Beschlagnahme von Neonazi-Treff in Oberprex ist rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden, dass die 2014 vorgenommene Beschlagnahme des ehemaligen Neonazi-Treffpunkts in Oberprex im Landkreis Hof rechtmäßig ist.

Am 23. Juli 2014 hat das bayerische Innenministerium die rechtsextremistische Vereinigung „Freies Netz Süd (FNS)“ nach dem Vereinsgesetz verboten. Bei dem FNS handelte es sich um eine Vereinigung, welche die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der verbotenen „Fränkischen Aktionsfront“ weiterführte.

Das FNS diente als eine Art Dachverband für regionale und lokale neonazistische Vereinigungen aus ganz Bayern und übernahm Koordinierungs- und Lenkungsfunktionen. Neonazis aus ganz Deutschland und aus Tschechien trafen sich regelmäßig zu Szeneveranstaltungen auf einem Anwesen in Oberprex im Landkreis Hof. 2010 hatte die Mutter von Tony Gentsch, einem bundesweit bekanntem Neonazi, die ehemalige Gaststätte erworben. Tony Gentsch betrieb gemeinsam mit dem Neonazi Matthias Fischer von dort aus einen Versandhandel für rechtsextremistisches Propagandamaterial wie CDs, Bücher und T-Shirts.

Mit dem Verbot des FNS 2014 wurde zugleich das Grundstück der Mutter von Tony Gentsch, sowie das Vermögen und die Gegenstände aus dem Versandhandel zugunsten des Freistaates Bayern beschlagnahmt und eingezogen. Dagegen klagten die Betroffenen. Am Donnerstag, den 7. Juni 2018, fand die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Bayreuth statt. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme wurde sowohl von den Sicherheitsbehörden als auch vom Staatsminister für Inneres und Integration, Herrn Joachim Herrmann, begrüßt.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden wurde mit der rechtmäßigen Beschlagnahme der rechtsextremistischen Szene dauerhaft ein wichtiger Treffpunkt entzogen. Seitdem fällt es der Szene schwerer, in der Region Kundgebungen vorzubereiten und Strategien zur Verbreitung ihrer rechtsextremistischen Ideologie weiterzuverfolgen.