Bundesinnenministerium verbietet „Combat 18 Deutschland“

Am 23. Januar 2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die rechtsextremistische Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ verboten.

Verbotene Logos von „Combat 18 Deutschland“

In der Verbotsverfügung wird „Combat 18 Deutschland“ als „mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt“ beschrieben. Die rechtsextremistische Vereinigung richte sich zudem gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Das Verbot auf Grundlage des Vereinsgesetzes bezieht sich auf eine Verfügung vom 6. Dezember 2019.

Nach der Verbotsverkündung kam es bei führenden Mitgliedern in sechs Bundesländern zu Hausdurchsuchungen: Beschlagnahmt wurden unter anderem Mobiltelefone, Waffen, Kleidungsstücke und NS-Devotionalien. Das Verbot beinhaltet das öffentliche Zeigen von Kennzeichen der Vereinigung sowie den Aufbau von wesensgleichen Ersatzorganisationen. Zudem wurde das Vermögen des Vereins eingezogen. Das Verbot ist noch nicht bestandskräftig.

Gegründet wurde „Combat 18“ (C18) 1992 als Saalschutz der British National Party und erstreckt sich heute über mehrere europäische Länder. Schon der Name des Vereins, zu Deutsch „Kampfgruppe Adolf Hitler“ (die Zahl 18 bezieht sich auf den ersten (A) und achten (H) Buchstaben aus dem Alphabet und ist ein typischer Zahlencode im rechtsextremistischen Spektrum), macht die Gesinnung deutlich. Die neonazistische Ausrichtung zeigt sich insbesondere durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, der Organisation von ebensolchen Konzerte und dem Verkauf von szenetypischen Merchandise-Artikeln. C18 ist eng mit der im Jahr 2000 verbotenen Skinhead-Organisation „Blood & Honour“ verbunden.

Seit Bestehen des Vereinsrechts im Jahr 1964 hat das Bundesinnenministerium 17 rechtsextremistische Organisationen verboten, zuletzt die Internetplattform „Altermedia Deutschland“ im Jahr 2016. Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der Saale hatte der Bundesinnenminister ein Sechs-Punkte-Programm zur verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt, welches auch Vereinsverbote beinhaltet.