Zwei Personen geben sich die Hand
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Die BIGE im Interview: Unterstützung für Kommunen gegen Rechtsextremismus

Streifengänge, Fackelmärsche, Mahnwachen: Immer wieder treten Rechtsextremisten mit provokanten Aktionen im Freistaat in Erscheinung. Spezielle Unterstützung für betroffene Kommunen bietet seit über zehn Jahren die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE). Die Leiterin der BIGE spricht im Interview über ihre Arbeit.

Wir sprechen heute mit Daniela Marckmann, der Leiterin der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE). Frau Marckmann, was ist die BIGE und was macht sie genau?

Die BIGE ist eine staatliche Stelle zur Prävention von Extremismus. Sie wurde von der Bayerischen Staatsregierung 2009 als Kooperationsplattform von Polizei und Verfassungsschutz eingerichtet. Bei der BIGE ist unser Schwerpunkt die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus. Weitere Arbeitsfelder sind Linksextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter sowie verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit.

Mit Informationsveranstaltungen und individuellen Beratungen unterstützen wir bayernweit und kostenfrei jedermann, der mehr über die Gefahren von Extremismus wissen möchte oder der konkrete Probleme mit Extremisten hat. Zielgruppe von uns sind insbesondere Bürgermeister, Lokalpolitiker, Kommunalverwaltungen und Vereine, denen wir vor Ort mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sie arbeiten gegen Extremismus. Das ist ein Begriff, den man häufig hört, bei dem vielen aber nicht ganz klar ist, was er genau bedeutet. Was ist Extremismus?

In Deutschland gibt es bestimmte Gruppen und Einzelpersonen, deren Aktivitäten darauf abzielen, Elemente unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, kurz fdGO, vollständig oder teilweise zu beseitigen. FdGO klingt zunächst einmal sperrig, dahinter verbirgt sich aber etwas Elementares: fdGO meint die obersten Grundwerte unseres Staates, wie sie sich aus dem Grundgesetz ergeben. Zusammenfassen lassen sie sich als Dreiklang von Menschenwürde, Rechtsstaat und Demokratie.

Aktivitäten gegen unsere fdGO, im Verfassungsschutzgesetz Bestrebungen genannt, werden als extremistisch bezeichnet. Wichtig ist dabei, dass es zu Handlungen, wie Demonstrationen oder klaren Aussagen im Internet, kommt. Allein die Einstellung einer Person ohne aktives Handeln reicht nicht aus, damit der Verfassungsschutz aktiv werden kann.

Rechtsextremisten, das heißt Extremisten aus dem rechten politischen Spektrum, wenden sich z.B. gegen die Menschenwürde. Für sie sind nicht alle Menschen gleich wertvoll und sollen auch nicht die gleichen Rechte haben.

Drei Personen im Beratungsgespräch
© BIGE

Wenn wir jetzt vom Abstrakten zum Konkreten gehen: Vor welche Probleme genau stellen Rechtsextremisten die Kommunen im Freistaat?

Rechtsextremisten versuchen, ihre menschenfeindliche und antidemokratische Ideologie zu verbreiten. Sie wollen Präsenz im öffentlichen Raum zeigen und so Aufmerksamkeit erreichen. Deshalb veranstalten sie z.B. Kundgebungen, Info-Stände oder Flyerverteilungen. Außerdem wollen Rechtsextremisten regionale Strukturen und Anlaufstellen schaffen. Deshalb sind sie in Ballungsräumen wie auch auf dem Land auf der Suche nach Räumlichkeiten für Schulungen, Parteiveranstaltungen, Konzerte oder interne Treffen. Bisweilen versuchen Rechtsextremisten durch das Auftreten als vermeintlich politisch neutrale Vereine, Bürgerinitiativen und ähnliche lokale Gruppierungen ihre eigentliche Gesinnung zu verschleiern, um so gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen und soziale Vernetzungen aufzubauen.

Typische Problemstellungen für Kommunen sind also Veranstaltungen von Rechtsextremisten vor Ort wie Kundgebungen oder Konzerte; außerdem der Ankauf oder die Anmietung von Immobilien durch Rechtsextremisten; rechtsextremistische Agitation gegen Lokalpolitiker; Streifengänge rechtsextremistischer Gruppen; die Störung von örtlichen Veranstaltungen wie Bürgerversammlungen zu einem kontroversen Thema bis hin zur Beeinflussung von Vereinen und Bürgerinitiativen. Die Bandbreite ist also groß. Die BIGE unterstützt Betroffene kostenfrei und vertraulich im Umgang mit solchen Extremismus-bezogenen Problemen, der oft nicht einfach ist.

Sie haben Kundgebungen von Extremisten angesprochen. Kann eine Kommune die nicht einfach verbieten?

Extremismus ist in Deutschland nicht verboten. Wenn Extremisten Kundgebungen veranstalten, machen sie von ihren Grundrechten der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch. Dies steht grundsätzlich jedem zu, was auch ein Wert unserer freiheitlichen Demokratie an sich ist. Extremismus verbindet man auch häufig direkt mit Gewalt. Extremisten müssen aber für ihre Ziele nicht zwangsläufig Straftaten begehen und Gewalt anwenden. Eine geplante Kundgebung von Rechtsextremisten, zu der es keine Hinweise auf Störungen der öffentlichen Ordnung z. B. durch Straftaten gibt, ist rechtlich kaum zu untersagen.

Auch wenn man solche rechtsextremistische Aktivitäten nicht verbieten kann und sie dann aushalten muss, sollte man dennoch vor Ort aktiv werden: Der Gemeinderat kann z. B. eine politische Resolution gegen Extremismus verabschieden. Alle demokratischen Kräfte können sich über einen Runden Tisch vernetzen. Die BIGE kann den Gemeindevertretern helfen, solche Aktivitäten zu organisieren und durchzuführen. Auch spezielle Veranstaltungen an den örtlichen Schulen können sinnvoll sein, um Jugendliche vor den Rechtsextremisten zu warnen. Hierzu bietet die BIGE in Kooperation mit dem Kultusministerium spezielle Schüler-Workshops sowie Fortbildungen für Lehrer an.

Zwei Personen in einem Beratungsgespräch vor einem Laptop
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Jetzt haben Sie schon einige konkrete Maßnahmen genannt, die Städte und Gemeinden durchführen könnten, um Rechtsextremisten vor Ort das Wasser abzugraben. Können Sie noch einmal generell beschreiben, wie die BIGE-Unterstützung typischerweise abläuft?

Ausgangspunkt ist in der Regel eine konkrete, auf Extremismus bezogene Problemstellung. Die BIGE kann jederzeit per E-Mail oder Telefon in einem Erstkontakt angesprochen werden. Wir behandeln alle Anliegen diskret. Vertraulichkeit und der Schutz persönlicher Daten ist stets gewährleistet. Die Beratung erfolgt dann persönlich beim Bedarfsträger.

Mit unseren Standorten in München und Nürnberg können wir schnell bayernweit vor Ort sein. Die Zusammenarbeit mit den Bedarfsträgern findet auf Augenhöhe statt und basiert immer auf Freiwilligkeit. Welche Maßnahmen gegen Extremismus ein Bedarfsträger ergreifen will, entscheidet er immer eigenständig.

Mitarbeiter der BIGE erstellen gemeinsam mit dem Bedarfsträger vor Ort eine Lagebewertung. In der BIGE arbeiten Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz und der Bayerischen Polizei – unter Wahrung des Trennungsgebots - eng zusammen. Bei ihrer Beratungsarbeit kann die BIGE so bei Polizei und Verfassungsschutz vorhandene Informationen nutzen. Dieser kombinierte Informationszugang ist ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Beratungsstellen.

Auf die Lagebewertung aufbauend unterstützen wir den Bedarfsträger dann bei der Strategieentwicklung und konkreten Maßnahmen, um das Problem anzugehen. Wir geben z. B. individuelle Handlungsempfehlungen, wie könnten Mietverträge städtischer Räume ausgestaltet sein, um Extremisten von der Nutzung auszuschließen.

Auch nach Abschluss einer Beratung lassen wir den Bedarfsträger nicht allein. Nach einiger Zeit suchen wir stets wieder den Kontakt, um die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu besprechen und diese gegebenenfalls gemeinsam weiter zu optimieren.
 

Die Grafik zeigt einen typischen Beratungsablauf als Kreislauf dargestellt. Angefangen mit dem Erstkontakt über die Lageanalyse zur Strategieentwicklung hin zur Unterstützung bei der Umsetzung und abschließend der Evaluation.
© BIGE

Wir haben jetzt über diverse Handlungsoptionen gegen Rechtsextremismus auf lokaler Ebene und die BIGE-Unterstützungsleistungen dabei gesprochen. Kann man Rechtsextremisten so in Kommunen effektiv entgegentreten oder ist das ein Kampf gegen Windmühlen?

Auch wenn sich aktuell antisemitische und rassistische Ideologiefragmente insbesondere in bestimmten Bereichen der Sozialen Medien stark verbreiten, Schockstarre ist die falsche Reaktion. Wir können Rechtsextremismus mit den Werten und Mitteln unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates eindämmen. Seit 2009 hat die BIGE viele hundert Beratungen von Städten und Gemeinden durchgeführt. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass man mit konkreten Maßnahmen vor Ort viel ausrichten kann – z. B. indem man Extremisten die Nutzung der Stadthalle abspricht oder gegen geplante Immobilienkäufe und Konzertveranstaltungen vorgeht.

Außerdem ist wichtig: Mit breiter Informations- und Aufklärungsarbeit kann man Bürger, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sowie Amts- und Mandatsträger für die politische Auseinandersetzung mit extremistischen Positionen und Aktivitäten wappnen. So können die Aktionsräume für Rechtsextremisten effektiv verkleinert und die Demokratie gestärkt werden. Wir von der BIGE freuen uns, wenn wir dabei helfen können.

Das nehmen wir als Schlusswort. Frau Marckmann, wir bedanken uns für das Gespräch.

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