BfV stuft den „Flügel“ als rechtsextremistische Bestrebung ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte am 12. März im Rahmen einer Pressekonferenz seine Entscheidung zur aktuellen Einstufung des „Flügel“ mit.

Logo der AfD-Gruppierung „Flügel“
© Wikimedia

Die Beobachtung des „Flügel“ hat laut BfV ergeben, dass sich die im Jahr 2019 festgestellten Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet haben. Der „Flügel“, mit seinen bundesweit etwa 7.000 Mitgliedern, wird als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft.

Der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung liegen laut BfV insbesondere fortlaufend neue Verstöße von Funktionären und Anhängern des „Flügel“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und deren Wesensmerkmale der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im Erhebungszeitraum seit Januar 2019 zugrunde. Laut BfV ist zudem die zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des „Flügel“, Björn Höcke und Andreas Kalbitz, gestiegen und der „Flügel“ vernetzt sich stärker im rechtsextremistischen Spektrum.

Weitere Informationen zum „Flügel“ und zur neuen Einstufung finden Sie auf der Homepage des BfV, etwa hier und hier.