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Einfach erklärt: Extremismus

Man hört den Begriff Extremismus häufig von Politikern und in den Medien. Aber was bedeutet er eigentlich genau?

Gemeinsam gegen Extremismus auf blauem Hintergrund mit den Buchstaben F D G O
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Wenn man sich mit dem Begriff Extremismus beschäftigt, muss man als erstes auf einen anderen Begriff schauen: freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO). Der klingt zunächst einmal sperrig. Dahinter verbirgt sich aber etwas Elementares: fdGO meint die obersten Grundwerte unseres Staates. Zusammenfassen lassen sie sich als Dreiklang von Menschenwürde, Rechtsstaat und Demokratie.

Menschenwürde ist ein Anspruch auf Achtung, der jedem Mensch zusteht – einfach weil er ein Mensch ist. Das bedeutet, jeder Mensch ist wichtig und alle Menschen sind gleich wertvoll, egal ob sie alt oder jung, krank oder gesund, arm oder reich sind. Das Grundgesetz erklärt direkt in seinem ersten Satz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Staatliche Stellen sind verpflichtet, sie zu achten und zu schützen. Kein Mensch darf wie eine Sache behandelt oder seiner Rechte beraubt werden.

Rechtsstaat bedeutet, dass staatliche Stellen, wie z.B. ein Finanzamt, nicht willkürlich handeln dürfen. Für alles, was sie tun, benötigen sie eine gesetzliche Grundlage. Sie dürfen bei ihrem Handel nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie müssen auch stets verhältnismäßig handeln, das heißt der jeweiligen Situation angemessen. Wenn jemand falsch parkt, darf er nicht gleich von der Polizei inhaftiert werden. Alle Bürger können staatliches Handeln von unabhängigen Gerichten überprüfen lassen.

Demokratie heißt, die Bürger eines Staates bestimmen in regelmäßigen Wahlen selbst, wer sie regieren soll. Jeder kann gleichberechtigt an diesen Wahlen teilnehmen und sich auch selber zur Wahl stellen. Jede Stimme zählt gleichviel. Wer mit seinen Ideen die Mehrheit der Wählerstimmen für sich gewinnen kann, regiert anschließend. Demokratie bedeutet aber immer Herrschaft auf Zeit, eine Regierung kann bei der nächsten Wahl auch wieder abgewählt werden.

Was hat die fdGO – also Menschenwürde, Rechtsstaat und Demokratie als obersten Grundwerte unseres Staates – jetzt mit Extremismus zu tun? In Deutschland verfolgen bestimmte Gruppen und Einzelpersonen politische Ideen, die sich gegen die fdGO richten. Sie sprechen z. B. Menschen ihre Würde ab oder wollen keine Demokratie sondern eine Ein-Parteien-Dauerherrschaft. Solche Aktivitäten werden als Extremismus bezeichnet, ihre Anhänger als Extremisten. Das leitet sich aus dem Lateinischen ab, extremus bedeutet äußerst oder entferntes. Extremisten stehen sozusagen wortwörtlich äußerst weit entfernt von der fdGO.

Rechtsextremisten, das heißt Extremisten aus dem rechten politischen Spektrum, wenden sich gegen die Menschenwürde. Für sie sind nicht alle Menschen gleich wertvoll und sollen auch nicht die gleichen Rechte haben. Rechtsextremisten wollen bestimmte Gruppen wie z. B. Deutsche mit Migrationshintergrund gezielt benachteiligen. Auch Juden sind seit Langem ein besonderes Feindbild von Rechtsextremisten. Sie werden als Wurzel allen Übels betrachtet und müssten unter einer rechtsextremistischen Herrschaft mit der Aberkennung vieler Grundrechte rechnen.

Linksextremisten, das heißt Extremisten aus dem linken politischen Spektrum, wenden sich gegen den Rechtsstaat. Linksextremisten kommunistischer Prägung möchten einen Staat mit Zwang und Unfreiheit aufbauen. Dafür sind sie bereit, Gegnern politische Rechte zu nehmen. Linksextremisten aus dem anarchistischen Spektrum möchten staatliche Strukturen ganz abschaffen. Dann gäbe es für die Allgemeinheit keine garantierten Schutzmechanismen mehr und es würde ein unfaires Recht des Stärkeren herrschen.

Es gibt auch Extremisten, die man nicht so einfach klassisch „rechts“ oder „links“ einordnen kann. Dies sind insbesondere Reichsbürger und Selbstverwalter. Sie bestreiten, dass unser Staat so wirklich und richtig existiert oder rufen eigene Fantasiestaaten aus. Sie wenden sich gegen die Demokratie, denn nur ihre „Fürstentümer“ oder „Königreiche“ wären legitime Staaten. Dabei würden aber Demokratierechte der übrigen Bevölkerung missachtet.

Extremismus ist in Deutschland nicht generell verboten. Wenn Extremisten Kundgebungen veranstalten, machen sie von ihren Grundrechten der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch. Dies steht grundsätzlich jedem zu, was auch ein Wert unserer freiheitlichen Demokratie ist. Extremisten müssen für ihre Ziele auch nicht zwangsläufig Straftaten begehen oder Gewalt anwenden. Der Verfassungsschutz warnt dennoch vor ihnen. Er hat die Aufgabe, Gefahren durch politischen Extremismus frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen. Im Sinne eines Frühwarnsystems wird er bereits tätig, wenn noch keine konkreten Straftaten begangen wurden. Auch wer gewaltfrei Propaganda gegen die fdGO betreibt, wird deshalb durch die Verfassungsschutzbehörden öffentlich als Extremist bezeichnet.

Extremisten verfolgen in letzter Konsequenz immer menschenfeindliche und antidemokratische Ziele – egal, aus welcher politischen Ecke sie kommen. Ihre Aktivitäten gegen die fdGO bedrohen die Freiheit von uns allen.

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