Extremistische Inhalte in Klassenchats: Kultusministerium veröffentlicht Handlungsleitfaden für Lehrkräfte

Immer wieder fallen Schüler auf, die antisemitische oder rassistische Bilder und Videos über Messenger-Dienste wie WhatsApp teilen. Das Kultusministerium unterstützt Lehrkräfte zu dieser Problematik mit einer neuen Handreichung.

Schüler benutzen auf ihrem Smartphone unter anderem den Messenger-Dienst WhatsApp, um Bild-, Video- oder Tondateien in Klassen- bzw. Schulchats auszutauschen. Oft wird dabei nicht bedacht, dass das Zugänglichmachen, Verwenden und Verbreiten nationalsozialistischer, antisemitischer, rassistischer, gewaltverherrlichender oder menschenverachtender Inhalte eine Straftat darstellen kann. Einschlägig ist hier u. a. der § 86a Strafgesetzbuch (StGB), der das öffentliche Verwenden nationalsozialistischer Symbole wie das Hakenkreuz oder die Sigrune unter Strafe stellt. Auch § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) und § 130 StGB (Volksverhetzung) drohen mit Strafe.

Häufig werden vermeintlich humoristische oder satirische Beiträge verbreitet bzw. geteilt, die menschenverachtende und demokratiefeindliche Abbildungen oder Parolen als Scherz erscheinen lassen. Auch wenn diese nicht generell eine Straftat darstellen, besteht immer Handlungsbedarf. Denn solche Inhalte stören den Schulfrieden; sie tragen dazu bei, dass extremistische Positionen salonfähig werden, und können zur Radikalisierung von Schülerinnen und Schülern führen.

Zum Umgang mit dieser Problematik hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Handlungsleitfaden für Lehrkräfte erstellt. Er bietet praktische Empfehlungen und nennt Ansprechpartner und Unterstützungsangebote. Der Handlungsleitfaden wurde in Kooperation mit der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, dem Bayerischen Landeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft München entwickelt. Er kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.