Verbot der „Hammerskins Deutschland“ durch das BMI am 19. September 2023

Am 19. September 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die rechtsextremistische Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Vereinsgesetz verboten. Das Verbot schließt die einzelnen regionalen Chapter sowie die Teilorganisation „Crew 38“ mit ein.

Im Rahmen des Verbotsvollzugs wurden in zehn Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) bei insgesamt 28 Personen Hausdurchsuchungen mit dem Ziel der Sicherstellung von Vereinsvermögen und weiterer Beweise für die Verbotswürdigkeit der „Hammerskins Deutschland“ durchgeführt. Davon fanden drei Durchsuchungen in Bayern statt.

Auch sind unter anderem folgende Kennzeichen der „Hammerskins“ einschließlich seiner Teilorganisationen für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, verboten:

© BayLfV

Grundlage für das Verbot war die Ausrichtung der Gruppierung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung sowie das Zuwiderlaufen von Zweck und Tätigkeit des Vereins gegen die Strafgesetze, insbesondere durch Begehung bzw. fortwährende Ermöglichung von Straftaten wie Volksverhetzung (§ 130 StGB) sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) bei den von den „Hammerskins Deutschland“ organisierten rechtsextremistischen Konzerten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr Infos zu den „Hammerskins“ und „Hammerskins Deutschland“ finden Sie hier.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden fiel die Resonanz auf das Verbot in der rechtsextremisti-schen Szene in Bayern gering aus. Im virtuellen Raum wurde auf Telegram insbesondere ein Beitrag der Homepage der neonazistischen Kleinstpartei „III. Weg“ mit dem Titel „Hammerskins Verboten – Wahlkampfmanöver von Angeschlagener Innenministerin?“ weiterverbreitet. Kundgebungen rechtsextremistischer Gruppierungen konnten nicht festgestellt werden.