Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz informiert mit Film und Flyer über autonome Linksextremisten

Linksextremistisch motivierte Straftaten - auch solche mit hohen Schadenssummen - haben in den letzten Jahren zugenommen. Die Täter kommen meist aus der autonomen linksextremistischen Szene, in der Straftaten als legitimes Mittel im Kampf gegen den Staat angesehen werden. Auch Gewalt gegen die Polizei oder Vertreter anderer staatlicher Institutionen wird von Autonomen gutgeheißen, wenn sie den politischen Zielen dient.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz will mit dem Informationsfilm „Lass dich nicht verarschen - diesmal von autonomen Linksextremisten“ eine differenzierte Sichtweise der gewaltbereiten autonomen Szene vermitteln und Nutzerinnen und Nutzern 10 Tipps an die Hand geben, wie sie durch umsichtiges Verhalten vermeiden können, selbst in die Fänge von Linksextremisten zu geraten.

Der Film ist zugleich der zweite Teil einer auf insgesamt sechs Teile angelegten Filmreihe des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz unter dem Motto „10 Tipps wie du dich nicht verarschen lässt“. Thema des ersten Films war „Von Extremisten, Spionen und Trollen in Social Media“.

Die Filme des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz finden Sie auf dem Youtube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung.

Mit dem Flyer „Autonome - Linksextremistische Gewalttäter oder selbsternannte Freiheitskämpfer?“ vermittelt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz weitergehende Informationen über die Gewaltbereitschaft der linksautonomen Szene.

Insbesondere klärt der Flyer darüber auf, in welchen Bereichen Autonome aktiv sind, wie sie ihren Nachwuchs rekrutieren und welche Hinweise es für eine beginnende Radikalisierung gibt.

Der Flyer steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung, die Druckfassung kann über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bezogen werden.

Weitere Informationen zum Thema Linksextremismus finden Sie online auf dieser Internetseite der BIGE sowie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz.