Münchener Wahlausschuss entscheidet: Heinz Meyer darf nicht als Oberbürgermeister kandidieren

Eigentlich wollte die rechtsextremistische Bürgerinitiative Ausländerstopp München (BIA-München) mit Heinz Meyer einen eigenen Oberbürgermeisterkandidaten ins Rennen schicken. Doch daraus wird nichts.

Wahlplakat von Heinz Meyer
© Screenshot: auslaenderstop-muenchen.de (gesichert 02.12.20)

Einstimmig hat der Gemeindewahlausschuss der bayerischen Landeshauptstadt die Oberbürgermeister-Kandidatur von Heinz Meyer für die rechtsextremistische BIA-München bei der Kommunalwahl am 15. März abgelehnt. Begründet wird die Entscheidung mit der mangelnden Verfassungstreue des mehrfach einschlägig vorbestraften Meyers. Vorausgegangen ist dem Wahlausschluss eine Erkenntnisanfrage der Stadt München an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz.

Die NPD-Tarnorganisation BIA ist seit 2008 durch ihren Vorsitzenden, den früheren bayerischen NPD-Vorsitzenden Karl Richter im Münchener Stadtrat vertreten. Heinz Meyer steht seit 2015 der als rechtsextremistisch eingestuften Vereinigung PEGIDA-München vor und gilt nach Bewertung der Sicherheitsbehörden als „maßgeblicher Aktivist innerhalb der rechtsextremistischen Szene in Bayern und München“.

Möglich macht diesen Wahlausschluss das bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz: So darf ein Bewerber von der Wahl zum Stadtoberhaupt ausgeschlossen werden, wenn dieser nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Für die Stadt- und Gemeinderatswahlen bestehen andere Richtlinien, daher ist die Stadtratsliste der BIA von der Entscheidung nicht betroffen: Auf dieser kandidiert Meyer hinter Richter auf Platz 2.