaffen oder auszubauen. Entsprechende Immobilienkäufe oder -nutzungen riefen in der Vergangenheit teilweise großes Medienecho hervor.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind Fälle mit

  • Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen,
  • Nutzungsabsicht zu privaten Wohnzwecken und
  • vorgetäuschtem Kaufinteresse (Scheingeschäfte).

Immobilienverkäufe an Rechtsextremisten mit Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen sollten mit allen Mitteln verhindert werden. Die Abgrenzung eines echten Kaufinteresses von einem Scheingeschäft ist aber schwierig. In der Vergangenheit wurden angebliche Kaufabsichten von Rechtsextremisten publizistisch und finanziell ausgenutzt. Schwer zu veräußernde Immobilien sollten auf diese Weise zu überhöhten Preisen an die Kommunen, die ggf. gemäß § 24 Baugesetzbuch ein allgemeines Vorkaufsrecht haben, verkauft werden.

Anhaltspunkte, die für ein Scheingeschäft sprechen können:
  • Der Verkäufer befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten bzw. das Objekt ist auf dem freien Markt schwer verkäuflich.
  • Zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert liegt eine hohe Diskrepanz.
  • Käufer und/oder Verkäufer sind regional bekannte Akteure der rechtsextremistischen Szene.
  • Die Öffentlichkeit wurde vom Verkäufer oder Käufer gezielt informiert.
  • Der Käufer verfügt offensichtlich nicht über die notwendigen finanziellen Mittel und/oder die Vertragsgestaltung bevorzugt eine der beiden Parteien in unüblicher Weise.
  • Es bestand schon zuvor ein tieferes Kennverhältnis oder eine Verbindung zwischen Verkäufer und Käufer.

Anhaltspunkte, die für ernsthafte Kaufabsichten sprechen können:

  • Das Geschäft soll ohne Öffentlichkeit und ohne Bekanntgabe des rechtsextremistischen Hintergrundes des Käufers zu marktüblichen Konditionen realisiert werden.
  • Der Käufer ist eine Privatperson und kann nicht mit Rechtsextremismus in Verbindung gebracht werden.
  • Der Käufer verfügt tatsächlich über die nötigen finanziellen Mittel.
  • Das Objekt ist für eine Nutzung durch Rechtsextremisten geeignet und kann auch entsprechend bewirtschaftet werden.

Vor übereilten Reaktionen ist jedoch stets zu warnen! Bei Bekanntwerden eines Kaufinteresses bei dem der Eindruck besteht, dass Rechtsextremisten oder rechtsextremistische Strukturen dahinterstehen könnten, empfehlen wir Ihnen frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.

nach oben

Wir bieten Gaststättenbetreibern, die mit rechtsextremistischen Aktivitäten konfrontiert sind oder diese befürchten, individuelle Beratung vor Ort. Rechtsextremisten versuchen auf verschiedenste Art und Weise, ihre Ideologie zu pflegen und zu verbreiten, beispielsweise durch Vortragsveranstaltungen oder rechtsextremistische Konzerte. Sie mieten teils unter Vorwänden Gaststättenräume an. Gastwirte fürchten dadurch oftmals einen Ansehensverlust bei ihren Gästen und Störungen der öffentlichen Sicherheit. In solchen Fällen unterstützt und berät die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus Sie gerne, insbesondere zu Fragen wie:

  • Welche Möglichkeiten bietet das Versammlungsrecht, um rechtsextremistische Versammlungen zu beschränken oder zu verbieten?
  • Wie kann man als Gastwirt die getarnte Anmeldung von rechtsextremistischen Veranstaltungen bzw. Konzerten in den eigenen Räumlichkeiten erkennen und vermeiden?

Unsere Beratungstätigkeit in vergangenen Fällen hat gezeigt, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert ist. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.

nach oben

Immer wieder fallen Schüler auf, die antisemitische oder rassistische Bilder und Videos über Messenger-Dienste wie WhatsApp teilen. Zum Umgang mit dieser Problematik hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Handlungsleitfaden für Lehrkräfte erstellt. Er bietet praktische Empfehlungen und nennt Ansprechpartner und Unterstützungsangebote. Der Handlungsleitfaden kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsextremisten versuchen, Jugendliche für ihre Ziele und Aktivitäten zu gewinnen. Dazu verteilen sie z. B. auf dem Schulweg Flugblätter, in denen Schüler zur Mitarbeit in rechtsextremistischen Kameradschaften aufgefordert werden. Verständigen Sie die Polizei, wenn Rechtsextremisten auf dem Schulgelände bzw. im Umfeld des Schulgeländes Propagandamaterial verteilen. Nur dann können die verteilten Werbemittel auf strafrechtliche bzw. presserechtliche Verstöße überprüft und der Vorfall polizeilich erfasst werden.

Empfehlungen für Schulleitungen und Lehrkräfte:

Erstatten Sie Anzeige,

  • wenn schulfremde Personen das Schulgelände zur Verteilung von Propagandamaterial oder zur Verbreitung extremistischer Thesen betreten. Halten sich schulfremde Personen unberechtigt auf dem Schulgelände auf, handeln sie gegen den Willen des Hausrechtsinhabers und begehen einen Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch).
  • wenn Rechtsextremisten an Schulflächen (z. B. Gebäudewände, Mauern, Zäune) politische Werbeplakate anbringen und die Entfernung einen Schaden verursacht. In diesen Fällen begehen die Täter eine Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch).

Rechtsextremistische Aktionen sollten pädagogische Maßnahmen an der Schule nach sich ziehen. Sie können beispielsweise

  • im Unterricht besprechen
    • nach welcher Ideologie und Strategie Rechtsextremisten handeln,
    • wie Jugendliche in die rechtsextremistische Szene geraten können,
    • wie Rechtsextremisten Jugendliche werben,
    • welche Rolle die Musik und das Internet dabei spielen,
    • welche Ziele Rechtsextremisten mit der Verteilung von Werbemitteln verfolgen,
    • zu welchem rechtsextremistischen Spektrum die Verteiler gehören,
    • wie Schüler auf die Ansprachen von Rechtsextremisten reagieren sollen,
    • wie man Zivilcourage zeigen kann.
  • die Schüler und Schülerinnen auffordern, von Werbeaktionen vor der Schule zu berichten und das verteilte Material den Lehrkräften zu übergeben.
  • in Abstimmung mit anderen Lehrkräften und v. a. mit der Schulleitung besprechen, welche Gegenmaßnahmen die Schule ergreifen kann. Auf Anfragen von Schülern, besorgten Eltern oder auch der Medien sollten Sie entsprechend reagieren können.
  • Die Schüler- und Elternvertretungen sollten informiert und an den schulischen Gegenmaßnahmen beteiligt werden. Solche Maßnahmen könnten z. B. sein
    • eine Fortbildung der Lehrkräfte über rechtsextremistische Erscheinungsformen, Ideologien und Strategien zur Anwerbung von Jugendlichen.
    • eine Informationsveranstaltung für Eltern und Erziehungsberechtigte, z. B. im Rahmen eines Elternabends, um einer Verunsicherung von Elternseite zu begegnen bzw. einem Gesprächsbedarf nachzukommen.

Hier stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
    Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder hier.
  • Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
    Für persönliche Beratung oder konkrete Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

 

Empfehlungen für Eltern und Erziehungsberechtigte:

Wenn Ihr Kind von einer rechtsextremistischen Aktion an der Schule bzw. in deren Umfeld berichtet oder wenn Ihrem Kind in der Schule bzw. auf dem Schulweg rechtsextremistisches Propagandamaterial aufgedrängt oder gegeben wurde, sollten Sie

  • die Polizei benachrichtigen und das Propagandamaterial strafrechtlich bzw. presserechtlich überprüfen lassen.
  • die Schulleitung informieren. Nur wenn diese Kenntnis von einer Werbeaktion an oder im Umfeld der Schule hat, können von der Schule entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Wenn Sie in der Presse oder durch Bekannte von rechtsextremistischen Aktionen an oder im Umfeld von Schulen Ihrer Region erfahren, sollten Sie

  • ein vorbeugendes Gespräch mit Ihrem Kind führen, in dem Sie ihm erklären, welche Ziele von Rechtsextremisten verfolgt werden und ihrem Kind nahelegen, im konkreten Fall sofort die Schule bzw. die Eltern zu informieren.
  • in einem Gespräch mit Ihrem Kind erläutern, nach welcher Ideologie und Strategie Rechtsextremisten handeln, welche Ziele Rechtsextremisten verfolgen, und wie Jugendliche in die rechtsextremistische Szene geraten können.
  • an die Schule herantreten mit der Anregung, die rechtsextremistische Aktion und deren Hintergründe im Unterricht zu behandeln und ggf. eine Informationsveranstaltung für Eltern anzubieten.

Für weitere Informationen, persönliche Beratung oder konkrete Unterstützung stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
    Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder hier.
  • Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus
    Die Elternberatung der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus bietet Ihnen vertraulich und kostenlos Informationen über die rechtsextremistische Szene, Beratung und auch längerfristige Begleitung sowie die Vermittlung von weiteren Beratungsangeboten.
    Flyer: „Elternberatung in Bayern“
    Website: www.lks-bayern.de
  • Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
    Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

Mode, Symbole und Markenzeichen haben in der rechtsextremistischen Szene einen wichtigen Stellenwert und werden häufig bewusst eingesetzt, um eine Botschaft zu vermitteln und um zu provozieren. Hier erfahren Sie, was Sie als Schulleitung, Lehrkraft oder als Erziehungsberechtigte dagegen tun können, wenn Schülerinnen und Schüler in der Schule durch Aussehen, Kleidung oder Verhalten rechtsextremistisches Gedankengut signalisieren.

Informationen zu rechtsextremistischen Symbolen und Kleidungsmarken finden Sie hier.

An Schulen dürfen rechtsextremistische Verhaltensmuster von Schülerinnen und Schülern – egal, ob durch Aussehen, Kleidung oder Verhalten zum Ausdruck gebracht – nicht geduldet werden. Dies gilt auch, wenn der vorliegende Sachverhalt nicht strafrechtlich relevant ist.

Maßgeblich für die grundlegende Einschätzung des Sachverhalts ist Art. 84 BayEUG. Gemäß Art. 84 Abs. 3 BayEUG ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler dürfen Abzeichen, Anstecknadeln, Plaketten, Aufkleber und ähnliche Zeichen tragen, wenn dadurch nicht der Schulfriede, der geordnete Schulbetrieb, die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, das Recht der persönlichen Ehre oder die Erziehung zur Toleranz gefährdet wird (Art. 84 Abs. 3 Satz 1 BayEUG). Im Zweifelsfall entscheidet hierüber die Schulleiterin bzw. der Schulleiter; die bzw. der Betroffene kann die Behandlung im Schulforum verlangen (Art. 84 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayEUG). Art. 84 Abs. 3 Satz 1 BayEUG enthält eine Ausnahme vom Verbot der politischen Werbung. Die Aufzählung ist nicht abschließend, stellt jedoch klar, dass der Gesetzgeber grundsätzlich nur Meinungsäußerungen in Form von Plaketten und dergleichen von geringerer Größe erfassen wollte. Regelmäßig unzulässig ist daher das Tragen von Transparenten oder von Kleidungsstücken mit politischer Werbung.

Grundsätzliche Empfehlungen:
  • Nehmen Sie einen entsprechenden, an Art. 84 Abs. 2 und 3 BayEUG orientierten Passus in die Hausordnung der Schule auf. Beispiel:
    „Wir tragen keine Symbole und Kleidungsmarken, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren. Wir treten nicht so auf, dass der Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen kann.“
  • Informieren Sie zu Beginn eines neuen Schuljahres mit einem Elternbrief die Erziehungsberechtigten über die entsprechende Ergänzung der Hausordnung.
  • Suchen Sie bei Zuwiderhandlungen als Lehrkraft umgehend das pädagogische Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin und ggf. mit den Erziehungsberechtigten. Erläutern Sie, warum an der Schule entsprechendes Verhalten nicht geduldet wird.
  • Machen Sie – falls der Schüler / die Schülerin uneinsichtig ist – als Lehrkraft konsequent von Ihrem Sanktionsrecht Gebrauch. Beziehen Sie möglichst frühzeitig die Schulleitung in den Fall mit ein, sodass ein intern abgestimmtes Vorgehen gewährleistet ist.
  • Soweit Sie den Verdacht haben, dass eine Straftat vorliegt, beachten Sie bitte die Bestimmungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (AZ.: II.1-5 S 4630-6a.108 925) über Hinweise an die öffentlichen Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes (vgl. v. a. Nr. 4).

Mögliche weitergehende pädagogische Maßnahmen:

  • Informieren Sie das Lehrerkollegium, damit Symbole und Markenzeichen der rechtsextremistischen Szene als solche identifiziert werden können und entwickeln Sie zielgerichtete und pädagogisch abgewogene Handlungsstrategien.
  • Planen Sie weitergehende schulische Maßnahmen, wie z. B. Projekttage für Demokratie und Toleranz, Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten und zu einschlägigen zeithistorischen Dokumentationseinrichtungen, Zeitzeugengespräche, Ausstellungen oder Vorträge.

Für weitere Informationen, persönliche Beratung im konkreten Einzelfall, Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
    Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder hier.
  • Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
    Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!
nach oben

Rechtsextremisten versuchen, in die „Mitte der Gesellschaft“ vorzudringen. Sie nutzen auch Sportveranstaltungen, um fremdenfeindliches Gedankengut zu verbreiten. Doch Rassismus hat in unseren Stadien und Sporthallen nichts verloren.
Inakzeptable Verhaltensweisen bei Sportveranstaltungen sind:

  • fremdenfeindliche Parolen
  • Transparente und Kleidungsstücke mit rechtsextremistischen Aufschriften oder Symbolen

Hier sollten Vereine sofort eingreifen. Neben dem strafrechtlichen Aspekt ist auch zu berücksichtigen, dass das Image des Vereins und des Sports nachhaltig geschädigt wird.

Wir empfehlen Ihnen
  • Nehmen Sie in die Stadion- oder Hallenordnung einen Passus auf, der die Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut verbietet und machen Sie diese neue Stadionordnung z. B. durch Flugblätter, Aushang oder Abdruck in der Stadionzeitung bei den nächsten Heimspielen bekannt. Beispiel:
    „Nutzern/innen und Besuchern/innen der Sportanlage ist jede Form der Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem und fremdenfeindlichem Gedankengut untersagt. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, Sprache, Hautfarbe, religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung. Verstöße werden mit sofortigem Verweis von der Sportanlage (ohne Rückerstattung des Eintrittspreises) und ggf. mit Hausverbot geahndet.“
  • Die Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten - Was tun gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball?“ ist ein praktischer Leitfaden für Trainer, Vereinsführung und ehrenamtliche Engagierte zum Umgang mit Alltagsproblemen des Rechtsextremismus. Sie bietet Tipps, Handlungsoptionen und konkrete Projektbeispiele. Herausgeber der Broschüre sind das Bündnis für Demokratie und Toleranz, die Deutsche Sportjugend und die Koordinierungsstelle Fanprojekte.
  • Machen Sie bei Verstößen gegen die Stadionordnung von Ihrem Hausrecht konsequent Gebrauch und informieren Sie die Polizei. Hier finden Sie Ihre zuständige Polizeidienststelle: www.polizei.bayern.de
  • Dokumentieren Sie Verstöße möglichst genau. Um Straftaten verfolgen zu können, sind Polizei und Staatsanwaltschaft auf Beweismittel (z. B. Zeugenaussagen) angewiesen.
  • Nehmen Sie über vereinseigene Fanbetreuer und ggf. speziell geschulte szenekundige Beamte (SKB) der Polizei Kontakt zu Fanclubs auf, falls rechtsextremistische Parolen aus deren Reihen auffallen.
  • Unterstützen Sie Toleranzprojekte in den Fanclubs, zum Beispiel: www.buntkicktgut.de

Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen zu dieser Thematik, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!

Egal ob im Sportverein, der Feuerwehr oder im Elternbeirat – Vereine müssen es nicht hinnehmen, sich von Rechtsextremisten vereinnahmen zu lassen.

Erklärtes Ziel von Rechtsextremisten ist die Unterwanderung von Vereinen, Feuerwehren und Bürgerinitiativen. Sie pflegen ein Image als rechtschaffene Bürger und hoffen so auf gesellschaftliche Akzeptanz und den Aufbau sozialer Vernetzungen. Wie können wir das verhindern?

Wir empfehlen Ihnen:
  • Bereits vor einem Problemfall sollte die Vereinssatzung überprüft werden, indem Aufnahmekriterien festgelegt und Ausschlussgründe definiert werden.
  • Einschlägig bekannten Rechtsextremisten sollte die Aufnahme nach Möglichkeit verweigert werden. Wird die extremistische Gesinnung erst im Nachhinein bekannt, sollten die Möglichkeiten zum Ausschluss geprüft werden.
  • Kontaktieren Sie die BIGE, wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Cover der Broschüre „Leitfaden zum Vereinsrecht"
© Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Broschüre des BMJV
Für vereinsrechtliche Fragen sind die Städte und Gemeinden zuständig. Grundlegende Informationen gibt die Broschüre „Leitfaden zum Vereinsrecht“ des Bundesjustizministeriums.

Cover der Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten“ mit dem Untertitel „Was tun gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball?“
© Bündnis für Demokratie und Toleranz

Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten“
Die Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten - Was tun gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball?“ ist ein praktischer Leitfaden für Trainer, Vereinsführung und ehrenamtliche Engagierte zum Umgang mit Alltagsproblemen des Rechtsextremismus. Sie bietet Tipps, Handlungsoptionen und konkrete Projektbeispiele. Herausgeber der Broschüre sind das Bündnis für Demokratie und Toleranz, die Deutsche Sportjugend und die Koordinierungsstelle Fanprojekte. Link zur Broschüre

Cover der Broschüre „Sport mit Courage“
© Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e. V.

Broschüre „Vereine und Verbände stark machen“
Die Fachbroschüre „Vereine und Verbände stark machen“ der Deutschen Sportjugend bietet konkrete Hilfestellung für Sportvereine und -verbände im Umgang mit Rechtsextremismus im und um den Sport. Neben Informationen zu rechtsextremen Symbolen und Codes enthält sie Anregungen zu Satzungsergänzungen und Formulierungsvorschläge zu Mietverträgen von Sporträumen. Des Weiteren sind Hinweise und Tipps für die pädagogische Praxis aufgeführt sowie zahlreiche, weiterführende Literaturangaben.

Website: https://www.sport-mit-courage.de/handlungsfelder/sport-mit-courage/

Logo des Projekts „Show Racism the Red Card“
© Show Racism the Red Card - Deutschland

Show Racism the Red Card
Das Projekt von „Show Racism the Red Card – Deutschland e. V.“ bringt Kinder und Jugendliche über Stadionveranstaltungen und Workshops mit Profisportlern/innen zusammen, um so Inhalte der politischen Bildung zu vermitteln und über unterschiedliche Formen von Diskriminierung und Rassismus zu sensibilisieren.
Website: www.theredcard.de

Logo der „Deutschen Sportjugend“ (dsj)
© Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e. V.

Sport mit Courage
Das Internetportal Sport-mit-Courage.de ist ein Angebot der Deutschen Sportjugend (dsj) von Sportlern für Sportler. Es stellt kompakte, praxisorientierte Informationen und  Materialien zum Thema Rechtsextremismus im Bereich des Sports zusammen.
Website: www.sport-mit-courage.de

nach oben

Rechtsextremisten versuchen auf verschiedenste Art und Weise ihre Ideologie zu pflegen und zu verbreiten, beispielsweise durch öffentlichkeitswirksame Aufmärsche, Mahnwachen, Versammlungen oder rechtsextremistische Konzerte. Durch ihre Präsenz im öffentlichen Raum wollen sie Aufmerksamkeit erreichen und den Anschein sozialer und politischer Kompetenz erwecken. Kommunen fürchten dabei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Image-Schäden.

Das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG) sieht die Möglichkeit vor, eine rechtsextremistische Versammlung zu beschränken oder zu verbieten,

  • wenn sie an einem Tag oder Ort stattfindet, der im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wichtige Symbolkraft hat und die Würde der Opfer des Nationalsozialismus oder andere grundlegende soziale und ethische Anschauungen verletzen könnte;
  • wenn sie die nationalsozialistische Gewaltherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder verharmlosen kann und dies wiederum die Würde der Opfer des Nationalsozialismus gefährdet.

Ferner enthält das Bayerische Versammlungsgesetz ein allgemeines Militanzverbot. Es will Versammlungen verhindern, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild paramilitärisch geprägt sind oder sonst den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Mehr zum Bayerischen Versammlungsgesetz finden Sie hier.

Was können Sie tun?
  • Nehmen Sie umgehend Kontakt mit der zuständigen Versammlungsbehörde auf – dies ist entweder das Landratsamt oder die Kreisfreie Stadt. Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens zwei Werktage vorher angezeigt werden, sofern es sich nicht um Spontan- oder Eilversammlungen handelt.
  • Nehmen Sie Kontakt auf mit der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, insbesondere zu Fragen wie:
    • Welche extremistischen Akteure agieren in welcher Weise?
    • Welche Gefahren können von der geplanten Versammlung oder Veranstaltung ausgehen?
    • Wie kann eine Kommune auf rechtsextremistische Kundgebungen, Flugblattaktionen etc. reagieren?
  • Lassen Sie sich von der örtlich zuständigen Polizeidienststelle bzw. von Fachdienststellen über Versammlungswege, Gefahrenstellen etc. beraten.
    Hier finden Sie Ihre zuständige Polizeidienststelle: www.polizei.bayern.de

Rechtsextremisten kaufen oder pachten Immobilien, um eigene Anlaufstellen bzw. Strukturen zu schaffen oder auszubauen. Entsprechende Immobilienkäufe oder -nutzungen riefen in der Vergangenheit teilweise großes Medienecho hervor. Grundsätzlich zu unterscheiden sind Fälle mit

  • Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen,
  • Nutzungsabsicht zu privaten Wohnzwecken,
  • vorgetäuschtem Kaufinteresse (Scheingeschäfte).

Immobilienverkäufe an Rechtsextremisten mit einer Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen sollten mit allen Mitteln verhindert werden.

Vor übereilten Reaktionen ist jedoch zu warnen! In der Vergangenheit wurden angebliche Kaufabsichten von Rechtsextremisten publizistisch und finanziell ausgenutzt. Schwer zu veräußernde Immobilien sollten auf diese Weise zu überhöhten Preisen an die Kommunen, die ggf. gemäß § 24 Baugesetzbuch ein allgemeines Vorkaufsrecht haben, verkauft werden. Es ist nicht auszuschließen, dass rechtsextremistische Organisationen am Gewinn, der in solchen Fällen aus Steuergeldern stammen würde, direkt oder indirekt beteiligt würden. Das sollte unbedingt verhindert werden. Doch die Abgrenzung eines echten Kaufinteresses von einem Scheingeschäft ist schwierig.

Wir empfehlen Ihnen:
  • Sammlung aller relevanten Informationen in der Kommune (reeller Verkehrswert, Nutzungsmöglichkeiten, bauplanungsrechtliche Handlungsspielräume etc.)
  • Sachliche und unaufgeregte Einflussnahme auf die öffentliche Diskussion, ohne die Lage zusätzlich „anzuheizen“ – jedoch klares Bekenntnis gegen Rechtsextremismus!
  • Keine übereilten Beschlussfassungen in den kommunalen Gremien.
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus bei Bekanntwerden eines Kaufinteresses: Kontakt

Rechtsextremistische Akteure versuchen, teils mit verdeckten und teils mit offensichtlich fremdenfeindlichen Behauptungen, Parolen und Gerüchten, Ängste in der Bevölkerung vor angeblicher „Überfremdung“ hervorzurufen. Dabei stehen besonders Asylbewerber oder örtliche Asylunterkünfte im Fokus. Ihre Botschaften verbreiten Rechtsextremisten beispielsweise über Flugblattaktionen, Infostände, Internetbeiträge oder „Wortergreifungen“ in öffentlichen Versammlungen. Sie stellen sich als Anwalt der Bevölkerung dar, deren Interessen angeblich nur sie vertreten.

Was können Sie dagegen tun?
  • Wir bieten kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort Beratung und Unterstützung an. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf und fordern Sie unsere Infomaterialien an, wie z. B. die „Handreichung gegen rechtsextremistische Agitation im Zusammenhang mit Asylbewerberunterkünften in Bayern“.
  • In Vortragsveranstaltungen bzw. Fortbildungsveranstaltungen informieren wir zudem, z. B. auf Landkreisebene in Bürgermeisterdienstbesprechungen, Mandatsträger und Verwaltung über rechtsextremistische Aktionen gegen Asylbewerberunterkünfte in der Region und geben Handlungsempfehlungen.

Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen zu dieser Thematik, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!

Im Vorfeld ist es oft schwierig, geplante Konzerte von rechtsextremistischen Musikgruppen als solche zu erkennen. Sie werden von den Veranstaltern teilweise konspirativ vorbereitet bzw. als private Veranstaltungen getarnt durchgeführt.

Was können Sie tun?
  • Versuchen Sie, nähere Informationen vom Anmelder zu bekommen:
    • Wie ist der Ablauf der Feier?
    • Wie lauten die genauen Kontaktdaten des Veranstalters?
    • Welche Art von Musik wird gespielt?
    • Ist eine Zugangskontrolle oder ein Sicherheitsdienst engagiert?
    • Wie lautet der Name der auftretenden Band bzw. Liedermacher?
  • Geben Sie dem Anmelder keine verbindliche Zusage, sondern bitten Sie um Rückruf, wenn Sie Zweifel haben.
  • Schließen Sie einen schriftlichen Nutzungsvertrag mit einer Klausel ab, die Treffen von rechtsextremistischen Gruppen ausschließt. Wird gegen die Klausel verstoßen, ist der Mietvertrag unwirksam.
  • Machen Sie konsequent von Ihrem Hausrecht Gebrauch!

Erscheinen Ihnen die Angaben des Anmelders unglaubwürdig und vermuten Sie einen rechtsextremistischen Hintergrund, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne, im konkreten Einzelfall auch sehr kurzfristig.

nach oben

Wie sollte man mit rechtsextremistischen Verschwörungstheorien und ihren Anhängern umgehen? Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie hier in unserem Beitrag „Extremismus und Verschwörungstheorien – Herausforderung für die Gesellschaft“.

nach oben