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Rechtsextremistische Medien

Rechtsextremisten nutzen verschiedene Mittel und Kanäle, um ihre Agitation und Propaganda zu verbreiten. Im Internet betreiben Rechtsextremisten Online-Aktivismus. Rechtsextremistische Musik ist ein wesentliches Einfallstor in die Szene. Rechtsextremistische Publikationen und Verlage streben die Etablierung einer Gegenkultur an. Vertriebe und Versandhandel kommerziali­sieren die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene.

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Was ist rechts­extremistische Musik?

„Abgehört“ – Der Podcast des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz.

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Musik

Rechtsextremistische Musik ist ein wesentliches Eintrittstor in die rechtsextremistische Szene. So nutzen Szeneangehörige Musik, um Menschen mit rechtsextremistischem Gedanken­ gut in Kontakt zu bringen. Teilweise wird weiterhin verkürzt von „Rechtsrock“ gesprochen, obwohl das Angebot an rechtsextremistischer Musik längst zahlreiche unterschiedliche Stile und Zielrichtungen umfasst, die von Skinheadmusik und Balladen über Black Metal bis hin zu Hip Hop und Techno reichen. Die Texte enthalten meist nationalistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches und anti­demokratisches Gedankengut.

Extremistische Coverversionen

Teilweise adaptieren Rechtsextremisten auch populäre, nicht­ extremistische Musiktitel. Problematisch ist diese Entwicklung zu Coversongs auch deshalb, weil unbedenkliche Lieder auf diese Weise ein „Doppelleben“ entwickeln und, auch ganz ohne extremistischen Text, zum Erkennungszeichen oder Meme extremistischer Akteure aufgeladen werden können. Zudem können Rechtsextremisten über die Kaperung eines bereits bekannten Hits leichter provozieren und damit größere Aufmerksamkeit erlangen. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen (Konzerte und Liederabende) im In­ und Ausland ermöglichen es Szeneangehörigen zudem, neue Kontakte aufzubauen und sich szeneintern zu vernetzen. Daneben gibt es Auftritte rechtsextremistischer Musikerinnen und Musiker bei Veranstaltungen, bei denen der Versammlungscharakter gegenüber der Musikdarbietung überwiegt. Teilweise werden Musikveranstaltungen auch konspirativ vorbereitet bzw. als private Veranstaltungen durchgeführt.  Mit Vortrefforten, einer Mobilisierung über Messengerdienste bzw. Mund­ zu ­Mund­ Propaganda oder der Deklarierung eines Konzertes als private Geburtstagsfeier soll ein Einschreiten der Sicherheitsbehörden verhindert werden. Die Veranstalter – es handelt sich dabei meistens um langjährige Szeneangehörige – erlangen bei der erfolgreichen Durchführung eines Konzertes innerhalb der Szene viel Anerkennung.

Aktuelle Situation in Bayern

In Bayern finden seit vielen Jahren keine Musikgroßveranstaltungen mehr statt. Als allgemeiner Trend lassen sich kleinere Veranstaltungen und Musikveranstaltungen im europäischen Ausland feststellen, zu denen auch Personen aus Bayern anreisen, beispielsweise zu „Masters of the Sea II“ Anfang November in Porto (Portugal). Auch in Bayern überwiegt die Zahl der Musikveranstaltungen, die in kleinem Kreis und privaten Rahmen oft konspirativ durchgeführt werden. So trat im August auch der rechtsextremistische Liedermacher Frank Rennicke im Raum Unterfranken auf. Darüber hinaus sind Auftritte rechtsextremistischer Bands und Liedermacher bei Musikveranstaltungen in anderen Bundesländern bekannt geworden. Am 15.August plante das Label „Neuer Deutscher Standard“ (NDS) im Raum Buch ein Konzert der Rapper Proto und Kavalier, das durch einen Verbotsbescheid der Gemeinde verhindert werden konnte. Nach dem Verbot verlagerte sich das Konzert nach Illertissen, wo es durch die Polizei und die Stadtverwaltung Illertissen vorzeitig aufgelöst wurde. Rechtsextremistische Bands nutzen Konzerte als Möglichkeit, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern und für Tonträger und Merchandising­ Artikel zu werben. Mit der Gage für einen Konzertauftritt können die meisten Bands ihre Selbstkosten allerdings nur teilweise decken. Wesentlich einträglicher sind der Verkauf und Vertrieb von Tonträgern über Versandhandel, Verkaufsstände oder auf rechtsextremistischen Veranstaltungen.  Darüber hinaus bieten einschlägige Internetseiten weitere Möglichkeiten, rechtsextremistische Musikclips und ­-alben verfügbar und damit einem breiten Publikum zugänglich zu machen.

Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2025

Musiker auf einer Bühne vor mehreren Zuschauer-Reihen.
© Nathan Collier Unsplash

Rechtsextremistische Bands in Bayern

Rechtsextremistische Band Antikonform CD-Cover

Antikonform

Herkunft: Raum Allgäu

Aktiv seit: 2022

Letzte Veröffentlichung: „Eine Frage der Ehre“ (2022)

Rechtsextremistische Band Burning Hate CD-Cover

Burning Hate

Herkunft: Oberfranken

Aktiv seit: 2005 – 2010 Gründung mit ehemaligen Mitgliedern der Skinhead-Bands „Aryan Rebels“ und „Division 28“, Neugründung 2017

Letzte Veröffentlichung: „Your Time Is Running Out“ (2010), Beteiligung am Sampler „Punikoff Vol. 1“ (2017), „Warmachine“ (2019)

Rechtsextremistische Band Eskalation CD-Cover

Eskalation

Herkunft: Oberfranken / Unterfranken

Aktiv seit: 2010

Letzte Veröffentlichung: „Kein Schritt zurück“ (2015), Beteiligung am Sampler „Hessen Skins“ (2017), „S.F.F.S“ (2019), Album „M-E-K“ (2020) zusammen mit MPU, Beteiligung am Sampler „A Tribute to Faustrecht“ (2021)

Rechtsextremistische Band Kodex Frei CD-Cover

Kodex Frei

Herkunft: Raum Kempten

Aktiv seit: 2010

Letzte Veröffentlichung: „Das Pack“ (2016), Beteiligung an der Compilation „10. Tag der deutschen Zukunft“ (2018)

Rechtsextremistische Band MPU CD-Cover

MPU

Herkunft: Raum Hof

Aktiv seit: 2005

Letzte Veröffentlichung: „German Skinhead Anthems“ (2017), Beteiligung am Sampler „Hessen Skins“ (2017), Album „M-E-K“ (2020) zusammen mit Eskalation

Rechtsextremistische Band Prolligans CD-Cover

Prolligans

Herkunft: Raum Allgäu

Aktiv seit: 2004

Letzte Veröffentlichung: „Nahrung für den Geist“ (2017), Compilation „Skinhead durch und durch“ (2017), „Auf dem Abstellgleis“ (2021)

Rechtsextremistische Band Spreegeschwader CD-Cover

Spreegeschwader

Herkunft: Raum Bayreuth

Aktiv seit: 1994–2009; erneute Aktivität im Jahr 2016, wieder aktiv seit 2021

Letzte Veröffentlichung: „Spreegeschwader – Akustik Rac’n’Roll“ (2021)

Rechtsextremistische Band Urweisse CD-Cover

Urweisse

Herkunft: Raum München

Aktiv seit: 2019

Letzte Veröffentlichung: „Urweisse Musik“ (2019), Beteiligung am Sampler „A Tribute to Faustrecht“ (2021)

Rechtsextremistische Band White Rebel Boys CD-Cover

White Rebel Boys / White Rebel Voice

Herkunft: Raum Hof

Aktiv seit: 2007

Letzte Veröffentlichung: „The Boys are back in Town“ (2012), Beteiligung am Sampler „Back to the Basement“ (2016), „Ohne Strom gegen den Strom“ (2019)

Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024

Internet

Online-Aktivismus

Rechtsextremistische Gruppierungen und Akteure nutzen in hohem Maße die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation. Zu ihren Zielen gehört es dabei, Szeneangehörige und Sympathisanten aufzuwiegeln und mit ihren Inhalten möglichst hohe Reichweiten über das eigene Milieu hinaus zu erzielen, um Einfluss auf den öffentlichen Diskurs zu nehmen. Zudem sind Rechtsextremisten bestrebt, sich im Internet miteinander zu vernetzen. Dies trifft nicht nur auf Akteure zu, die auch in der Realwelt Szenekontakte pflegen. Während dabei in der Vergangenheit der Einstieg in die rechtsextremistische Szene häufig über Musik, Konzertbesuche und kameradschaftliche Strukturen erfolgte, sind mittlerweile vermehrt Personen festzustellen, deren Radikalisierung und Vernetzung mit anderen Rechtsextremisten ausschließlich online stattfindet.

Nutzung unterschiedlicher Plattformen und Formate

Rechtsextremisten nutzen im Internet neben klassischen Internetseiten und Onlineblogs auch zahlreiche bekannte Messenger­ dienste (z. B. WhatsApp und Threema), Videoplattformen (z. B. Youtube) und soziale Netzwerke (z. B. Facebook, X, Instagram und TikTok). Auch aus der Gamingszene bekannte Kooperations­ und Streaming­Plattformen wie Discord oder Steam spielen eine Rolle.

Verschiedene staatliche und regulatorische Maßnahmen richten sich gegen das Wirken von Extremisten im Internet. Das am 30. Juni 2017 erstmalig verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) wurde 2024 durch die Verordnung (EU) 20222/2065 (sog. „Digital­Services­Act“, DSA) und das diese ergänzende Digitale­Dienste­Gesetz (DDG) weit­ gehend abgelöst.

Abwanderung zu  „Telegram“ und  „vk.com“

Vor diesem Hintergrund suchen Angehörige der rechtsextremis­ tischen Szene stets nach alternativen Plattformlösungen und neuen Onlineformaten, um strafrechtlichen Konsequenzen und der Löschung oder Sperrung eigener Auftritte durch die Plattformbetreiber zu entgehen sowie ihre extremistischen Botschaften effektiv zu streuen. Hierzu werden alternative Angebote wie vk.com, GETTR und Telegram, für Livestreams auch DLive und BitChute als Ersatz­ oder Ausweichplattformen genutzt.

Vor allem der Messengerdienst Telegram gewann innerhalb der rechtsextremistischen Szene im Zuge der Corona­Pandemie an Bedeutung. Der Austausch auf Telegram wird seitens des Messengerdienstes weiterhin kaum kontrolliert, so dass verfassungsfeindliche Agitation i. d. R. nicht zu einer Sperrung oder Löschung von Accounts führt.  

Nutzung von „Imageboards“

Neben sozialen Netzwerken spielen auch „Imageboards“ (z. B. 8kun) eine wichtige Rolle. Diese Plattformen sind grundsätzlich nicht als extremistisch zu bewerten, werden aber von einzelnen Nutzern bzw. Nutzergruppen für extremistische Zwecke herangezogen. So werden Botschaften u. a. in Form von Memes verbreitet. Diese Darstellungsform eignet sich gut dazu, verfassungsfeindliche Inhalte in einen verharmlosenden und vermeintlich humoristischen Kontext zu stellen, um die Akzeptanz solcher Aussagen zu erhöhen und die Grenze des „Sagbaren“ zu erweitern.  

Rechtsextremistische Streamingangebote; „FSN ­The Revolution“

Darüber hinaus bieten Rechtsextremisten auf eigenen Webseiten auch verschiedene Medienformate wie Videos oder Podcasts an. Der stellvertretende bayerische Landesvorsitzende der Partei „Die Heimat“ und bekannte Rechtsextremist Patrick Schröder betreibt seit mehreren Jahren das Internet­TV­Format „FSN­The Revolution“ (bis 2018 „FSN­TV“) sowie weitere, mitunter ver­ gleichsweise reichweitenstarke Internetauftritte. Zudem nutzt Schröder das Internet auch als Werbe- und Vertriebsplattform für Szeneprodukte wie Musik und Bekleidung.  

Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Das Internet bietet Nutzern neben diversen Kommunikations-­ und Vernetzungsmöglichkeiten auch vielfältige Potenziale im Be­reich der Künstlichen Intelligenz (KI). Die Anwendungsbereiche erstrecken sich dabei von der Bilderstellung über die Bildmanipulation bis hin zur Erstellung von sog. „Deepfakes“, die allgemein als Form der KI­-basierten Bild­ und Audiobearbeitung gelten und biometrische Merkmale von Personen wie Aussehen, Mimik oder Stimme täuschend echt imitieren. Im Phänomenbereich Rechtsextremismus war zuletzt vermehrt die Nutzung solcher Technologien festzustellen. Insbesondere authentisch wirkende Bilder und Videos werden von Rechtsextremisten zielgruppenorientiert für Propagandazwecke genutzt.

Ob es sich bei derartigen Propagandamitteln um Bild­ und Videomanipulationen mithilfe von KI­Tools handelt oder ob der Inhalt gänzlich über den Einsatz von KI erstellt wurde, lässt sich nicht immer zweifelsfrei klären. Durch die sich fortlaufend verbessernde Technik werden „Deepfakes“ häufig nicht mehr als Fälschungen erkannt. Die mit KI einhergehenden Möglichkeiten für Desinformation sind dementsprechend umfangreich und stellen in Bezug auf mögliche Einflussnahmeversuche durch rechtsextremistische Akteure eine wachsende Herausforderung dar.  

Vernetzungsaktivitäten und Radikalisierung

Der Einsatz digitaler Medienformate dient neben der Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda auch der Vernetzung, dem szeneinternen Austausch sowie der Vorbereitung von Aktionen. Angehörige der rechtsextremistischen Szene versuchen durch den Einsatz von Messengerdiensten und Kommunikationskanälen mit hohen Verschlüsselungs­ und Anonymisierungsstandards sich der Beobachtung durch Öffentlichkeit und Sicherheitsbehörden zu entziehen. In sozialen Netzwerken gründen sie nach dem in offenen Gruppen erfolgtem Erstkontakt oft geschlossene Foren und Chatrooms zur szeneinternen Kommunikation.  

Radikalisierung von Jugendlichen

In rechtsextremistischen Chatgruppen vernetzen und radikalisieren sich insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene. Kenn­ zeichnend für kurzlebige Online-Gruppierungen mit vorwiegend jugendlichen Mitgliedern ist, dass die beteiligten Personen oftmals noch keine kohärente rechtsextremistische Weltsicht besitzen und solche Zusammenschlüsse sich sehr dynamisch entwickeln. Derartige Chatgruppen sind oftmals von Gewalt und Hass geprägt und schaffen so ein Klima, das den Abbau von Hemmschwellen zur Gewaltanwendung begünstigt. Die Schnelligkeit der Radikalisierungsprozesse und Enthemmungsdynamiken im Internet stellt die Sicherheitsbehörden vor besondere Herausforderungen, hin­ sichtlich der Identifizierung der häufig nur anonym aktiven Personen sowie der Prognostizierung einer gewalttätigen Entwicklung.
Attentäter-Fanszene

Mit Blick auf das Radikalisierungspotenzial im Netz gilt Personen und Gruppierungen, die mit Amokläufern und Attentätern sympathisieren, seit Jahren ein besonderes Augenmerk. Anhänger der „Attentäter­Fanszene“ vernetzen sich virtuell, um ihre gewalttätigen Vorbilder zu ehren sowie teils rassistisch geprägte Gewaltfantasien miteinander zu teilen. Dabei handelt es sich um eine digitale Subkultur, die Amoktäter sowie ideologisch unterschiedlich motivierte Attentäter als „Heilige“ („Saints“) verehrt.

Auffallend ist die in diesen Szenen häufig vorhandene, insbesondere von Jugendlichen gehegte, Faszination für die Ideen aus dem Buch „Siege“ und die daraus entstandene Subkultur.  Dabei handelt es sich um Texte des US­amerikanischen Neonazis James Mason, die zum „Rassenkrieg“ anleiten wollen.

Die Szene tritt überwiegend auf unkonventionellen und im Ausland ansässigen Plattformen sowie verschlüsselten Kommunikations­ diensten in Erscheinung und ist daher nur schwer lokalisierbar. Auffallend ist zudem das jugendliche Durchschnittsalter der Szene­ angehörigen, die teilweise noch nicht einmal strafmündig sind.

Auffällig ist außerdem, dass bei mehreren bekanntgewordenen Attentätern psychische Erkrankungen schon vor ihren Taten bestanden. Inwiefern psychische Erkrankungen die Bereitschaft zur Begehung von extremistisch motivierten Gewalttaten durch allein agierende Täter beeinflussen, ist aber weiterhin nicht vollständig geklärt.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz steht im Rahmen der zulässigen Übermittlungsregelungen im Austausch mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes sowie mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, um im Internet frühzeitig an der Aufklärung gewaltorientierter extremistischer Bestrebungen mitzuwirken, die in diesen Fällen meist von Einzeltätern ausgehen.
Frauenhass in der Incel-Subkultur

Rechtsextremistische Versatzstücke finden sich in der subkulturellen „Incel“­Szene. Der englische Begriff „InceI“ (Kofferwort aus „involuntary“ und „celibacy“, deutsch: „unfreiwilliges Zölibat“) ist die Selbstbezeichnung einer überwiegend aus weißen hetero­ sexuellen Männern bestehenden Internetsubkultur, die eigenen Angaben zufolge unter einer „vom System“ aufgezwungenen sexuellen Enthaltsamkeit leiden.

Die Szene ist geprägt durch Hass auf Frauen und Gewaltfantasien gegenüber Frauen sowie sexistische und rassistische Einstellungen. Das Selbstbild der Mitglieder innerhalb dieser Subkultur ist primär von starken Minderwertigkeitskomplexen geprägt. Diese resultieren insbesondere aus der Unfähigkeit dieser Männer, Beziehungen zu Frauen aufzubauen. Für ihre Situation machen „Incels“ v.a. Frauen und den Feminismus, aber auch Politik und Gesellschaft verantwortlich.

Die Abwertungsdynamiken in dieser Szene machen „Incels“ auch empfänglich für rechtsextremistische Ideologien – insbesondere solche, die Gewalt als Mittel zur Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse propagieren. Für Teile der Subkultur hat die rechtsextremistische Verschwörungstheorie des „Bevölkerungsaustauschs“ eine gesteigerte Relevanz, denn aus ihrer Sicht liegt in der Migration gutaussehender Männer eine Ursache dafür, selbst keine Frau zu finden. 

Bei der „Incel“­Szene handelt es sich in ihrer Gesamtheit nicht um ein Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Beobachtet werden aber Einzelpersonen, die sich im Zusammenhang mit der „Incel“­Ideologie verfassungsschutzrelevant betätigen.
Nihilistische Online-Netzwerke

Bei nihilistischen und sadistischen Online­Subkulturen, wie „The Com“, „764“ oder „No Lives Matter“ liegt der Schwerpunkt auf kriminellen Aktivitäten, wie der sexuellen Anbahnung an Minderjährige im Internet, oder der Erpressung durch Nackt­ aufnahmen (Sextortion). Antrieb für solche Taten ist oftmals auch ein allgemeiner Hass auf die Menschheit. Aufgrund des insgesamt destruktiven und stark gewaltverherrlichenden Charakters solcher Netzwerke bestehen teilweise aber auch Anknüpfungspunkte zum gewaltorientierten Rechtsextremismus, insbesondere zur Siege­Culture. Der Beobachtungsauftrag des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz ist hier insbesondere eröffnet, wenn rechtsextremistische Ideologeme handlungsleitend für entsprechende Straftaten, wie Aufforderungen zur Selbstverletzung, sind und eine politische Zielsetzung feststellbar ist.

Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2025

Publikationen, Verlage, Medien

Rechtsextremistische Medien streben die Etablierung einer rechtsextremistischen Gegenkultur an. Daher verbreiten sie revisionistische, antisemitische, antidemokratische sowie fremden­ feindliche Vorstellungen und wollen so rechtsextremistische Überzeugungen in der Leserschaft initiieren oder festigen. Dabei soll das Vertrauen in die demokratische Ordnung untergraben werden, um letztendlich ein undemokratisches, autoritäres politisches System in Deutschland populär zu machen.

Der Verfassungsschutz beobachtet den Kreis der regelmäßig publizierenden Personen des Internetblogs „Politically Incorrect/ PI­News“ („PI­News“). „PI­News“ ist ein seit November 2004 bestehender reichweitenstarker Internetblog, auf dem auch islamfeindliche und rechtsextremistische Agitation verbreitet wird.

Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2025

Auch die „COMPACT­Magazin GmbH“ („COMPACT“) wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Diese betreibt den Youtube­Kanal „COMPACT­TV“, gibt das „COMPACT­Magazin“ und ­verschiedene Sonderformate wie „COMPACT­Edition“ und „COMPACT­Aktuell“ heraus und führte bis 2023 jährlich sog. „COMPACT­Konferenzen“ durch. Über die im Jahr 2010 erstmalig erschienene Monatszeitschrift „COMPACT­Magazin“ werden nicht nur verschwörungstheoretische Inhalte, sondern regelmäßig auch islamfeindliche und fremdenfeindliche Motive verbreitet, die gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes gerichtet sind. „COMPACT“ ist ein bedeutendes Sprachrohr im Rechtsextremismus, welches mit zahlreichen Beobachtungsobjekten der Verfassungsschutzbehörden eng vernetzt ist und diesen eine Plattform bietet. Mit Verfügung vom 16. Juli 2024 verbot das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit sofortiger Wirkung die „COMPACT­Magazin GmbH“ („COMPACT“) einschließlich ihrer Teilorganisationen als Verein. „COMPACT“ richte sich Beobachtung von gemäß BMI gegen die verfassungsmäßige Ordnung, zudem präge eine aggressiv­kämpferische Haltung den Charakter des Vereins. In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreite „COMPACT“ u. a. antisemitische, rassis­ische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungs­theoretische Inhalte. Nach einem Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde der Sofortvollzug des Verbotes mit Beschluss vom 14. August teilweise ausgesetzt, so dass „COMPACT“ bis zur Entscheidung des BVerwG im Hauptsacheverfahren weiter veröffentlichen konnte. Mit Verkündung des Urteils vom 24. Juni wurde das mit Verfügung des BMI ausgesprochene Verbot von „COMPACT“ und ihrer Teilorganisation, der „CONSPECT FILM GmbH“, als rechtswidrig aufgehoben. Die Vereinigung erfülle nach Auffassung des Gerichts nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung (Art. 9 Abs. 2 Var. 2 GG, § 3 Abs. 1  Satz 1 Var. 2 VereinsG). Jedoch stellte das Gericht fest, dass sich „COMPACT“ mit dem sog. „Remigrationskonzept“ identifiziere. Das auf die Führungsfigur der „Identitären Bewegung“, Martin Sellner zurückgehende Konzept missachte – soweit es zwischen  deutschen Staatsangehörigen mit oder ohne Migrationshintergrund unterscheide – das sowohl durch die Menschenwürde als auch das Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis  der Staatsangehörigkeit. Das Grundgesetz garantiere jedoch im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs-­ und Pressefreiheit.

Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2025

Das in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) ansässige „Institut für Staatspolitik“ (IfS) verfolgt die Strategie der sog. „Metapolitik“. Dahinter verbirgt sich der Versuch, den öffentlichen Diskurs zu prägen und Deutungshoheit zu erlangen. Auf diese Weise versucht das Institut auf den vorpolitischen Raum einzuwirken und seine ideologischen Ziele durchzusetzen. Damit trägt das IfS zu einer gesamtgesellschaftlichen Spaltung bei und begünstigt Radikalisierungstendenzen bis hin zur Legitimierung von Gewalt. Dazu unterhält es enge Kontakte zu rechtsextremistischen Gruppierungen und zu Martin Sellner. Überdies veranstaltet das Institut regelmäßig „Winter- und Sommerakademien“, um den Nachwuchs der „Neuen Rechten“ ideologisch zu formen und die Vernetzung zu fördern. Im Frühjahr 2024 erfolgte die Auflösung des offiziellen Trägers des IfS, dem „Verein für Staatspolitik“. Seit der im April 2024 erschienenen 119. Ausgabe der ehemals vom IfS herausgegebenen Zeitschrift „Sezession“ tritt die „Metapolitik Verlags UG“ als Herausgeber auf. Als Grund für die Umstrukturierung wurde u. a. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgeführt. Zudem ist davon auszugehen, dass dadurch einem möglichen Verbot vorgebeugt werden soll.

Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024

Auch der „Verlag Antaios“ wird vom Verfassungsschutz beobachtet. In vom „Verlag Antaios“ verbreiteten Publikationen wird u. a.  das Ideologiekonzept des „Ethnopluralismus“ propagiert, dessen Idealvorstellung einer staatlichen bzw. gesellschaftlichen Ordnung in einem ethnisch und kulturell homogenen Staat besteht.   
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2025

Vertriebe und Versandhandel

Rechtsextremistische Vertriebe und Versandhandel kommerzialisieren die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene. Das Sortiment ist gezielt auf die Bedürfnisse der Anhänger einzelner Szenestilrichtungen wie der Skinhead­, der NS­-Hatecore­ oder der NS­Black­-Metal­-Subkultur ausgerichtet. Bei der Produktion und Vervielfältigung von Tonträgern spielen insbesondere die größeren Vertriebe eine wichtige Rolle.   Neben Musik umfasst deren Angebotspalette auch Bekleidung, Fahnen, Flugblätter, Plakate und szenetypische Devotionalien wie Bücher und Aufkleber sowie zunehmend auch Accessoires für den Alltag wie Sonnenbrillen oder Gürteltaschen. Nahezu alle Händler bieten ihre Waren auf z. T. professionell gestalteten Verkaufsplattformen im Internet an. Die Betreiber rechtsextremistischer Vertriebsstrukturen verfolgen insbesondere wirtschaftliche Interessen, sind der Szene jedoch auch in ideologischer Hinsicht zuzurechnen. 

Zu rechtsextremistischen Vertrieben und Versandhandeln in Bayern gehören:

  • Ansgar Aryan (Mantel/Neustadt a.d. Waldnaab)
  • DIM Records (Ebersdorf bei Coburg)
  • FSN-Shop (Mantel/Neustadt a.d. Waldnaab)
  • Oldschool Records (Wolfertschwenden/Unterallgäu)
  • Patriotic Store (Mantel/Neustadt a.d. Waldnaab)
  • Wikingerversand (Mantel/Neustadt a.d. Waldnaab)

Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2025

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