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Verfassungsschutz­relevante Delegitimierung des Staates

Bestrebungen, die basierend auf einem von Verschwörungstheorien geprägten Staats- und Elitenhass in demokratiefeindlicher Weise darauf abzielen, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates erheblich zu beeinträchtigen, ohne dabei die Wesensmerkmale extremistischer Bestrebungen eines anderen Phänomenbereichs aufzuweisen.

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Hierzu zählen auch Bestrebungen, die sich durch eine agitatorische Verächtlichmachung des Staates gegen das Demokratieprinzip richten, die zu extremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten aufrufen oder sich unter Verkennung der Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz zugrundeliegenden Voraussetzungen auf ein vermeintliches Widerstandsrecht berufen und sich dabei gegen das Rechtsstaatsprinzip stellen.

Die Mehrzahl derjenigen, die dem Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates in Bayern zugerechnet werden, wurde im Zuge von Aktivitäten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekannt. Dabei handelt es sich um meist eigenständig und individuell handelnde Personen, die teilweise von einer festen Anhängerschaft unterstützt werden. Die Vernetzung einzelner Szeneangehöriger geht jedoch nicht über gemeinsame Auftritte oder Teilnahmen an Veranstaltungen hinaus. Auch wenn sich derzeit keine festen Strukturen in Bayern ausmachen lassen, sind Vernetzungsbestrebungen vor allem im virtuellen Raum, z. B. auf Kommunikationsplattformen wie Telegram, festzustellen.

Über den bei Szeneangehörigen häufig anzutreffenden Rekurs auf Verschwörungstheorien entsteht ferner eine Anschlussfähigkeit an weitere verfassungsschutzrelevante Phänomenbereiche wie Rechtsextremismus oder die Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene. Derartige Berührungspunkte ergeben sich u. a. durch antisemitische Narrative, die in vielen extremistischen Verschwörungstheorien enthalten sind.

Trotz der weitgehend dynamischen Anpassung der Szene an tagespolitische Entwicklungen zählt die Ablehnung staatlicher Institutionen und ihrer Repräsentanten nach wie vor zu den diskursbestimmenden Themen. Als verbindendes Element kann hinsichtlich der ideologischen Ausrichtung der Szene oftmals ein kategorisches Freund-Feind-Denken beobachtet werden. Insbesondere im Internet lassen sich neben verschiedenen Formen der agitatorischen Verächtlichmachung des Staates auch Bedrohungen gegen Funktionsträger des Staates feststellen.

Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2023

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