Rechtsextremistische Aktionsfelder
Rechtsextremistische Gruppierungen und Einzelpersonen betreiben ihre Agitation und Propaganda über die Instrumentalisierung verschiedener Themen sowie mittels unterschiedlicher Aktionsformen. Typische Aktionsfelder sind etwa Gewalt gegen Asylsuchende, Islamfeindlichkeit oder Kampfsportaktivitäten.

Agitation und Gewalt gegen Asylsuchende
Das rassistische Weltbild der rechtsextremistischen Szene und ihr Nationalismus machen Asylsuchende zu einem klassischen Feindbild. Angesichts der weiterhin hohen Zahl von Asylanträgen nimmt der Themenkomplex „Asyl und Migration“ in der Agitation großen Raum ein.

In diesem Zusammenhang kam es 2024 auch in Bayern zu rechtsextremistisch motivierten Straftaten gegen Asylunterkünfte. Insgesamt waren neun Übergriffe auf Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen zu verzeichnen (2023: 17), darunter ein Propagandadelikt, zwei Sachbeschädigungen und zwei Volksverhetzungen.
Am 23. Juni 2024 beging ein Rechtsextremist eine schwere Brandstiftung in einer Asylbewerberunterkunft in Krumbach (Schwaben). Im Vorfeld der Brandstiftung hatte er sich bereits mehrfach über die Lärmbelästigung durch die Bewohner der Unterkunft beschwert. Die Brandlegung hatte Sachschäden zur Folge, Personen wurden nicht verletzt. Der mutmaßliche Täter veröffentlichte im Nachgang Videos, auf denen u. a. die Rauchentwicklung zu sehen ist.
Überdies konnten weitere Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte in Form von Sachbeschädigungsdelikten festgestellt werden, so beispielsweise das Einwerfen eines Fensters oder das Anbringen von extremistischen Parolen und Schmierereien an Unterkünften.
Weiterhin wurden Drohschreiben bekannt, die an amtliche Stellen oder Personen adressiert waren, welche u. a. im direkten Bezug zum Bau von Asylunterkünften stehen. Derartige Schreiben, beispielsweise an eine Mitarbeiterin im Münchner Rathaus, enthielten persönliche Anfeindungen und richteten sich konkret auf das Vorhaben der Stadt, Asylunterkünfte zu errichten. Weitere Schreiben wurden bekannt, in denen auch Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen abgebildet waren. So erhielt der Leiter einer Flüchtlingshilfe in Deggendorf einen mit Hakenkreuz versehenen anonymen Brief, in dem ihm u. a. mit dem Niederbrennen der Einrichtung sowie dem eigenen Tod gedroht wurde.
Rechtsextremisten versuchen systematisch, eine Ablehnung gegenüber Flüchtlingen sowie deren Unterbringung anzufachen. Dabei werden oftmals tatsächliche oder angebliche Straftaten von Flüchtlingen oder Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Agitation aufgegriffen. Am 21. Oktober 2024 berichtete der „III. Weg“ auf seiner Internetseite über eine Flugblattverteilung gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft im Münchner Stadtteil Allach. Auf einem dort veröffentlichten Bild zeigen Parteiaktivisten ein Transparent mit dem Logo des „III. Weg“ und der Aufschrift „Deutscher Sozialismus“.
Zudem beteiligten sich Rechtsextremisten an nichtextremistischen Protesten gegen geplante Unterkünfte für Asylbewerber. Am 8. Juni, 20. Juli und 17. August 2024 mischten sich der bayerische Landesvorsitzende der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) sowie Aktivisten von „Die Heimat“ bei Kundgebungen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Stein bei Nürnberg unter die Teilnehmer. Auf Plakaten wurde zwar auf die Symbolik der Partei „Die Heimat“ verzichtet, aber der Slogan „Remigration jetzt!“ gezeigt.
Im Rahmen von Aktionen und Kampagnen gegen Asylunterkünfte und eine angebliche Überfremdung greift die rechtsextremistische Szene neben der „Volkstod“-These auch die Verschwörungstheorie des „Großen Austausches“ auf. Dieses dem „Volkstod“ nahestehende Konzept geht zurück auf den französischen Schriftsteller Renaud Camus, der den Begriff mit seinem Buch „Revolte gegen den Großen Austausch“ prägte. Auch die rechtsextremistische „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) benutzt ihn für ihre Kampagnen. Die „ethnokulturelle“ Identität der europäischen Völker sei demnach durch eine Masseneinwanderung kulturfremder Einwanderer bedroht. Diese Bedrohung werde ferner durch die schwachen Geburtenjahrgänge der „ethnokulturellen“ Europäer verstärkt. Ein maßgeblicher Faktor dieses „Großen Austausches“ sei die angebliche „Islamisierung Europas“.
Als Gegenmaßnahme wird häufig eine sog. „Remigration“ gefordert. Zwar ist der Begriff „Remigration“ an sich deutungsoffen und kann daher auch in einer verfassungsschutzrechtlich nicht relevanten Weise verwendet werden. Wenn unter dem Stichwort jedoch die Umsetzung eines in der Sache völkisch-abstammungsmäßigen Volkskonzeptes angestrebt wird, richtet sich die Forderung gegen die Menschenwürde derer, die nicht dem jeweils ethnisch definierten Volk angehören. Dies ist insbesondere dann verfassungsschutzrechtlich relevant, wenn damit die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern gefordert wird, die bestimmten abstammungsmäßigen Kriterien nicht entsprechen. Ein solches Remigrationskonzept, das deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund in Teilen als Staatsbürger zweiter Klasse abwertet, wird insbesondere von der „Identitären Bewegung“ (IB) und ihrer Führungsfigur Martin Sellner vertreten.
Sowohl der „Volkstod“-Gedanke als auch die Verschwörungstheorie des „Großen Austausches“ decken sich in weiten Teilen mit der häufig artikulierten Losung der „Umvolkung“. Der Begriff „Umvolkung“ entstammt ursprünglich dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch und steht für das Programm, das auf „Germanisierungsmaßnahmen“ und die räumliche Trennung von ethnischen Gruppen bzw. deren Auslöschung abzielte. Er wird von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene benutzt, um gegen die behauptete Verdrängung von „Deutschen“ durch „Nicht-Deutsche“ in Deutschland zu agitieren.
In sozialen Netzwerken wird asylfeindliche und rassistische Hetze auch von Personen verbreitet, die nicht in rechtsextremistischen Strukturen organisiert sind. Thematischer Ausgangspunkt der meisten rechtsextremistischen Beiträge zum Thema Asyl sind dabei Straftaten, die tatsächlich oder mutmaßlich durch Asylbewerber begangen wurden. Die Beiträge, Kommentare und Diskussionen, die sich hierbei entspinnen, werden häufig aggressiv geführt und sind geprägt durch sog. „Hass-Postings“, bewusst verbreitete Falschmeldungen sowie Protest und Gewaltaufrufe. In diesem Zusammenhang werden auch der deutsche Staat und seine Exekutivorgane diffamiert. Dabei wird versucht, das Bild eines permanent versagenden Rechtsstaates zu vermitteln.
Die den Sicherheitsbehörden der Bundesländer vorliegenden Erkenntnisse ergaben bislang keine Anhaltspunkte für eine zentrale Steuerung von Gewalttaten oder eine regionale oder überregionale Koordinierung von Straftaten durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es zeigt sich, dass Straftaten nicht allein von gewaltorientierten Szeneangehörigen begangen werden, sondern auch von Personen, die zuvor nicht in rechtsextremistischen Strukturen aktiv waren. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass rechtsextremistische und fremdenfeindliche Agitation in nicht-extremistische Milieus hineinwirken kann. Bei der Mehrzahl der Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte handelte es sich um Sachbeschädigungen.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Immobiliensuche und Immobilienerwerb
Rechtsextremistisch genutzte Immobilien sind solche, die von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene politisch ziel- und zweckgerichtet sowie wiederkehrend genutzt werden. Erfasst werden dabei Immobilien, bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht oder durch ein Kenn und Vertrauensverhältnis zu Objektverantwortlichen. Davon abzugrenzen sind Objekte, die von Szenemitgliedern nahezu aus schließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Angehörige der rechtsextremistischen Szene nutzen Immobilien, um regionale Strukturen und Anlaufstellen zu schaffen. Sie suchen in Ballungsräumen ebenso wie im ländlichen Raum nach Räumlichkeiten für Feiern, Konzerte, Schulungen, Parteiveranstaltungen oder interne Treffen. Für kleinere Treffen nutzen Szeneangehörige häufig auch ihre privaten Wohnobjekte.
In der breiten Öffentlichkeit erfahren Szeneangehörige keine Akzeptanz, und mögliche Vermieter lehnen eine Vermietung an rechtsextremistische Gruppierungen zumeist ab. Die rechtsextremistische Szene hat deshalb regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten, dauerhaft Immobilien für ihre Aktivitäten zu finden, die über eine bloße Wohnnutzung hinausgehen. Insbesondere die langfristige Anmietung einer Gaststätte durch Szenemitglieder stellt in Bayern die Ausnahme dar. Verschiedene rechtsextremistische Gruppierungen halten zwar wiederholt interne Treffen oder kleinere Feiern in Gaststätten ab. Die Räumlichkeiten werden aber nur in Ausnahmefällen explizit für rechtsextremistische Szenetreffen angemietet. Vielmehr geben sich Szeneangehörige dort als „normale“ Gäste aus. Wenn Personen aus der rechtsextremistischen Szene eine ernsthafte Kaufabsicht haben, setzen sie oft harmlos erscheinende „Strohmänner“ ein, um den rechtsextremistischen Hintergrund des Erwerbs zu verschleiern.
Derzeit werden in Bayern 17 Objekte als rechtsextremistisch genutzte Immobilien eingestuft, u. a. in Feilitzsch, Gilching, Mantel, Memmingen, München, Schweinfurt und Wolfertschwenden.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
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Islamfeindlichkeit
Rechtsextremistische Islamfeindlichkeit ist eine moderne Form der Fremdenfeindlichkeit. Angehörige der rechtsextremistischen Szene verknüpfen dabei häufig auch die Agitation gegen Asylsuchende mit der Agitation gegen den Islam.

Die Ablehnung von Menschen muslimischen Glaubens basiert auf dem rassistischen „Volksgemeinschafts“-Gedanken: Demzufolge gehören Muslime einer „raumfremden“ Religion an und werden als „undeutsch“ abgelehnt. Angehörige der rechtsextremistischen Szene beteiligen sich beispielsweise an Diskussionen um den Bau von Moscheen, versuchen dort, das Wort zu ergreifen und die Veranstaltungen als Plattform für ihre Agitation zu nutzen. Muslime werden dabei pauschal als Bedrohung der Inneren Sicherheit dargestellt, einzelne Attentate der gesamten muslimischen Community als wesensimmanent zur Last gelegt und der Islam mit Islamismus gleichgesetzt.
Die „Identitäre Bewegung“ (IB) beschwört in ihrer politischen Agitation die Gefahr einer „Islamisierung Europas“, die die Folge von Migrationsbewegungen aus muslimisch geprägten Staaten sei und die „ethnokulturelle Identität“ der europäischen Völker bedrohe. Hierzu verfolgt die IB als Leitstrategie die „Reconquista“. „Reconquista“ meint im historischen Kontext die Ausweitung des Herrschaftsbereichs des Christentums unter Zurückdrängung des muslimischen Machtbereiches auf der Iberischen Halbinsel ab dem frühen Mittelalter. In der extremistischen Neuen Rechten wird der Begriff umgedeutet und im Sinne der Zurückdrängung des Islam aus Europa verwendet. Das westliche Abendland soll gleichsam von Muslimen und anderen Gruppen, die nicht dem eigenen ethnokulturellen Volksverständnis entsprechen, „zurückerobert“ werden. Das Festhalten an der Leitstrategie „Reconquista“, an deren Ende die Rückeroberung Europas, mit ethnisch und kulturell homogenen Staaten steht, zeigt sich abermals an der Namenswahl der bayerischen IB-Gruppierung „Reconquista 21“.
Auch Teile der Partei Alternative für Deutschland (AfD) verbreiteten Äußerungen über Menschen muslimischen Glaubens, die sich gegen deren Menschenwürde richten. So veröffentlichte der AfD-Kreisverband Aichach-Friedberg am 13. Januar 2024 auf Facebook ein Bild, das ein auf einer Bank sitzendes Mädchen mit ängstlichem Gesichtsausdruck zeigt, hinter dem eine Gruppe von lachenden vollbärtigen Männern mit Turban steht. Das Bild trägt den Schriftzug „Unsere Enkel werden uns das nie verzeihen“. Die Aufnahme stellt Migranten muslimischen Glaubens pauschal als Bedrohung insbesondere für Mädchen und junge Frauen dar.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Antiziganismus
Der Antiziganismus, also die Agitation bzw. Feindschaft gegen Sinti und Roma, ist ein fester Bestandteil rechtsextremistischer und rassistischer Ideologie. Diese Feindschaft äußert sich in der rechtsextremistischen Szene in Bayern in der Regel nur anlassbezogen und führt dabei auch zu konkreten Aktionen. Sie spielt im Verhältnis zur sonstigen verfassungsfeindlichen Agitation je doch nur eine untergeordnete Rolle.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Internationale Kontakte
Zwischen bayerischen und ausländischen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene bestehen zahlreiche Kontakte. Verbindungsleute in den Gruppierungen garantieren die gegenseitige Mobilisierung für internationale Szeneveranstaltungen wie Konzerte, Feiern und Großdemonstrationen. Dabei kommt es in der Regel zu einer vorübergehenden transnationalen Zusammenarbeit, in Einzelfällen auch zu dauerhaften Kooperationen.
Die internationalen Kontakte bayerischer Szeneangehöriger wirken – angesichts der szeneintern betriebenen Überhöhung der eigenen Nation – auf den ersten Blick verwunderlich. Hiermit ist jedoch nicht automatisch die pauschale Ablehnung einer Zusammenarbeit mit gleichgesinnten ausländischen Akteuren verbunden. Dort, wo es ideologische Anknüpfungspunkte gibt, findet Zusammenarbeit statt: Ideologisch verbindende Elemente sind beispielsweise der Kampf für einen sozialen Nationalismus nach dem Vorbild des NS-Regimes, der Hass auf Flüchtlinge und die Ablehnung der Europäischen Union.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Queer-Feindlichkeit
In der rechtsextremistischen Szene lässt sich regelmäßig Homophobie und allgemein eine grundsätzliche Feindlichkeit gegenüber der LGBTQIA+-Community (LGBTQIA+: englisches Kürzel für „Lesbian“, „Gay“, „Bisexual“, „Transgender“, „Queer“, „Inter“ und „Asexuell“ sowie weitere Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen) feststellen. Meist liegt dieser strikten Ablehnung die im Rechtsextremismus weit verbreitete Idealisierung eines traditionellen Familien- und Paarbildes zugrunde.
Teilweise sind Homophobie und LGBTQIA+-Feindlichkeit ein Teilaspekt der „Volkstod-“ bzw. „Umvolkungsthese“. In seinem 10-Punkte-Parteiprogramm fordert die neonazistische Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ („III. Weg“) daher die „konsequente Förderung kinderreicher Familien zur Abwendung des Volkstodes“. Die Partei agiert in diesem Sinne auch gegen die gleichgeschlechtliche Ehe, weil diese laut „III. Weg“ die „volkliche Existenz der Auflösung“ zuführe:
„Innerhalb von Ehe und Familie wird das Staatsvolk und damit Basis und Zukunft des Staates reproduziert, werden Sitte und Brauchtum gepflegt und vererbt. […] Wer die heterosexuelle Ehe ihrer besonderen Stellung beraubt, greift die Familie an, greift die elementaren Grundlagen von Volk und Staat an.“
Insgesamt ist die Diffamierung von LGBTQIA+-Personen auch ein propagandistisches Mittel, um gegen die moderne pluralistische Gesellschaft zu agitieren. Der implizierte Versuch, LGBTQIA+-Personen pauschal mit Pädophilie und Sexualstraftaten in Verbindung zu bringen, kann Übergriffe und Gewalttaten gegen LGBTQIA+-Personen und Menschen, die sich öffentlich mit diesen solidarisieren, fördern.
Erneut agitierten im Juni 2024 zahlreiche rechtsextremistische Szene-Akteure in den sozialen Medien gegen den sog. „Pride Month“ der LGBTQIA+-Community. Teilweise wurde dabei Bezug auf die sog. „Stolzmonat“-Kampagne genommen. Diese erstmals im Jahr 2023 durch verschiedene Rechtsextremisten initiierte Kampagne stellt eine Gegenbewegung zu dem weltweit im Juni gefeierten „Pride Month“ dar. Auch unabhängig vom „Pride Month“ war szeneseitige Agitation gegen die LGBTQIA+-Community festzustellen. Beispielsweise veröffentlichten Angehörige der rechtsextremistischen Gruppierung „Jung & Stark Bayern“ ein Video auf Instagram, in dem zwei Personen eine Regenbogenflagge anzünden.
2024 sind bundesweit verstärkt auch rechtsextremistische Gruppierungen aufgefallen, die sich an Störaktionen oder Kundgebungen gegen Veranstaltungen zum Christopher Street Day (CSD) beteiligt haben oder diese organisierten. In diesem Zusammenhang organisierte am 28. September 2024 „Jung & Stark“ eine Gegendemonstration zum CSD in Landshut. Die Veranstaltung zeigt, dass die LGBTQIA+-Community für die rechtsextremistische Szene weiterhin ein starkes Feindbild darstellt.
Quelle: Verfassungsschutzbericht 2024
Kampfsport-Aktivitäten und Waffenaffinität
Gemeinsame Freizeitaktivitäten erfüllen innerhalb der rechtsextremistischen Szene mehrere Funktionen: Sie stärken die Gruppenidentität und sollen neue Aktivistinnen und Aktivisten anziehen. Neben dem Besuch von rechtsextremistischen Konzerten spielen dabei auch gemeinsame sportliche Aktivitäten wie Wanderungen und insbesondere Kampfsportangebote eine Rolle.

Kampfsport ist ein wichtiges Element der rechtsextremistischen Lebenswelt. Rechtsextremistische Kampfsportveranstaltungen verfügen ähnlich wie Konzerte über einen erheblichen Eventcharakter. Dabei wird der Kampfsport instrumentalisiert, um über die „klassische“ rechtsextremistische Klientel hinaus auch Kontakte zu bislang nicht szenenahen, kampfsportbegeisterten Personen herzustellen und diese an die Ideologie heranzuführen. Das Thema Kampfsport hat in der rechtsextremistischen Szene in Bayern und bundesweit in den letzten Jahren merklich an Bedeutung gewonnen.
Mit dem Kampfsport werden szenetypische Ideale wie Wehrhaftigkeit zur Schau gestellt. Darüber hinaus dienen Kampfsporttrainings dazu, sich entsprechende Fähigkeiten anzueignen, um diese im Ernstfall auch anwenden zu können. In der Regel folgt das Training zwar zumindest nach außen hin einer betont defensiven Ausrichtung, die vorgeblich der Selbstverteidigung in einer allgemein als bedrohlich dargestellten gesellschaftlichen und politischen Lage dienen soll. Solche Trainings tragen jedoch auch dazu bei, Personen auf gewalttätige Auseinandersetzungen vor zubereiten und eine Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu signalisieren.
Der bayerische Rechtsextremist Patrick Schröder hat einen Fahrplan zu einem sog. „Kontrakultur-Projekt“ in der Szenezeitschrift „N.S. Heute“ veröffentlicht. Darin erläutert er die Ausrichtung, Zielsetzung und Strategie von „Active Clubs“. Diese sollen vor allem der engeren partei- und organisationsübergreifenden Vernetzung der Szene dienen, weshalb eine Mitgliedschaft in einem „Active Club“ mit Aktivitäten in anderen rechtsextremistischen Bestrebungen vereinbar sein soll. Die Zielgruppe sind junge Männer, die über eine szene-spezifische Ästhetik aus körperlicher Fitness, Selbstverbesserung und „weißer Überlegenheit“ schleichend radikalisiert und in die Szene integriert werden sollen. In Bayern haben sich mehrere „Active Clubs“ gegründet, die insbesondere online in Erscheinung treten. Dazu zählen der „Active Club Mainfranken“, der „Active Club Nürnberg“ und der „Active Club Nordgau“. Diese Gruppierungen greifen bei ihren Online-Beiträgen mitunter auch auf KI-generierte Bilder zurück.
Aktivitäten im Bereich Kampfsport sowie eine allgemeine Beschäftigung mit der Thematik können auch im neonazistischen Teil der rechtsextremistischen Szene festgestellt werden. Ziel der „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ), der Jugendorganisation der rechtsextremistischen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ („III. Weg“), ist es, Jugendliche emotional an sich zu binden. Gemeinsame Freizeitaktivitäten, sportliche Aktivitäten und gerade auch Kampfsport sollen interessierten Jugendlichen ein vermeintliches Zusammengehörigkeitsgefühl vermitteln und stellen einen zentralen Baustein in der Anwerbestrategie der NRJ dar. Damit wird insbesondere das in den letzten Jahren gestiegene Interesse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Sport und Fitness aufgegriffen.
Auch bei Akteuren der „Neuen Rechten“ wird Kampfsport als Teil einer rechtsextremistischen Lebenswelt inszeniert. Die „Identitäre Bewegung“ stellt sich bei Aktivistentreffen häufig als kampfsportaffin dar und veröffentlicht Aufnahmen von Boxtrainings.
Ein besonderes Augenmerk der bayerischen Sicherheitsbehörden liegt auf der in Teilen der rechtsextremistischen Szene verbreiteten Waffenaffinität. Neben dem Erwerb von erlaubnisfreien Waffen wie z. B. Messern, Armbrüsten oder Pfeffersprays wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle bekannt, in denen Angehörige der bayerischen rechtsextremistischen Szene in die Tschechische Republik fuhren, um dort Schießstände, wie z. B. den Schießstand JIMI in der Region Cheb/Eger, Gotcha oder Paintballveranstaltungen zu besuchen. Gerade an ausländischen Schießständen können rechtsextremistische Szeneangehörige oftmals zu geringen Kosten und trotz etwaig bestehender Waffenbesitzverbote Schießtrainings mit scharfen Waffen durchführen. Dort ist es mitunter auch möglich, in Deutschland verbotene kampfmäßige Trainings zu veranstalten und Waffen zu nutzen, die in Deutschland dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024









