Reichsbürgergruppierung Bundesstaat Bayern benennt sich um

Die als sicherheitsgefährdende Bestrebung bewertete Gruppe nennt sich nun Volksstaat Bayern.

Am 25. September 2018 gab die in Landsham bei München ansässige Reichsbürgergruppierung Bundesstaat Bayern ihre „Reorganisation“ bekannt und begründet dies typisch in pseudojuristischer Diktion mit der Verfassung des Freistaates Bayern von 1919. Ziel der Neuausrichtung sei es, den Volksstaat Bayern mit dem so bezeichneten „Ende der Nachkriegsordnung am 27. April“ wieder herzustellen und so den „letzten, völkerrechtskonform geäußerten Willen des deutschen Volkes der Bayern umzusetzen“.

Das oben genannte Datum erscheint zunächst willkürlich gewählt, zeigt aber eine für Reichsbürger typische Argumentation auf, in der Zitate und juristische Texte aus dem Zusammenhang gerissen und für ideologische Zwecke instrumentalisiert werden: Am besagten 27. April 2018 gab Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem außenpolitischen Statement bekannt: „…die Zeit der Nachkriegsordnung ist zu Ende.“ Der aus dem Kontext gerissene Halbsatz dient nun dem Volksstaat Bayern als Begründung, dass seit diesem Datum alle Rechtsvorschriften aufgehoben seien und die BRD „keine gesetzgebende Gewalt“ mehr besitze, somit nicht mehr handlungsfähig sei.

Auch den Internetauftritt gestaltete die Gruppe neu. Der „Volksstaat Bayern“ sieht sich weiterhin als souveränen „Gliedstaat“ im sog. Staatenbund Deutsches Reich und kooperiert somit weiter mit anderen Reichsbürgergruppen in Deutschland, wie u.a. dem Freistaat Preußen, der Republik Baden, dem Bundesstaat Württemberg und dem Bundesstaat Sachsen. Diese Reichsbürgergruppe wird seit Oktober 2016 durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz als sicherheitsgefährdende Bestrebung beobachtet. Mehrfach gab es in den Jahren 2017 und 2018 polizeiliche Durchsuchungen bei Führungspersonen des „Bundesstaat Bayern“ wegen des dringenden Tatverdachts der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung sowie Amtsanmaßung.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden ist die Umbenennung und Reorganisation als taktischer Richtungswechsel zu sehen: nach einer Ruhephase als Reaktion auf die besagten behördlichen Maßnehmen nehmen die Aktivitäten der Gruppe (z.B. durch Faxversendungen) wieder zu.