Aktionstag gegen Hasspostings: Maßnahmen auch in Bayern

Im Rahmen des „Aktionstags zur Bekämpfung von Hasspostings“ am 3. November 2020 fanden bayernweit Hausdurchsuchungen bei 49 Beschuldigten statt.

Anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 ergriff die Bundesregierung die Initiative, den diesjährigen „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ als EU-weiten „Joint Action Day“ (JAD) durchzuführen. Der Schwerpunkt des Aktionstags lag auf der Bekämpfung von strafbaren, politisch rechts motivierten Internetkommentaren. Daneben sollten, sofern möglich, auch andere extremistische Phänomenbereiche, etwa ausländische, linke bzw. religiöse Ideologien, berücksichtigt werden.

Die bayerischen Exekutivmaßnahmen richteten sich ausschließlich gegen Fälle aus dem Bereich Rechtsextremismus. Die Federführung lag bei der bayerischen Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET). Durchsuchungen fanden bei 49 Beschuldigten an 47 Objekten statt, die Mehrzahl davon in Niederbayern (18) und der Oberpfalz (13).

Bei Hassposting handelt es sich um einen polizeilichen Begriff, den die Kommission Staatsschutz wie folgt definiert:

„Politisch motivierten Hasspostings werden solche Straftaten zugerechnet, die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese wegen einer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes kausal gegen eine oder mehrere Person(en), Gruppe(n), oder Institution(en) gerichtet sind.“

In der rechtsextremistischen Szene wurde der Aktionstag erwartungsgemäß negativ kommentiert und als „Einschränkung der Meinungsfreiheit“ verunglimpft: Es würde genügen, anderer Meinung als die „Merkeljünger“ zu sein, um als kriminell zu gelten. Der Aktionstag wurde auch in Zusammenhang mit dem islamistisch motivierten Anschlag in Wien gestellt. Man dürfe sich selbst nach einem Terroranschlag nicht negativ äußern. Es wird beklagt, dass sich staatliche Stellen „um Kommentare im Internet“ kümmerten, während in Europa Menschen in Kirchen getötet würden. Rechtsextremisten versuchen durch solche Vergleiche, ihre eigene menschenverachtende Agitation zu relativieren und zu legitimieren.