Umgang mit Extremismus
Extremisten wenden sich gegen die Grundlagen unserer Demokratie und unserer freiheitlichen Gesellschaft. Mit ihren Aktionen stellen sie Privatpersonen, Schüler, Lehrer, Gewerbetreibende, Verwaltungsmitarbeiter oder politische Amtsträger mitunter vor praktische Probleme in deren Alltag. Wie Sie darauf konkret reagieren können, erfahren Sie hier.

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Extremisten wollen über Flyer, Broschüren und sonstiges Propagandamaterial ihre Ideologie verbreiten bzw. Interesse für ihre Organisationen wecken. Die Inhalte sind zum Teil so abgefasst, dass sie auf dem ersten Blick nicht als extremistisch zu erkennen sind, aber dennoch Unsicherheiten hervorrufen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verbreiten Sie derartige Flyer, Broschüren und Ähnliches nicht weiter. Veröffentlichen Sie sie nicht auf Social Media und sonstigen Kanälen.
- Übergeben Sie das Material an Ihre örtliche Polizeidienststelle. Sie müssen im Vorfeld nicht prüfen oder belegen, ob der Inhalt strafrechtlich relevant ist oder nicht. Welche Polizeidienststelle für Sie zuständig ist, können Sie auf der Website der Bayerischen Polizei einsehen.
- Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir können Sie mit Informationen und weiteren Handlungsempfehlungen konkret zu Ihrem jeweiligen Fall unterstützen.
Extremisten nutzen alle Möglichkeiten des Internets und insbesondere Social Media. Sie präsentieren ihre Organisationen, verbreiten ihr Gedankengut und werben für ihre verfassungsfeindlichen Ziele.
Extremistische Agitation und Propaganda hat online viele Gesichter: Parolen, Zeichen und Symbole, Angriffe und Beleidigungen oder Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten. In unserer freiheitlichen Demokratie garantiert das Grundrecht auf Meinungsfreiheit jedermann breiten Raum zur Entfaltung. Nicht alle Inhalte, die unfreundlich oder geschmacklos sind und die Gefühle von Menschen verletzen, überschreiten die Grenze zur Strafbarkeit.
Wenn Sie jedoch auf extremistische Propaganda und Hassrede stoßen, die Sie für strafrechtlich relevant halten, dann melden Sie diese via www.bayern-gegen-hass.de an die Meldestelle „REspect!“. Dies ist eine Einrichtung der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Demokratiezentrum Baden-Württemberg in Kooperation mit der Bayerischen Staatsregierung. Strafrechtlich relevante Meldungen werden an Polizei und Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung weitergegeben. Bei Verstößen gegen deutsches Recht beantragt die Meldestelle beim Netzbetreiber auch die Löschung des Beitrags und bietet Ihnen bei Bedarf weitergehende Informationen sowie Beratung.
Grundsätzliche Informationen zu den verschiedenen extremistischen Szenen und deren Online-Aktivitäten finden Sie auf unserer Website unter „Informationen zu Extremismus“.
Die Website www.jugendschutz.net bietet Informations- und Praxismaterialien an für Jugendliche, Eltern und Pädagogen zu Online-Extremismus sowie sonstigen jugendgefährdenden Themen.
Wenn Sie Fragen haben – nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!
Verschwörungstheorien liegt die Überzeugung zugrunde, dass bestimmte Akteure im Verborgenen die Geschehnisse in der Welt in ihrem Sinne und zum Nachteil Anderer steuern – hinter aktuellen Ereignissen stecke also eine Verschwörung.
Verschwörungstheorien sind seit langem in Agitation und Propaganda extremistischer Szenen präsent. Rechtsextremisten raunen unter dem Schlagwort „Großer Austausch“ von einem geheimen Plan „der Elite“, welche die einheimische Bevölkerung gegen Migranten austauschen wolle. Reichsbürger erzählen, die Bundesrepublik Deutschland sei gar kein Staat, sondern eine verbrecherische Firma namens „BRD GmbH“. Linksextremisten behaupten, Sicherheitsbehörden und Telekommunikationsunternehmen würden gemeinsam auf eine Totalüberwachung der Bevölkerung hinarbeiten.
Wie sollte man mit solchen extremistischen Verschwörungstheorien und ihren Anhängern umgehen? Hier die wichtigsten Tipps:
- Sich selbst informieren.
Zum Thema Verschwörungstheorien und Extremismus sollte man sich selber umfassend aus seriösen Quellen informieren. Auch Mitarbeiter der BIGE stehen bei Fragen gerne per Mail oder Telefon zur Verfügung.
- Eigene Rolle definieren.
Den eigenen Umgang mit Anhängern und Sympathisanten von Verschwörungstheorien sollte man danach ausrichten, mit wem man zu tun hat und in welchem Kontext dies geschieht. Als Mitarbeiter eines Ordnungsamtes, der Finanzverwaltung o. Ä. sollte man sich auf keine inhaltlichen Diskussionen mit einem Reichsbürger einlassen, der Verschwörungstheorien über eine angeblich illegitime Bundesrepublik verbreitet – sondern sich auf das eigene, rechtlich gebotene Handeln fokussieren und dieses durchsetzen. Als Lehrer an einer Schule sollte man dagegen auf einen Jugendlichen, der Verschwörungstheorien in seiner Klasse verbreitet, pädagogisch reagieren und in die Diskussion gehen.
- Neutraler bis empathischer Umgang.
Mit Anhängern und Sympathisanten von Verschwörungstheorien empfiehlt sich grundsätzlich ein neutraler bis empathischer Umgang. Ein Verspotten kann beim Gegenüber trotzige Abwehrreflexe auslösen im Sinne eines „Jetzt erst recht!“.
- Unterstützen.
Manche Menschen werden aufgrund von schwierigen Lebensumständen zu Anhängern von Verschwörungstheorien. Denn diese stiften vermeintlich Sinn und reduzieren Komplexität, da sie vermeintlich einfache Erklärungen für die komplizierte und oft widersprüchliche soziale Realität bieten. Sie bieten auch Selbstbestätigung, da sie ihre Anhänger als Besitzer eines besonderen Wissens hervorheben, das Anderen angeblich nicht zugänglich ist. Ferner stiften Verschwörungstheorien Gemeinschaft durch das Zusammentreffen mit Gleichgesinnten. Man kann versuchen, im Gespräch herauszufinden, welchen konkreten Nutzen die Verschwörungstheorien dem Gegenüber bieten, was möglicherweise dem Verschwörungsglauben zugrundeliegende Probleme sind und welche Lösungen dafür in Frage kämen.
- Grenzen ziehen.
Empathischer Umgang und Unterstützungsbereitschaft dürfen nicht dazu führen, dass menschenverachtende oder demokratiefeindliche Inhalte von Verschwörungstheorien hingenommen werden. Hier sollte man klare Grenzen ziehen. Auch vor Strafanzeigen sollte man in besonders herausragenden Fällen nicht zurückschrecken. Verschwörungstheorien mit antisemitischen Elementen können z. B. den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Dies wird im konkreten Einzelfall durch die Strafverfolgungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, geprüft und bewertet. Eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden kann durch jedermann persönlich oder schriftlich erfolgen. Dabei muss man selbst nicht rechtlich prüfen oder belegen können, ob bestimmtes Verhalten, bestimmte Aussagen etc. tatsächlich strafrechtlich relevant sind oder nicht.
- Gegenüber einschätzen – wie stark ist sein Verschwörungsglaube?
Eine Person, deren Glaube an eine Verschwörungstheorie sehr ausgeprägt ist, ist erfahrungsgemäß nur schwer davon abzubringen. Personen, die der Verschwörungstheorie widersprechen, werden schnell zum Teil der angeblichen Verschwörung erklärt – entweder als naive Mitläufer oder sogar als aktive Unterstützer der vermeintlichen Verschwörer selbst. Dementsprechend muss mit überzeugten Anhängern anders umgegangen werden, als mit bloßen Sympathisanten oder Personen, die durch den Kontakt mit Verschwörungstheorien verwirrt wurden.
- Hinterfragen – bei gläubigen Anhängern von Verschwörungstheorien.
Wenn ein Verschwörungsglauben sehr ausgeprägt ist, hilft ein Widerlegen durch Fakten meistens nicht weiter. Diese werden vom Anhänger einer Verschwörungstheorie nicht akzeptiert. Erfolgversprechender erscheinen hier oft Fragen wie: Warum glaubst du das? Wer sind denn „die Verschwörer“ genau? Glaubst du wirklich, dieser „geheime Plan“ ist realistisch? Warum vertraust du dieser Informationsquelle, auf die du dich so stark beziehst, mehr als einer anderen?
Das Ziel des Hinterfragens ist letztlich, einen Reflexionsprozess anzustoßen. Verschwörungstheorien haben immer innere Widersprüche; möglicherweise stolpert ein Anhänger doch darüber, wenn er die aufgestellten Behauptungen und vermeintlichen Beweise reflektiert. Eine schnelle Abkehr steht aber nicht zu erwarten; den eigenen Glauben zu reflektieren und sich selbst zu korrigieren ist für die meisten Verschwörungstheoretiker ein schwieriger und längerer Prozess, der individuell ganz unterschiedlich abläuft.
- Widerlegen – bei Sympathisanten von Verschwörungstheorien.
Wenn Menschen bloßen Kontakt mit Verschwörungstheorien hatten oder darüber hinaus auch vielleicht schon mit ihnen sympathisieren, aber noch keinen Glauben ausgeprägt haben, kann Widerlegen helfen.
Faktenbasierte Widerlegungen zeigen, dass eine Verschwörungstheorie falsch ist, indem sie korrekte Informationen vermitteln.
Logik orientierte Widerlegungen erklären die in Verschwörungstheorien verwendeten irreführenden Argumentationstechniken, benennen ihre inneren Widersprüche oder entlarven ihre fehlerhaften „Beweisführungen“.
Quellenbezogene Widerlegungen zielen ab auf die mangelhafte Qualität, Verlässlichkeit und Transparenz der Informationsquellen, aus denen Verschwörungstheoretiker schöpfen.
- Sich selbst Unterstützung suchen.
Wenn Sie mit Verschwörungstheorien konfrontiert sind und einen Extremismus-Bezug vermuten, können Sie jederzeit weitergehende Informationen und Beratungen bei uns einholen – vertraulich, bayernweit und kostenfrei. Wir verfügen auch über Mitarbeiter mit besonderer Fortbildung und Erfahrung, die in unserem Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramm „Hilfe zur Selbsthilfe“ für Personen anbieten, die durch Verschwörungstheorien in eine extremistische Szene geraten sind. Bei Problemstellungen mit extremistischem Bezug im Schulalltag stehen wir in Zusammenarbeit mit den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz der Schulfamilie mit einem umfassenden Maßnahmenkonzept zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach!
Nicht jeder, der patriotische Ideen vertritt, ist automatisch ein Rechtsextremist. Politischen Extremismus macht aus, dass die zentralen Grundwerte unseres Grundgesetzes – Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – in Abrede gestellt werden. Rechtsextremisten, das heißt Extremisten aus dem rechten politischen Spektrum, wenden sich insbesondere gegen die Menschenwürde. Für sie sind nicht alle Menschen gleich wertvoll und sollen auch nicht die gleichen Rechte haben. Hier erfahren Sie mehr zum Extremismus-Begriff.
Bei einer Konfrontation mit extremistischen Positionen empfehlen wir Ihnen:
- Schauen Sie nicht weg, sondern setzen Sie sich mit den Thesen aktiv auseinander.
- Nehmen Sie das Gesagte und angebliche Beweise dafür nicht einfach hin, sondern hinterfragen Sie alles kritisch.
- Informieren Sie sich über die Thematik Extremismus hier auf unseren Internetseiten.
- Achten Sie auf signifikante Veränderungen im Verhalten, Äußerungen und Umgang Ihrer Bekannten.
- Widersprechen Sie und beziehen Sie klar Position gegen jede Form von Extremismus und gegen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.
- Wenn Sie Beratung oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen – bayernweit, vertraulich und kostenfrei!
Sie haben eine Hakenkreuz-Schmiererei festgestellt? Oder es grölen Betrunkene in der Nachbarwohnung Nazi-Parolen? Sie haben gesehen, wie Linksextremisten aus einer öffentlichen Versammlung heraus Sachbeschädigungen begangen haben? Ein Reichsbürger droht in Online-Kommentaren mit Gewalt?
Wir empfehlen Ihnen:
- Bitte geben Sie entsprechende Hinweise in jedem Fall an die Polizei weiter. Verschließen Sie nicht die Augen vor extremistischen Umtrieben! Gesellschaft und Staat sollten gemeinsam mit Zivilcourage und unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlicher Mittel Extremismus entschlossen entgegentreten.
- Sie müssen nicht prüfen oder belegen können, ob ein bestimmtes Verhalten tatsächlich strafrechtlich relevant ist oder nicht. Jedermann kann den Strafverfolgungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, persönlich oder schriftlich ein mutmaßlich strafbares Geschehen anzeigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie persönlich Opfer dieses Geschehens geworden sind oder nicht. Die Anzeige muss entgegengenommen werden. Die Strafverfolgungsbehörden sind zur Erforschung des Sachverhaltes gesetzlich verpflichtet. Nähere Informationen zum Thema Strafanzeige und Ermittlungsverfahren finden Sie auf der Website Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
- Für die Bearbeitung von Hinweisen mit Extremismus-Bezug sind in Bayern grundsätzlich die Staatsschutz-Kommissariate der örtlichen Kriminalpolizeidienststellen zuständig. Wenden Sie sich einfach an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle (einfach zu finden via www.polizei.bayern.de), dort hilft man Ihnen weiter.
- Wenn Sie über die Anzeige bei der Polizei hinaus weitergehenden Informations- oder Beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wenn Sie Opfer extremistischer Bedrohungen oder gar Übergriffe geworden sind und sich neben der Polizei weitere Unterstützung wünschen, finden Sie hier qualifizierte Anlaufstellen in Ihrer Nähe:
— Beratungsstelle B.U.D.
Der Verein B.U.D. (Beratung, Unterstützung und Dokumentation für Opfer rechtsextremistischer Gewalt) bietet Betroffenen in Bayern Beratung und Unterstützung an.
Kontakt:
Beratungsstelle B.U.D.
Hotline: 0151 21 65 31 87
Mail: info@bud-bayern.de
— WEISSER RING e. V.
Der WEISSE RING ist eine Hilfsorganisation, die bundesweit Opfer von Kriminalität und Gewalt betreut, berät und unterstützt. Auch Opfer extremistischer Gewalt und Übergriffe finden hier Hilfe. In Bayern hat der WEISSE RING zahlreiche Außenstellen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auf der Website finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Nähe: www.weisser-ring.de
Um ihre politischen Vorstellungen durchzusetzen, engagieren sich Extremisten in verschiedenen Themenfeldern und versuchen auch innerhalb bürgerlich-demokratischer Protestbewegungen Anschluss zu finden. Die „Wortergreifung“ durch Extremisten bei Veranstaltungen ist eine gezielte Taktik: Sie dient der Selbstinszenierung; demokratische Institutionen und ihre Repräsentanten sollen bloßgestellt werden. Außerdem soll Aufmerksamkeit gewonnen und Bürger dazu gebracht werden, sich mit extremistischen Thesen zu befassen. Je unvorbereiteter Organisatoren sind, umso leichter können Extremisten eine Veranstaltung für ihre Zwecke als Bühne missbrauchen.
Wir empfehlen Ihnen:
…im Vorfeld der Veranstaltung:
- Je nach Art des Themas kann es sich anbieten, eine geschlossene Veranstaltung für einen beschränkten und eigens geladenen Teilnehmerkreis durchzuführen.
- In der Einladung zu öffentlichen Veranstaltungen können gemäß Art. 10 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) bestimmte Personen und Gruppen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Beispiel für eine Ausschlussklausel: „Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien oder Organisationen angehören, die einer extremistischen Szene zuzuordnen sind, oder die bereits in der Vergangenheit durch gewaltverherrlichende, diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.“
- Bereiten Sie sich als Versammlungsleiter, Moderator oder Redner auf extremistische Argumentationsmuster und Themenfelder vor, damit Sie nicht überrumpelt werden können.
- Um Extremisten bestenfalls schon am Einlass als solche zu erkennen, sollten Sie sich szenekundige Unterstützung durch die Sicherheitsbehörden holen. Kontaktieren Sie uns gerne!
…während der Veranstaltung:
- Stellen Sie zu Beginn klare Diskussionsregeln auf (z. B. beschränkte Redezeit).
- Lassen Sie sich von Extremisten nicht in eine inhaltliche Diskussion verwickeln, sondern weisen Sie deren Parolen mit Nachdruck zurück, ohne Raum für Rückfragen zu bieten.
- Geben Sie keine Saalmikrofone aus der Hand und bieten Sie Extremisten kein Podium zur Selbstdarstellung.
- Achten Sie darauf, dass gewaltverherrlichende oder diskriminierende Äußerungen nicht unkommentiert im Raum stehen bleiben.
- Nach Art. 11 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) können Teilnehmer, die „die Versammlung erheblich stören“, von der Versammlung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird vom Versammlungsleiter, der das Hausrecht ausübt, ausgesprochen. Ausgeschlossene Personen haben die Versammlung sofort zu verlassen.
- Rufen Sie die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen.
- Wenn Sie weiterführende Informationen oder Beratung zur Vorbereitung Ihrer Veranstaltung benötigen, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne – bayernweit, persönlich sowie vertraulich und kostenfrei.
Extremisten versuchen stets, ihre Ideologie über ihre Szene hinaus in weitere Bevölkerungskreise zu tragen. Sie missbrauchen auch Sportveranstaltungen, um ihr menschen- und demokratiefeindliches Gedankengut zu verbreiten. Doch dies hat in unseren Stadien und Sporthallen nichts verloren.
Inakzeptable Verhaltensweisen bei Sportveranstaltungen sind etwa fremdenfeindliche Parolen oder Transparente und Kleidungsstücke mit extremistisch-politischen Aufschriften oder Symbolen. Hier sollten Vereine und Organisatoren sofort eingreifen. Neben dem strafrechtlichen Aspekt ist auch zu berücksichtigen, dass das Image des Vereins und des Sports insgesamt Schaden nehmen kann.
Wir empfehlen Ihnen:
- Nehmen Sie in die Stadion- oder Hallenordnung einen Passus auf, der die Verbreitung von extremistischem Gedankengut verbietet und machen Sie diese neue Stadionordnung z. B. durch Flugblätter, Aushang oder Abdruck in der Stadionzeitung bei den nächsten Heimspielen bekannt. Ein Formulierungsbeispiel: „Nutzern/innen und Besuchern/innen der Sportanlage ist jede Form der Darstellung von extremistischem, diskriminierendem und gewaltverherrlichendem Gedankengut untersagt. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, Sprache, Hautfarbe, religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung. Verstöße werden mit sofortigem Verweis von der Sportanlage (ohne Rückerstattung des Eintrittspreises) und ggf. mit Hausverbot geahndet.“
- Die Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten: Was tun gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball?“ ist ein praktischer Leitfaden für Trainer, Vereinsführung und ehrenamtliche Engagierte zum Umgang mit Alltagsproblemen des Rechtsextremismus. Sie bietet Tipps, Handlungsoptionen und konkrete Projektbeispiele. Herausgeber der Broschüre sind das Bündnis für Demokratie und Toleranz, die Deutsche Sportjugend und die Koordinierungsstelle Fanprojekte.
- Machen Sie bei Verstößen gegen die Stadionordnung von Ihrem Hausrecht konsequent Gebrauch und informieren Sie die Polizei. Hier finden Sie Ihre zuständige Polizeidienststelle: www.polizei.bayern.de
- Dokumentieren Sie Verstöße möglichst genau. Um Straftaten verfolgen zu können, sind Polizei und Staatsanwaltschaft auf Beweismittel wie Zeugenaussagen angewiesen.
- Nehmen Sie über vereinseigene Fanbetreuer und ggf. speziell geschulte szenekundige Beamte (SKB) der Polizei Kontakt zu Fanclubs auf, falls diese extremistisch auffallen.
- Unterstützen Sie Toleranzprojekte in den Fanclubs, z. B. die Initiative „Bunt kickt gut“.
- Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen zu dieser Thematik, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!
Extremisten versuchen immer wieder offen oder verdeckt Vereine zu unterwandern und zu beeinflussen. Egal ob im Sportverein, der Feuerwehr oder im Elternbeirat – Vereine sollten es nicht hinnehmen, sich von Extremisten vereinnahmen zu lassen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Präventiv, bereits vor einem Problemfall, sollte die Vereinssatzung überprüft werden, ob vor Extremismus schützende Aufnahmekriterien für Interessenten und Ausschlussgründe für sich radikalisierende Mitglieder definiert sind.
- Einschlägig bekannten Extremisten oder entsprechend auffälligen Personen sollte die Aufnahme nach Möglichkeit verweigert werden. Wird ihre extremistische Ausrichtung erst im Nachhinein bekannt, sollten zeitnah Möglichkeiten zum Ausschluss geprüft werden.
- Je nach Situation ist proaktive Öffentlichkeitsarbeit angezeigt. Wer zu einem Vorfall schweigt, bietet einen Raum, der dann kommunikativ von anderen gefüllt werden kann – im schlimmsten Fall mit Gerüchten, Falschbehauptungen und Halbwahrheiten, die Ihrem Verein schaden können.
- Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und können Sie konkret unterstützen – bayernweit, kostenfrei und vertraulich.
Extremisten kaufen oder pachten Immobilien, um eigene Anlaufstellen bzw. Strukturen zu schaffen oder auszubauen. Entsprechende Immobilienkäufe oder -nutzungen riefen in der Vergangenheit teilweise großes Medienecho hervor.
Extremistische Immobiliennutzung sollte möglichst verhindert werden, da sie verschiedene Gefahren birgt:
- Ausdehnung einer extremistischen Szene und Zunahme von Aktivitäten vor Ort.
- Anwerbeversuche bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Ort.
- Zunahme von Straftaten.
- Lokale Konfrontation verschiedener, verfeindeter extremistischer Szenen wie Rechts- und Linksextremisten.
- Image-Schaden für die Region.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind Fälle mit:
- Nutzungsabsicht zu privaten Wohnzwecken,
- Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen,
- lediglich vorgetäuschtem Kaufinteresse (so genannte Scheingeschäfte).
Immobilienverkäufe an Extremisten mit Nutzungsabsicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen (z. B. Aufbau von Parteibüro oder Veranstaltungszentrum) sollten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindert werden. Die Abgrenzung eines echten Kaufinteresses von einem Scheingeschäft ist nicht immer einfach. In der Vergangenheit wurden z. B. angebliche Kaufabsichten von Rechtsextremisten publizistisch und finanziell ausgenutzt. Schwer zu veräußernde Immobilien sollten auf diese Weise zu überhöhten Preisen an die Kommunen, die ggf. gemäß § 24 Baugesetzbuch ein allgemeines Vorkaufsrecht haben, verkauft werden.
Anhaltspunkte, die für ein Scheingeschäft sprechen können:
- Käufer und/oder Verkäufer sind regional bekannte Akteure einer extremistischen Szene.
- Der Verkäufer befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten bzw. das Objekt ist auf dem freien Markt schwer verkäuflich.
- Zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert liegt eine hohe Diskrepanz.
- Die Öffentlichkeit wurde vom Verkäufer oder Käufer gezielt informiert.
- Der Käufer verfügt offensichtlich nicht über die notwendigen finanziellen Mittel und/oder die Vertragsgestaltung bevorzugt eine der beiden Parteien in unüblicher Weise.
- Es bestand schon zuvor ein tieferes Kennverhältnis oder eine Verbindung zwischen Verkäufer und Käufer.
Anhaltspunkte, die für ernsthafte Kaufabsichten sprechen können:
- Der Käufer tritt auf als Privatperson und kann nicht ohne Weiteres mit Extremismus in Verbindung gebracht werden.
- Das Geschäft soll ohne Öffentlichkeit und ohne Bekanntgabe des extremistischen Hintergrundes des Käufers zu marktüblichen Konditionen realisiert werden.
- Der Käufer verfügt tatsächlich über die nötigen finanziellen Mittel.
- Das Objekt ist für eine Nutzung durch Extremisten geeignet und kann auch entsprechend bewirtschaftet werden.
Bürgern empfehlen wir:
Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn bei Bekanntwerden eines Kauf- oder Pachtinteresses der Eindruck entsteht, dass einzelne Extremisten oder extremistische Strukturen dahinterstehen könnten!
Verantwortlichen in Städten und Gemeinden empfehlen wir:
- Sammlung aller relevanten Informationen in der Kommune (reeller Verkehrswert, Nutzungsmöglichkeiten, bauplanungsrechtliche Handlungsspielräume etc.).
- Sachliche und unaufgeregte Beiträge in der öffentlichen Diskussion, ohne die Lage zusätzlich „anzuheizen“ – jedoch klares Bekenntnis gegen Extremismus!
- Keine übereilten Beschlussfassungen in den kommunalen Gremien.
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns.
- Speziell für Städte und Gemeinden wurde ein ausführlicher Handlungsleitfaden zur Thematik durch das Bayerischen Staatsministerium des Innern erstellt, den Sie auch über uns beziehen können. Sprechen Sie uns an!
Einzelpersonen und Gruppierungen aus extremistischen Szenen treffen sich unter anderem in Gaststätten oder mieten Räumlichkeiten für Veranstaltungen an. Meist versuchen sie dabei ihren Szene-Hintergrund zu verschleiern. Gastwirte und Vermieter fürchten einen Ansehensverlust bei ihren Gästen und Störungen der öffentlichen Sicherheit. Unsere langjährige Beratungstätigkeit hat gezeigt, dass es empfehlenswert ist, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir bieten Ihnen bei Bedarf individuelle Beratung kostenfrei vor Ort an, etwa zu den Fragen:
- Wie kann man als Gastwirt die getarnte Anmeldung von extremistischen Veranstaltungen in den eigenen Räumlichkeiten erkennen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um rechtsextremistische Versammlungen zu beschränken oder zu untersagen?
Ihr Kind trägt Kleidung mit Symbolen oder Sprüchen, die Ihnen verdächtig vorkommen? Ihr Kind hört Musik mit Texten, die Sie aufmerken lassen? Ihr Kind hat neue Freunde, die Sie im rechts- oder linksextremistischen Spektrum vermuten? Sie sind unsicher ob und was Sie unternehmen sollten? Holen Sie sich Rat und Hilfe! Wir informieren und beraten Sie zu Extremismus und typischen Radikalisierungsverläufen. Unser Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramm bietet kostenfrei und vertraulich „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Bei Bedarf verweisen wir Sie auch an spezialisierte Partner aus unserem Netzwerk. Die Familien-, Umfeld- und Elternberatung der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus bietet Ihnen vertraulich und kostenlos Unterstützung bei Problemen mit Rechtsextremismus.
- Achten Sie auf signifikante Veränderungen im Verhalten, bei Aussagen, Umgang und Kleidung Ihrer Kinder.
- Schauen Sie nicht weg, sondern setzen Sie sich mit Kleidungsstücken, Musik oder geäußerten Thesen aktiv auseinander.
- Beziehen Sie klar Position für Demokratie und Toleranz und gegen jede Form von Extremismus und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.
- Seien Sie selbst Vorbild.
- Seien Sie immer Ansprechpartner für Ihr Kind und machen Sie „Rückkehrmöglichkeiten“ aus der Szene deutlich.
- Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Unser Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramm hilft Ihnen weiter!
Extremisten versuchen auf verschiedenste Art und Weise ihre Ideologie zu pflegen und zu verbreiten. Dabei setzten sie auch auf Präsenz im öffentlichen Raum, beispielsweise durch Aufmärsche, Mahnwachen, Demonstrationen oder Konzerte. Kommunen fürchten dabei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Image-Schäden.
Eine Versammlung kann aber nicht schon deshalb beschränkt oder verboten werden, weil sie von Extremisten veranstaltet wird oder auf ihr extremistische Parolen geäußert werden sollen. Maßnahmen sind auch hier nur möglich, wenn durch die Versammlung unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung drohen, zum Beispiel Straftaten. Versammlungsbehörden und Polizei haben die Versammlungsfreiheit unter strikter Wahrung der Neutralität zu gewährleisten, das heißt unabhängig von politischen Einstellungen oder dem Thema einer Versammlung. Es steht ihnen nicht zu, eine Versammlung zum Beispiel als unerwünscht zu bewerten. Sie haben die Aufgabe, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen und ggf. auch durchzusetzen.
Das Bayerische Versammlungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, eine extremistische Versammlung zu beschränken oder zu verbieten,
- wenn sie an einem Tag oder Ort stattfindet, der im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wichtige Symbolkraft hat und die Würde der Opfer des Nationalsozialismus oder andere grundlegende soziale und ethische Anschauungen verletzen könnte;
- wenn sie die nationalsozialistische Gewaltherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder verharmlosen kann und dies wiederum die Würde der Opfer des Nationalsozialismus gefährdet.
Ferner enthält das Bayerische Versammlungsgesetz ein allgemeines Militanz-Verbot. Es will Versammlungen verhindern, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild paramilitärisch geprägt sind oder sonst den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Mehr zum Bayerischen Versammlungsgesetz finden Sie hier.
Wir empfehlen Ihnen:
- Nehmen Sie umgehend Kontakt mit der zuständigen Versammlungsbehörde auf – dies ist entweder das Landratsamt oder die Kreisfreie Stadt. Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens zwei Werktage vorher angezeigt werden, sofern es sich nicht um Spontan- oder Eilversammlungen handelt.
- Lassen Sie sich von der örtlich zuständigen Polizeidienststelle bzw. von Fachdienststellen über Versammlungswege, Gefahrenstellen etc. beraten. Hier finden Sie Ihre zuständige Polizeidienststelle: www.polizei.bayern.de
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, insbesondere zu Fragen wie:
- Welche extremistischen Akteure agieren in welcher Weise?
- Welche Gefahren können von der geplanten Versammlung oder Veranstaltung ausgehen?
- Wie kann eine Kommune reagieren?
Rechtsextremistische Akteure versuchen, teils mit verdeckten, teils mit offensichtlichen fremdenfeindlichen Behauptungen, Parolen und Gerüchten, Ängste in der Bevölkerung vor „Überfremdung“ hervorzurufen. Dabei stehen besonders Asylbewerber oder örtliche Asylunterkünfte im Fokus. Ihre Botschaften verbreiten Rechtsextremisten beispielsweise über Flugblatt-Aktionen, Infostände, Internetbeiträge oder „Wortergreifungen“ in öffentlichen Versammlungen. Sie inszenieren sich als Anwalt der Bevölkerung, deren Interessen angeblich nur sie vertreten würden.
Wir empfehlen Ihnen:
- Fordern Sie unsere Informationsmaterialien an, wie z. B. die „Handreichung gegen rechtsextremistische Agitation im Zusammenhang mit Asylbewerberunterkünften in Bayern“.
- Nutzen Sie unsere Angebote: Wir bieten kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort Beratung und Unterstützung an. In Vortragsveranstaltungen bzw. Fortbildungen informieren wir zudem Amts- und Mandatsträger und Verwaltungen über rechtsextremistische Aktionen gegen Asylbewerberunterkünfte in der Region und geben Handlungsempfehlungen, z. B. auf Landkreisebene in Bürgermeisterdienstbesprechungen.
- Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen!
Im Vorfeld ist es oft schwierig, geplante Konzerte von extremistischen Musikgruppen als solche zu erkennen. Sie werden von den Veranstaltern teilweise konspirativ vorbereitet bzw. als private Veranstaltungen getarnt durchgeführt.
Wir empfehlen Ihnen:
- Versuchen Sie, nähere Informationen vom Anmelder zu bekommen:
- Wie ist der Ablauf der Feier?
- Wie lauten die genauen Kontaktdaten des Veranstalters?
- Welche Art von Musik wird gespielt?
- Ist eine Zugangskontrolle oder ein Sicherheitsdienst engagiert?
- Wie lautet der Name der auftretenden Bands bzw. Liedermacher?
- Geben Sie dem Anmelder keine verbindliche Zusage, sondern bitten Sie um Rückruf, wenn Sie Zweifel haben.
- Schließen Sie einen schriftlichen Nutzungsvertrag mit einer Klausel ab, die Treffen von extremistischen Gruppen ausschließt. Wird gegen die Klausel verstoßen, ist der Mietvertrag unwirksam. Wir beraten Sie dazu gerne.
- Machen Sie konsequent von Ihrem Hausrecht Gebrauch!
- Erscheinen Ihnen die Angaben des Anmelders unglaubwürdig und vermuten Sie einen extremistischen Hintergrund, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne, im konkreten Einzelfall auch sehr kurzfristig.
Jugendzentren dürfen trotz wünschenswerter Meinungsvielfalt und Offenheit nicht zu rechtsfreien Räumen werden, in denen extremistische Ideologie verbreitet und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung propagiert oder geduldet wird. Von Seiten der finanzierenden und letztlich das Hausrecht ausübenden Verantwortlichen sollte darauf geachtet werden, was dort passiert:
- Wird gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, die parlamentarische Demokratie, die Meinungsfreiheit des Andersdenkenden oder Staatsvertreter gehetzt?
- Wird – offen oder verdeckt – zu Gewalt aufgerufen?
- Welche Musikgruppen treten dort auf? Welche Einstellungen, insbesondere zu Gewaltanwendung und zur Demokratie, werden in den Songtexten vertreten?
- Wer bestimmt die Auswahl und Zielrichtung der Veranstaltungen?
Wir empfehlen Ihnen:
- Schauen Sie sich Einladungsflyer und Plakate zu Veranstaltungen an und achten Sie auf extremistische Zeichen und Symbole. Erfahren Sie hier, wie Zeichen und Symbole im Rechtsextremismus und im Linksextremismus aussehen und was sie bedeuten.
- Prüfen Sie kritisch die Namen von Musikgruppen und vor allem deren Songtexte. Falls Sie Zweifel haben, lassen Sie sich fachlich beraten.
- Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gerne – bayernweit, kostenfrei und vertraulich.
Extremisten, unabhängig von ihrer politischen Couleur, können keine Partner für öffentliche Stellen sein. Bei Aktionen gegen Rechtsextremismus ist z. B. nicht jede Organisation als Partner geeignet, die den „aktiven Kampf gegen Faschismus“ als Ziel ausgibt. Denn: Der Antifaschismus von Linksextremisten beinhaltet auch stets die Ablehnung der parlamentarischen Demokratie. Worauf sollten Kommunen achten, wenn sie gemeinsame Aktionen mit Bürgerinitiativen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen durchführen wollen?
Wir empfehlen Ihnen:
- Grundsätzlich ist ein aktives Eintreten für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und die damit verbundenen Werte und gegen jede Art von Extremisten, Gewalttäter und deren geistige Brandstifter geboten.
- Erteilen Sie allen Versuchen, Gewaltanwendung als Mittel der politischen Auseinandersetzung zu rechtfertigen und mit Schlagworten wie etwa „ziviler Ungehorsam“ zu verbrämen, eine Absage.
- Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gerne.
Insbesondere Gruppierungen und Einzelpersonen aus der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter haben in der Vergangenheit immer wieder an Kommunen und Behörden in Bayern Schreiben versandt. Bedienstete wurden darin unrechtmäßiger Handlungsweisen bezichtigt, verunglimpft oder in pseudojuristischem Stil über die vermeintlich wahre Rechtslage belehrt. Teilweise wurden auch durch selbst erfundene Fantasie-Behörden „Urteile“ und „Strafbefehle“ gegen Beamte wegen angeblich rechtswidrigen Verhaltens ausgestellt; zudem teilten Personen mit, sie stünden unter „Selbstverwaltung“ und kündigten die Einstellung von Steuerzahlungen an. Derartige Schriftsätze sind oftmals so verfasst, dass sie bei den Adressaten durchaus zu Unsicherheiten führen können.
Wir empfehlen Ihnen:
- Informieren Sie sich zur Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter, z. B. hier auf unserer Website. Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wurde eine Handreichung für bayerische Behörden und Gerichte erstellt zum praktischen Umgang mit Szeneangehörigen; sie ist über das Bayerische Behördennetz einzusehen oder über uns zu beziehen.
- Soweit Ihnen lediglich Erklärungen oder Proklamationen von Szeneangehörigen zugeleitet werden, reagieren Sie nicht auf diese.
- Sofern konkrete Anträge gestellt werden, sollte darauf eine kurze schriftliche Antwort erfolgen. Die Praxis hat gezeigt, dass Erläuterungen der Rechtsfragen die Antragsteller in der Regel nicht überzeugen und zu weiteren Schreiben führen.
- Beschränken Sie dienstlich notwendigen Schriftverkehr auf das rechtlich notwendige Minimum.
- Soweit das Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt (z. B. Weigerung der Entrichtung von Gebühren und Steuern, Verletzung der Ausweispflicht), schöpfen Sie die Möglichkeiten der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes konsequent aus.
- Zeigen Sie strafrechtlich relevantes Verhalten (denkbar sind z. B. Urkundenfälschung, Amtsanmaßung, Nötigung etc.) unverzüglich bei den Strafverfolgungsbehörden an.
- Erstatten Sie in jedem Fall Meldung über den Vorgang (gemäß der aktuellen Erlasslage).
- Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an uns. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, können Sie persönlich beraten oder Informations- und Schulungsveranstaltungen für Sie durchführen.
Reichsbürger und Selbstverwalter suchen immer wieder die direkte Konfrontation mit Staatsbediensteten und erscheinen dazu auch persönlich in Behörden.
Wir empfehlen Ihnen:
- Achten Sie verstärkt auf Eigensicherung und den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte.
- Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein. Reichsbürger und Selbstverwalter wollen Verwirrung stiften und einschüchtern.
- Übernehmen Sie nicht den Sprachgebrauch von Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Zeigen Sie kein Verständnis oder Zustimmung.
- Handeln Sie schnell, konsequent und besonders sorgfältig, um sich nicht durch formale Fehler angreifbar zu machen.
- Soweit gezeigtes Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, schöpfen Sie die Möglichkeiten der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes konsequent aus.
- Zeigen Sie mögliche Rechtsverstöße an.
- Beglaubigen Sie keine Szene-Schriftstücke.
- Rechnen Sie mit illegal angefertigten Bild- und Tonaufnahmen.
- Sofern Sie unmittelbar bedroht oder genötigt werden, setzen Sie sich sofort mit der Polizei in Verbindung.
Für weitere Informationen, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Immer wieder versuchen Reichsbürger und Selbstverwalter, Behördenmitarbeiter bei Amtshandlungen zu fotografieren oder zu filmen sowie heimlich Tonaufnahmen anzufertigen. Anschließend werden entsprechende Aufnahmen häufig im Internet oder Sozialen Netzwerken verbreitet. Reichsbürger und Selbstverwalter wollen sich so in ihrer Szene mit ihrem Verhalten gegenüber Staatsvertretern brüsten und diese vorführen oder einschüchtern.
Dies stellt ohne Einwilligung der Betroffenen nach dem Strafgesetzbuch und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) eine Straftat dar, der mit straf- und zivilrechtlichen Schritten zu begegnen ist. Werden derartige Fotos, Videos oder Tonaufnahmen im Internet oder in Sozialen Netzwerken verbreitet, sollte der Dienstherr sofort informiert und rechtliche Schritte gegen den Ersteller, Verbreiter bzw. Provider eingeleitet werden.
Nähere Informationen finden Sie in einer unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz erstellten Handreichung für bayerische Behörden und Gerichte zum praktischen Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Sie ist über das Bayerische Behördennetz einzusehen oder über uns zu beziehen.
Für weitere Informationen, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen oder persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Immer wieder fallen Schüler auf, die insbesondere antisemitische oder rassistische Bilder und Videos über Messenger-Dienste wie WhatsApp teilen. Zum Umgang mit dieser Problematik hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Handlungsleitfaden für Lehrkräfte erstellt. Er bietet praktische Empfehlungen und nennt Ansprechpartner und Unterstützungsangebote. Der Handlungsleitfaden kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz: Die an den staatlichen Schulberatungsstellen angesiedelten Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den für Sie zuständigen Regionalbeauftragten finden Sie auf der Website der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.
- Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE): Bei Bedarf an Lehrerfortbildungen und Eltern- oder Schülerinformation können Sie gerne auch mit uns Kontakt aufnehmen! Wir unterstützen Sie – bayernweit und kostenfrei.
Extremisten versuchen, Jugendliche für ihre Ziele zu gewinnen. Dazu verteilen sie z. B. auf dem Schulweg ideologische Pamphlete oder Flugblätter, die zu Aktivitäten einladen. Verständigen Sie die Polizei, wenn Extremisten auf dem Schulgelände bzw. im Umfeld des Schulgeländes Propagandamaterial verteilen. Nur dann können die verteilten Werbemittel auf strafrechtliche bzw. presserechtliche Verstöße überprüft und der Vorfall polizeilich erfasst werden.
Wir empfehlen Schulleitungen und Lehrkräften:
- Erstatten Sie Anzeige, wenn schulfremde Personen das Schulgelände zur Verteilung von Propagandamaterial oder zur Verbreitung extremistischer Thesen betreten. Halten sich schulfremde Personen unberechtigt auf dem Schulgelände auf, handeln sie gegen den Willen des Hausrechtsinhabers und begehen einen Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch).
- Erstatten Sie Anzeige, wenn Rechtsextremisten an Schulflächen (z. B. Gebäudewände, Mauern, Zäune) politische Werbeplakate anbringen und die Entfernung einen Schaden verursacht. In diesen Fällen begehen die Täter eine Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch).
Extremistische Aktionen sollten pädagogische Maßnahmen an der Schule nach sich ziehen.
Sie können beispielsweise im Unterricht besprechen
- nach welcher Ideologie und Strategie Extremisten handeln,
- wie Jugendliche in eine extremistische Szene hineingeraten können,
- wie Jugendliche angeworben werden,
- welche Rolle die Musik und das Internet dabei spielen,
- zu welchem extremistischen Spektrum die Verursacher gehören,
- wie Schüler auf die Ansprachen von Extremisten reagieren sollen,
- wie man Zivilcourage zeigen kann.
- Wir unterstützen Sie gerne dabei, kontaktieren Sie uns!
Sie können beispielsweise
- die Schüler und Schülerinnen auffordern, von Werbeaktionen vor der Schule zu berichten und das verteilte Material den Lehrkräften zu übergeben.
- im Kollegium besprechen, welche Gegenmaßnahmen die Schule ergreifen kann. Auf Anfragen von Schülern, besorgten Eltern oder auch der Medien sollten Sie entsprechend reagieren können.
Die Schüler- und Elternvertretungen sollten informiert und an den schulischen Gegenmaßnahmen beteiligt werden. Solche Maßnahmen könnten z. B. sein
- eine Fortbildung der Lehrkräfte über extremistische Erscheinungsformen, Ideologien und Strategien zur Anwerbung von Jugendlichen.
- eine Informationsveranstaltung für Eltern und Erziehungsberechtigte, z. B. im Rahmen eines Elternabends, um einer Verunsicherung von Elternseite zu begegnen bzw. Gesprächsbedarf zu entsprechen.
Wir empfehlen Eltern und Erziehungsberechtigten:
Wenn Ihr Kind von einer extremistischen Aktion an der Schule bzw. in deren Umfeld berichtet oder wenn Ihrem Kind in der Schule bzw. auf dem Schulweg extremistisches Propagandamaterial aufgedrängt oder gegeben wurde, sollten Sie
- die Schulleitung informieren. Nur wenn diese Kenntnis von einer Werbeaktion an oder im Umfeld der Schule hat, können von der Schule entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
- die Polizei benachrichtigen und das Propagandamaterial strafrechtlich bzw. presserechtlich überprüfen lassen.
Wenn Sie in der Presse oder durch Bekannte von extremistischen Aktionen an oder im Umfeld von Schulen Ihrer Region erfahren, sollten Sie
- ein vorbeugendes Gespräch mit Ihrem Kind führen, in dem Sie erklären, welche Ziele von Extremisten verfolgt werden und ihrem Kind nahelegen, im konkreten Fall sofort die Schule bzw. die Eltern zu informieren.
- an die Schule herantreten mit der Anregung, die extremistische Aktion und deren Hintergründe im Unterricht zu behandeln und ggf. eine Informationsveranstaltung für Eltern anzubieten.
Für weitere Informationen, persönliche Beratung oder konkrete Unterstützung stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz: Die an den staatlichen Schulberatungsstellen angesiedelten Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den für Sie zuständigen Regionalbeauftragten finden Sie auf der Website der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.
- Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus: Die Elternberatung der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus bietet Ihnen vertraulich und kostenlos Informationen und auch längerfristige Begleitung sowie bei Bedarf die Vermittlung von weiteren Beratungsangeboten.
- Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE): Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Auch bei Bedarf an Lehrerfortbildungen und Eltern- oder Schülerinformation können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen! Wir unterstützen Sie – bayernweit und kostenfrei.
Mode, Symbole und Markenzeichen haben in extremistischen Szenen für junge Leute einen wichtigen Stellenwert und werden häufig bewusst eingesetzt, um politische Botschaften zu vermitteln und um zu provozieren. Hier erfahren Sie, was Sie als Schulleitung, Lehrkraft oder als Erziehungsberechtigte dagegen tun können, wenn Schüler in der Schule durch Aussehen, Kleidung oder Verhalten extremistisches Gedankengut signalisieren.
Wie extremistischen Zeichen und Symbole aussehen und was sie bedeuten, erfahren Sie hier:
An Schulen dürfen extremistische Verhaltensmuster von Schülerinnen und Schülern – egal, ob durch Aussehen, Kleidung oder Verhalten zum Ausdruck gebracht – nicht geduldet werden. Dies gilt auch, wenn der vorliegende Sachverhalt nicht strafrechtlich relevant ist.
Maßgeblich für die grundlegende Einschätzung des Sachverhalts ist Art. 84 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Danach ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Es gibt auch Ausnahmen vom Verbot der politischen Werbung. Die Aufzählung im Gesetz ist nicht abschließend, stellt jedoch klar, dass der Gesetzgeber grundsätzlich nur Meinungsäußerungen in Form von Plaketten und dergleichen von geringerer Größe erfassen wollte. Regelmäßig unzulässig ist daher das Tragen von Transparenten oder von Kleidungsstücken mit politischer Werbung. Schülerinnen und Schüler dürfen Abzeichen, Anstecknadeln, Plaketten, Aufkleber und ähnliche Zeichen tragen, wenn dies nicht den Schulfrieden, den geordneten Schulbetrieb, die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, das Recht der persönlichen Ehre oder die Erziehung zur Toleranz gefährdet. Im Zweifelsfall entscheidet hierüber die Schulleitung; die bzw. der Betroffene kann die Behandlung im Schulforum verlangen.
Grundsätzliche Empfehlungen:
- Nehmen Sie einen entsprechenden, an Art. 84 BayEUG orientierten Passus in die Hausordnung der Schule auf. Beispiel: „Wir tragen keine Symbole und Kleidungsmarken, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren. Wir treten nicht so auf, dass der Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen kann.“
- Informieren Sie zu Beginn eines neuen Schuljahres mit einem Elternbrief die Erziehungsberechtigten über die entsprechende Ergänzung der Hausordnung.
- Suchen Sie bei Zuwiderhandlungen als Lehrkraft umgehend das pädagogische Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin und ggf. mit den Erziehungsberechtigten. Erläutern Sie, warum an der Schule entsprechendes Verhalten nicht geduldet wird.
- Machen Sie – falls der Schüler / die Schülerin uneinsichtig ist – als Lehrkraft konsequent von Ihrem Sanktionsrecht Gebrauch. Beziehen Sie möglichst frühzeitig die Schulleitung in den Fall mit ein, sodass ein intern abgestimmtes Vorgehen gewährleistet ist.
- Soweit Sie den Verdacht haben, dass eine Straftat vorliegt, informieren Sie als Lehrkraft sofort die Schulleitung.
Mögliche weitergehende pädagogische Maßnahmen:
- Informieren Sie das Lehrerkollegium, damit Symbole und Zeichen extremistischer Szene als solche identifiziert werden können und entwickeln Sie zielgerichtete und pädagogisch abgewogene Handlungsstrategien.
- Planen Sie weitergehende schulische Maßnahmen, wie z. B. Projekttage für Demokratie und Toleranz, Klassenfahrten etwa zu KZ-Gedenkstätten und zu einschlägigen zeithistorischen Dokumentationseinrichtungen, Zeitzeugengespräche, Ausstellungen oder Vorträge.
- Für weitere Informationen, persönliche Beratung im konkreten Einzelfall, Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz: Die an den staatlichen Schulberatungsstellen angesiedelten Regionalbeauftragte bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den für Sie zuständigen Regionalbeauftragten finden Sie auf der Website der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.
- Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE): Für persönliche Beratung oder weiterführenden Informationen, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen!
Extremisten vertreten Positionen, die in krassem Gegensatz zu unseren politisch-gesellschaftlichen Werten wie Demokratie, Freiheit, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit stehen. Die Verbreitung derartiger Thesen, etwa durch Eltern während einer Schulveranstaltung, kann nicht geduldet werden. Dies gilt auch, wenn ein Sachverhalt im Einzelnen nicht strafrechtlich relevant ist.
Wir empfehlen Ihnen:
- Informieren Sie sich hier auf unserer Website zum Thema Extremismus. Nicht jeder, der patriotische Ideen vertritt, ist automatisch ein Rechtsextremist. Politischen Extremismus macht aus, dass die zentralen Grundwerte unseres Grundgesetzes – Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – in Abrede gestellt werden. Rechtsextremisten, das heißt Extremisten aus dem rechten politischen Spektrum, wenden sich insbesondere gegen die Menschenwürde. Für sie sind nicht alle Menschen gleich wertvoll und sollen auch nicht die gleichen Rechte haben. Hier erfahren Sie mehr zum Extremismus-Begriff.
- Schauen Sie nicht weg, sondern setzen Sie sich mit extremistischen Thesen aktiv auseinander.
- Nehmen Sie das Gesagte und angebliche Beweise dafür nicht einfach hin, sondern hinterfragen Sie alles kritisch.
- Widersprechen Sie und beziehen Sie klar Position gegen jede Form von Extremismus und gegen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.
Für weitere Informationen, persönliche Beratung im konkreten Einzelfall, Unterstützung bei der Lehrerfortbildung und der Eltern- oder Schülerinformation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz: Die an den staatlichen Schulberatungsstellen angesiedelten Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz bilden ein Kompetenznetzwerk aus speziell geschulten Beratungslehrkräften und Schulpsychologen zur Unterstützung der Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu Demokratieverständnis und Toleranz sowie bei der Prävention gegen extremistische Haltungen. Den für Sie zuständigen Regionalbeauftragten finden Sie auf der Website der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.
- Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE): Bei Bedarf an Lehrerfortbildungen und Eltern- oder Schülerinformation können Sie gerne auch mit uns Kontakt aufnehmen! Wir unterstützen Sie – bayernweit und kostenfrei.
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