Was tun, wenn...
Inhaltsverzeichnis
- ...Sie rechtsextremistische Flyer oder Propagandamaterial in Ihrem Briefkasten finden oder überreicht bekommen?
- ...Sie im Internet auf rechtsextremistische Seiten stoßen?
- ...Sie befürchten, Ihr Kind könnte sich dem Rechtsextremismus zuwenden?
- ...Sie Zeuge einer rechtsextremistischen Straftat wurden?
- ...Sie als Opfer einer rechtsextremistischen Straftat Unterstützung brauchen?
- ...Sie befürchten, dass Ihre Veranstaltung durch Rechtsextremisten gestört werden könnte?
- ...Sie an rechtsextremistische Immobilienkäufer oder Immobilienpächter geraten?
- ...Sie als Gaststättenbetreiber mit rechtsextremistischen Aktivitäten konfrontiert werden?
- ...Rechtsextremisten an oder im Umfeld Ihrer Schule aktiv werden?
- ...Rechtsextremisten in Ihrem Verein aktiv werden?
- ...Rechtsextremisten in Ihrer Kommune aktiv werden?
- Rechtsextremisten planen Aufmärsche, Mahnwachen, Versammlungen oder ähnliche Veranstaltungen
- Rechtsextremisten beabsichtigen Immobilien zu kaufen oder zu pachten
- Rechtsextremisten agitieren gegen Asylbewerber oder Asylunterkünfte
- Rechtsextremisten wollen ein Konzert einer rechtsextremistischen Band abhalten und dazu Räumlichkeiten anmieten
- ...Sie mit rechtsextremistischen Verschwörungstheorien konfrontiert werden?
...Sie rechtsextremistische Flyer oder Propagandamaterial in Ihrem Briefkasten finden oder überreicht bekommen?
Rechtsextremisten wollen über Flyer oder Propagandamaterial ihre Ideologie verbreiten bzw. Interesse für ihre Organisation wecken. Derartige Schriftsätze sind zum Teil so verfasst, dass der Inhalt auf dem ersten Blick nicht als rechtsextremistisch erkannt wird, aber dennoch Unsicherheiten hervorruft.
Wir empfehlen Ihnen: |
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Welche Polizeidienststelle örtlich für Sie zuständig ist, können Sie unter http://www.polizei.bayern.de einsehen.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
nach oben...Sie im Internet auf rechtsextremistische Seiten stoßen?
Rechtsextremisten nutzen die Möglichkeiten des Internets und Sozialer Medien, um ihr Gedankengut zu verbreiten und insbesondere Jugendliche für ihre verfassungsfeindlichen und anti-demokratischen Ziele zu werben.
Grundsätzliche Informationen zum Thema Rechtsextremismus im Internet finden Sie hier.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Bei Verstößen gegen die Terms of Service sind Betreiber von Sozialen Netzwerken und ihre Selbstkontrolleinrichtungen auf die Mithilfe der User angewiesen. Informieren Sie den Betreiber einer Internet-Community über rechtsextremistische Inhalte und bitten Sie um deren Löschung sowie die Sperrung der User. Viele digitale Netzwerke verfügen über entsprechende Meldebuttons.
Die Zentralstelle der Länder für den Jugendschutz im Internet ist „jugendschutz.net“. Sie überprüft das Internet auf Verstöße gegen den Jugendschutz und setzt im In- und Ausland auf Kommunikation mit Betreibern, um entsprechende Internetauftritte schnell beseitigen zu lassen. Solche Inhalte im Netz bitten wir Sie zu melden unter www.jugendschutz.net/hotline. Die Internetseiten www.jugendschutz.net und www.hass-im-netz.info bieten zudem Informations- und Praxismaterialien für Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen zum Thema Rechtsextremismus an.
Hinweise auf konkrete Straftaten im Internet mit rechtsextremistischem Bezug (z. B. Verwendung von verbotenen Symbolen) können Sie Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle mitteilen. Wo sich Ihre zuständige Polizeidienststelle befindet und wie Sie ggf. per E-Mail Kontakt aufnehmen können, finden Sie hier: www.polizei.bayern.de
nach oben...Sie befürchten, Ihr Kind könnte sich dem Rechtsextremismus zuwenden?
Ihr Kind trägt Kleidung mit Symbolen oder Sprüchen, die Ihnen verdächtig vorkommen? Ihr Kind hört Musik mit Texten, die Sie aufmerken lassen? Ihr Kind hat neue Freunde, die Sie im rechtsextremistischen Spektrum vermuten? Sie sind unsicher ob, was und wie Sie etwas unternehmen sollen? Holen Sie sich Rat und Hilfe! Wir informieren und beraten Sie zu typischen Radikalisierungsverläufen und vermitteln Sie an unsere Netzwerkpartner.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Die Elternberatung der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus bietet Ihnen ebenfalls vertraulich und kostenlos:
- Informationen über die rechtsextremistische Szene
- Beratung und auf Wunsch längerfristige Begleitung
- Vermittlung von weiterführenden Beratungsangeboten
Flyer: „Elternberatung in Bayern“
Website: www.lks-bayern.de
nach oben...Sie Zeuge einer rechtsextremistischen Straftat wurden?
Sie haben eine Hakenkreuz-Schmiererei festgestellt? Oder es grölen Betrunkene in der Nachbarwohnung Nazi-Parolen? Vielleicht hat Ihr Kind eine CD mit offensichtlich rechtsextremistischen Liedern mit nach Hause gebracht und Sie überlegen nun, was zu tun ist?
Wir empfehlen Ihnen: |
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Wenn Sie über die Anzeige bei der Polizei hinaus weitergehenden Informations- oder Beratungsbedarf in Sachen Rechtsextremismusprävention haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
nach oben...Sie als Opfer einer rechtsextremistischen Straftat Unterstützung brauchen?
Sie sind Opfer rechtsextremistischer Bedrohungen oder gar Übergriffen geworden und wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen?
Hier finden Sie qualifizierte Anlaufstellen in Ihrer Nähe: |
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...Sie befürchten, dass Ihre Veranstaltung durch Rechtsextremisten gestört werden könnte?
Sie bereiten eine öffentliche Veranstaltung vor zu Themen, die Rechtsextremisten für sich instrumentalisieren wollen, und befürchten Störungen? Hier finden Sie Tipps, wie Sie gezielte Störaktionen durch Rechtsextremisten verhindern oder den Rechtsextremisten den Zugang zu Ihrer Veranstaltung untersagen können.
Die „Wortergreifung“ beispielsweise ist eine gezielte Taktik der Selbstinszenierung von Rechtsextremisten. Auf diese Weise soll Aufmerksamkeit erzielt und die Bürger dazu gebracht werden, sich mit Rechtsextremisten und ihren Aussagen zu befassen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, durch ihr Vorgehen demokratische Institutionen und ihre Repräsentanten bloß zu stellen. Je unvorbereiteter die Betroffenen sind, umso leichter können Rechtsextremisten die Veranstaltung für ihre Zwecke als Bühne nutzen.
Wir empfehlen Ihnen...
...im Vorfeld der Veranstaltung: |
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...während der Veranstaltung: |
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Wenn Sie weiterführende Informationen oder Beratung zur Vorbereitung Ihrer Veranstaltung benötigen, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne.
nach oben...Sie an rechtsextremistische Immobilienkäufer oder Immobilienpächter geraten?
Rechtsextremisten kaufen oder pachten Immobilien, um eigene Anlaufstellen bzw. Strukturen zu schaffen oder auszubauen. Entsprechende Immobilienkäufe oder -nutzungen riefen in der Vergangenheit teilweise großes Medienecho hervor.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Fälle mit
- Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen,
- Nutzungsabsicht zu privaten Wohnzwecken und
- vorgetäuschtem Kaufinteresse (Scheingeschäfte).
Immobilienverkäufe an Rechtsextremisten mit Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen sollten mit allen Mitteln verhindert werden. Die Abgrenzung eines echten Kaufinteresses von einem Scheingeschäft ist aber schwierig. In der Vergangenheit wurden angebliche Kaufabsichten von Rechtsextremisten publizistisch und finanziell ausgenutzt. Schwer zu veräußernde Immobilien sollten auf diese Weise zu überhöhten Preisen an die Kommunen, die ggf. gemäß § 24 Baugesetzbuch ein allgemeines Vorkaufsrecht haben, verkauft werden.
Anhaltspunkte, die für ein Scheingeschäft sprechen können: |
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Anhaltspunkte, die für ernsthafte Kaufabsichten sprechen können: |
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Vor übereilten Reaktionen ist jedoch stets zu warnen! Bei Bekanntwerden eines Kaufinteresses bei dem der Eindruck besteht, dass Rechtsextremisten oder rechtsextremistische Strukturen dahinterstehen könnten, empfehlen wir Ihnen frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
nach oben...Sie als Gaststättenbetreiber mit rechtsextremistischen Aktivitäten konfrontiert werden?
Wir bieten Gaststättenbetreibern, die mit rechtsextremistischen Aktivitäten konfrontiert sind oder diese befürchten, individuelle Beratung vor Ort. Rechtsextremisten versuchen auf verschiedenste Art und Weise, ihre Ideologie zu pflegen und zu verbreiten, beispielsweise durch Vortragsveranstaltungen oder rechtsextremistische Konzerte. Sie mieten teils unter Vorwänden Gaststättenräume an. Gastwirte fürchten dadurch oftmals einen Ansehensverlust bei ihren Gästen und Störungen der öffentlichen Sicherheit. In solchen Fällen unterstützt und berät die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus Sie gerne, insbesondere zu Fragen wie:
- Welche Möglichkeiten bietet das Versammlungsrecht, um rechtsextremistische Versammlungen zu beschränken oder zu verbieten?
- Wie kann man als Gastwirt die getarnte Anmeldung von rechtsextremistischen Veranstaltungen bzw. Konzerten in den eigenen Räumlichkeiten erkennen und vermeiden?
Unsere Beratungstätigkeit in vergangenen Fällen hat gezeigt, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlenswert ist. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
nach oben...Rechtsextremisten an oder im Umfeld Ihrer Schule aktiv werden?
Rechtsextremistische Inhalte in Klassen- oder Gruppenchats
Immer wieder fallen Schüler auf, die antisemitische oder rassistische Bilder und Videos über Messenger-Dienste wie WhatsApp teilen. Zum Umgang mit dieser Problematik hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Handlungsleitfaden für Lehrkräfte erstellt. Er bietet praktische Empfehlungen und nennt Ansprechpartner und Unterstützungsangebote. Der Handlungsleitfaden kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Propaganda durch Rechtsextremisten
Rechtsextremisten versuchen, Jugendliche für ihre Ziele und Aktivitäten zu gewinnen. Dazu verteilen sie z. B. auf dem Schulweg Flugblätter, in denen Schüler zur Mitarbeit in rechtsextremistischen Kameradschaften aufgefordert werden. Verständigen Sie die Polizei, wenn Rechtsextremisten auf dem Schulgelände bzw. im Umfeld des Schulgeländes Propagandamaterial verteilen. Nur dann können die verteilten Werbemittel auf strafrechtliche bzw. presserechtliche Verstöße überprüft und der Vorfall polizeilich erfasst werden.
Empfehlungen für Schulleitungen und Lehrkräfte: |
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Erstatten Sie Anzeige,
Rechtsextremistische Aktionen sollten pädagogische Maßnahmen an der Schule nach sich ziehen. Sie können beispielsweise
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Hier stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder hier. - Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Für persönliche Beratung oder konkrete Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Empfehlungen für Eltern und Erziehungsberechtigte: |
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Wenn Ihr Kind von einer rechtsextremistischen Aktion an der Schule bzw. in deren Umfeld berichtet oder wenn Ihrem Kind in der Schule bzw. auf dem Schulweg rechtsextremistisches Propagandamaterial aufgedrängt oder gegeben wurde, sollten Sie
Wenn Sie in der Presse oder durch Bekannte von rechtsextremistischen Aktionen an oder im Umfeld von Schulen Ihrer Region erfahren, sollten Sie
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Für weitere Informationen, persönliche Beratung oder konkrete Unterstützung stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder hier. - Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus
Die Elternberatung der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus bietet Ihnen vertraulich und kostenlos Informationen über die rechtsextremistische Szene, Beratung und auch längerfristige Begleitung sowie die Vermittlung von weiteren Beratungsangeboten.
Flyer: „Elternberatung in Bayern“
Website: www.lks-bayern.de - Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
Schüler signalisieren durch ihre Kleidung, ihr Verhalten oder durch Zeichen und Symbole rechtsextremistisches Gedankengut
Mode, Symbole und Markenzeichen haben in der rechtsextremistischen Szene einen wichtigen Stellenwert und werden häufig bewusst eingesetzt, um eine Botschaft zu vermitteln und um zu provozieren. Hier erfahren Sie, was Sie als Schulleitung, Lehrkraft oder als Erziehungsberechtigte dagegen tun können, wenn Schülerinnen und Schüler in der Schule durch Aussehen, Kleidung oder Verhalten rechtsextremistisches Gedankengut signalisieren.
Informationen zu rechtsextremistischen Symbolen und Kleidungsmarken finden Sie hier.
An Schulen dürfen rechtsextremistische Verhaltensmuster von Schülerinnen und Schülern – egal, ob durch Aussehen, Kleidung oder Verhalten zum Ausdruck gebracht – nicht geduldet werden. Dies gilt auch, wenn der vorliegende Sachverhalt nicht strafrechtlich relevant ist.
Maßgeblich für die grundlegende Einschätzung des Sachverhalts ist Art. 84 BayEUG. Gemäß Art. 84 Abs. 3 BayEUG ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler dürfen Abzeichen, Anstecknadeln, Plaketten, Aufkleber und ähnliche Zeichen tragen, wenn dadurch nicht der Schulfriede, der geordnete Schulbetrieb, die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, das Recht der persönlichen Ehre oder die Erziehung zur Toleranz gefährdet wird (Art. 84 Abs. 3 Satz 1 BayEUG). Im Zweifelsfall entscheidet hierüber die Schulleiterin bzw. der Schulleiter; die bzw. der Betroffene kann die Behandlung im Schulforum verlangen (Art. 84 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayEUG). Art. 84 Abs. 3 Satz 1 BayEUG enthält eine Ausnahme vom Verbot der politischen Werbung. Die Aufzählung ist nicht abschließend, stellt jedoch klar, dass der Gesetzgeber grundsätzlich nur Meinungsäußerungen in Form von Plaketten und dergleichen von geringerer Größe erfassen wollte. Regelmäßig unzulässig ist daher das Tragen von Transparenten oder von Kleidungsstücken mit politischer Werbung.
Grundsätzliche Empfehlungen: |
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Mögliche weitergehende pädagogische Maßnahmen:
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Für weitere Informationen, persönliche Beratung im konkreten Einzelfall, Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz
Die Regionalbeauftragten bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den zuständigen Regionalbeauftragten erreichen Sie über Ihre Schulberatungsstelle oder hier. - Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!
...Rechtsextremisten in Ihrem Verein aktiv werden?
Missbrauch von Sportveranstaltungen für rechtsextremistische Propaganda
Rechtsextremisten versuchen, in die „Mitte der Gesellschaft“ vorzudringen. Sie nutzen auch Sportveranstaltungen, um fremdenfeindliches Gedankengut zu verbreiten. Doch Rassismus hat in unseren Stadien und Sporthallen nichts verloren.
Inakzeptable Verhaltensweisen bei Sportveranstaltungen sind:
- fremdenfeindliche Parolen
- Transparente und Kleidungsstücke mit rechtsextremistischen Aufschriften oder Symbolen
Hier sollten Vereine sofort eingreifen. Neben dem strafrechtlichen Aspekt ist auch zu berücksichtigen, dass das Image des Vereins und des Sports nachhaltig geschädigt wird.
Wir empfehlen Ihnen |
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Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen zu dieser Thematik, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!
Beeinflussung von Vereinen durch rechtsextremistische Vereinsmitglieder
Egal ob im Sportverein, der Feuerwehr oder im Elternbeirat – Vereine müssen es nicht hinnehmen, sich von Rechtsextremisten vereinnahmen zu lassen.
Erklärtes Ziel von Rechtsextremisten ist die Unterwanderung von Vereinen, Feuerwehren und Bürgerinitiativen. Sie pflegen ein Image als rechtschaffene Bürger und hoffen so auf gesellschaftliche Akzeptanz und den Aufbau sozialer Vernetzungen. Wie können wir das verhindern?
Wir empfehlen Ihnen: |
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Weitere Informationen finden Sie hier:

Broschüre des BMJV
Für vereinsrechtliche Fragen sind die Städte und Gemeinden zuständig. Grundlegende Informationen gibt die Broschüre „Leitfaden zum Vereinsrecht“ des Bundesjustizministeriums.

Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten“
Die Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten - Was tun gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball?“ ist ein praktischer Leitfaden für Trainer, Vereinsführung und ehrenamtliche Engagierte zum Umgang mit Alltagsproblemen des Rechtsextremismus. Sie bietet Tipps, Handlungsoptionen und konkrete Projektbeispiele. Herausgeber der Broschüre sind das Bündnis für Demokratie und Toleranz, die Deutsche Sportjugend und die Koordinierungsstelle Fanprojekte. Link zur Broschüre

Broschüre „Vereine und Verbände stark machen“
Die Fachbroschüre „Vereine und Verbände stark machen“ der Deutschen Sportjugend bietet konkrete Hilfestellung für Sportvereine und -verbände im Umgang mit Rechtsextremismus im und um den Sport. Neben Informationen zu rechtsextremen Symbolen und Codes enthält sie Anregungen zu Satzungsergänzungen und Formulierungsvorschläge zu Mietverträgen von Sporträumen. Des Weiteren sind Hinweise und Tipps für die pädagogische Praxis aufgeführt sowie zahlreiche, weiterführende Literaturangaben.
Website: https://www.sport-mit-courage.de/handlungsfelder/sport-mit-courage/

Show Racism the Red Card
Das Projekt von „Show Racism the Red Card – Deutschland e. V.“ bringt Kinder und Jugendliche über Stadionveranstaltungen und Workshops mit Profisportlern/innen zusammen, um so Inhalte der politischen Bildung zu vermitteln und über unterschiedliche Formen von Diskriminierung und Rassismus zu sensibilisieren.
Website: www.theredcard.de

Sport mit Courage
Das Internetportal Sport-mit-Courage.de ist ein Angebot der Deutschen Sportjugend (dsj) von Sportlern für Sportler. Es stellt kompakte, praxisorientierte Informationen und Materialien zum Thema Rechtsextremismus im Bereich des Sports zusammen.
Website: www.sport-mit-courage.de
...Rechtsextremisten in Ihrer Kommune aktiv werden?
Rechtsextremisten planen Aufmärsche, Mahnwachen, Versammlungen oder ähnliche Veranstaltungen
Rechtsextremisten versuchen auf verschiedenste Art und Weise ihre Ideologie zu pflegen und zu verbreiten, beispielsweise durch öffentlichkeitswirksame Aufmärsche, Mahnwachen, Versammlungen oder rechtsextremistische Konzerte. Durch ihre Präsenz im öffentlichen Raum wollen sie Aufmerksamkeit erreichen und den Anschein sozialer und politischer Kompetenz erwecken. Kommunen fürchten dabei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Image-Schäden.
Das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG) sieht die Möglichkeit vor, eine rechtsextremistische Versammlung zu beschränken oder zu verbieten,
- wenn sie an einem Tag oder Ort stattfindet, der im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wichtige Symbolkraft hat und die Würde der Opfer des Nationalsozialismus oder andere grundlegende soziale und ethische Anschauungen verletzen könnte;
- wenn sie die nationalsozialistische Gewaltherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder verharmlosen kann und dies wiederum die Würde der Opfer des Nationalsozialismus gefährdet.
Ferner enthält das Bayerische Versammlungsgesetz ein allgemeines Militanzverbot. Es will Versammlungen verhindern, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild paramilitärisch geprägt sind oder sonst den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Mehr zum Bayerischen Versammlungsgesetz finden Sie hier.
Was können Sie tun? |
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Rechtsextremisten beabsichtigen Immobilien zu kaufen oder zu pachten
Rechtsextremisten kaufen oder pachten Immobilien, um eigene Anlaufstellen bzw. Strukturen zu schaffen oder auszubauen. Entsprechende Immobilienkäufe oder -nutzungen riefen in der Vergangenheit teilweise großes Medienecho hervor. Grundsätzlich zu unterscheiden sind Fälle mit
- Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen,
- Nutzungsabsicht zu privaten Wohnzwecken,
- vorgetäuschtem Kaufinteresse (Scheingeschäfte).
Immobilienverkäufe an Rechtsextremisten mit einer Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen sollten mit allen Mitteln verhindert werden.
Vor übereilten Reaktionen ist jedoch zu warnen! In der Vergangenheit wurden angebliche Kaufabsichten von Rechtsextremisten publizistisch und finanziell ausgenutzt. Schwer zu veräußernde Immobilien sollten auf diese Weise zu überhöhten Preisen an die Kommunen, die ggf. gemäß § 24 Baugesetzbuch ein allgemeines Vorkaufsrecht haben, verkauft werden. Es ist nicht auszuschließen, dass rechtsextremistische Organisationen am Gewinn, der in solchen Fällen aus Steuergeldern stammen würde, direkt oder indirekt beteiligt würden. Das sollte unbedingt verhindert werden. Doch die Abgrenzung eines echten Kaufinteresses von einem Scheingeschäft ist schwierig.
Wir empfehlen Ihnen: |
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Rechtsextremisten agitieren gegen Asylbewerber oder Asylunterkünfte
Rechtsextremistische Akteure versuchen, teils mit verdeckten und teils mit offensichtlich fremdenfeindlichen Behauptungen, Parolen und Gerüchten, Ängste in der Bevölkerung vor angeblicher „Überfremdung“ hervorzurufen. Dabei stehen besonders Asylbewerber oder örtliche Asylunterkünfte im Fokus. Ihre Botschaften verbreiten Rechtsextremisten beispielsweise über Flugblattaktionen, Infostände, Internetbeiträge oder „Wortergreifungen“ in öffentlichen Versammlungen. Sie stellen sich als Anwalt der Bevölkerung dar, deren Interessen angeblich nur sie vertreten.
Was können Sie dagegen tun? |
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Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen zu dieser Thematik, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!
Rechtsextremisten wollen ein Konzert einer rechtsextremistischen Band abhalten und dazu Räumlichkeiten anmieten
Im Vorfeld ist es oft schwierig, geplante Konzerte von rechtsextremistischen Musikgruppen als solche zu erkennen. Sie werden von den Veranstaltern teilweise konspirativ vorbereitet bzw. als private Veranstaltungen getarnt durchgeführt.
Was können Sie tun? |
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Erscheinen Ihnen die Angaben des Anmelders unglaubwürdig und vermuten Sie einen rechtsextremistischen Hintergrund, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne, im konkreten Einzelfall auch sehr kurzfristig.
nach oben...Sie mit rechtsextremistischen Verschwörungstheorien konfrontiert werden?
Wie sollte man mit rechtsextremistischen Verschwörungstheorien und ihren Anhängern umgehen? Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie hier in unserem Beitrag „Extremismus und Verschwörungstheorien – Herausforderung für die Gesellschaft“.
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