Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bayerische Staatsregierung hat das Ziel, die Informationsstelle gegen Extremismus unter www.www.bige.bayern.de barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.www.bige.bayern.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 06.11.2025
- Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft aktualisiert am: 06.11.2025
- Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest im Zeitraum vom 16.10.2025 bis 06.11.2025
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Informationsstelle gegen Extremismus unter www.www.bige.bayern.de wurde in einem BITV-Selbsttest auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus unter www.www.bige.bayern.de ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Im Rahmen des BITV-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 gewährleistet. Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Video-Dateien sind von einer externen Quelle (youtube.com) per iFrame eingebunden. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden Video- und Audiodateien verweisen wir im Hinblick auf Untertitelungen und Deskriptionen auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Audio-Dateien sind von einer externen Quelle (spotify.com) per iFrame eingebunden. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden Video- und Audiodateien verweisen wir im Hinblick auf Untertitelungen und Deskriptionen auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte (Zoom) kommt es zu Ausschneidungen und Überlappungen.
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus unter www.www.bige.bayern.de ist:
Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Postfach 45 01 45
80901 München
Email: bige@stmi.bayern.de (die ist neu)
Tel.: 089/2192 2192
Schreiben Sie uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.www.bige.bayern.de bemerkt haben.
- Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
- Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an online-redaktion@stk.bayern.de.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Postfach 45 01 45
80901 München
Email: bige@stmi.bayern.de (die ist neu)
Tel.: 089/2192 2192
Hier erfahren Sie mehr zum Datenschutz.
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf
- dem Portal Bayern barrierefrei und
- der Internetseite des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung