Rechtsextremistische Medien
Rechtsextremisten nutzen verschiedene Mittel und Kanäle, um ihre Agitation und Propaganda zu verbreiten. Im Internet betreiben Rechtsextremisten Online-Aktivismus. Rechtsextremistische Musik ist ein wesentliches Einfallstor in die Szene. Rechtsextremistische Publikationen und Verlage streben die Etablierung einer Gegenkultur an. Vertriebe und Versandhandel kommerzialisieren die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene.

Musik
Rechtsextremistische Musik ist ein wesentliches Eintrittstor in die rechtsextremistische Szene. So nutzen Szeneangehörige Musik, um Jugendliche mit rechtsextremistischem Gedankengut in Kontakt zu bringen. Oft wird verkürzt von „Rechtsrock“ gesprochen, obwohl das Angebot an rechtsextremistischer Musik längst zahlreiche unterschiedliche Stile und Zielrichtungen umfasst, die von Skinheadmusik und Balladen über Black Metal bis hin zu Hip Hop und Techno reichen. Die Texte enthalten meist nationalistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches und antidemokratisches Gedankengut.
Adaptionen populärer Musiktitel durch Rechtsextremisten erfuhren 2024 besondere Aufmerksamkeit. Bei mehreren Veranstaltungen – auch in Bayern – wurde der bekannte Party-Hit „L’Amour Toujours“ gezielt verändert und mit der fremdenfeindlichen Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gesungen. Problematisch ist diese Entwicklung zu Cover-Songs auch deshalb, weil unbedenkliche Lieder auf diese Weise ein „Doppelleben“ entwickeln und, auch ganz ohne extremistischen Text, zum Erkennungszeichen oder Meme extremistischer Akteure aufgeladen werden können. Zudem können Rechtsextremisten über die Kaperung eines bereits bekannten Hits leichter provozieren und damit größere Aufmerksamkeit erlangen.

Rechtsextremistische Musikveranstaltungen (Konzerte und Liederabende) im In- und Ausland ermöglichen es Szeneangehörigen zudem, neue Kontakte aufzubauen und sich szeneintern zu vernetzen. Daneben gibt es Auftritte rechtsextremistischer Musikerinnen und Musiker bei Veranstaltungen, bei denen der Versammlungscharakter gegenüber der Musikdarbietung überwiegt. Teilweise werden Musikveranstaltungen auch konspirativ vorbereitet bzw. als private Veranstaltungen durchgeführt. Mit Vortrefforten, einer Mobilisierung über Messengerdienste bzw. Mund-zu-Mund-Propaganda oder der Deklarierung eines Konzertes als private Geburtstagsfeier soll ein Einschreiten der Sicherheitsbehörden verhindert werden. Die Veranstalter – es handelt sich dabei meistens um langjährige Szeneangehörige – erlangen bei der erfolgreichen Durchführung eines Konzertes innerhalb der Szene viel Anerkennung.
Im Bundesgebiet fanden seit 2019 keine Musikgroßveranstaltungen mehr statt. Als allgemeiner Trend lassen sich kleinere Veranstaltungen und Musikveranstaltungen im europäischen Ausland feststellen, zu denen auch Personen aus Bayern anreisen, beispielsweise das „Ian Stuart Donaldson Memorial“ am 28. September 2024 in Verona. Auch in Bayern überwiegt die Zahl der Musikveranstaltungen, die in kleinem Kreis und privaten Rahmen oft konspirativ durchgeführt werden. Darüber hinaus sind Auftritte rechtsextremistischer Bands und Liedermacher bei Musikveranstaltungen in anderen Bundesländern bekannt geworden.
Rechtsextremistische Bands nutzen Konzerte als Möglichkeit, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern und für Tonträger und Merchandising-Artikel zu werben. Mit der Gage für einen Konzertauftritt können die meisten Bands ihre Selbstkosten allerdings nur teilweise decken. Wesentlich einträglicher sind der Verkauf und Vertrieb von Tonträgern über Versandhandel, Verkaufsstände oder auf rechtsextremistischen Veranstaltungen. Darüber hinaus bieten einschlägige Internetseiten weitere Möglichkeiten, rechtsextremistische Musikclips und -alben verfügbar und damit einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Rechtsextremistische Bands in Bayern

© BayLfV
Antikonform
Herkunft: Raum Allgäu
Aktiv seit: 2022
Letzte Veröffentlichung: „Eine Frage der Ehre“ (2022)

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Burning Hate
Herkunft: Oberfranken
Aktiv seit: 2005 – 2010 Gründung mit ehemaligen Mitgliedern der Skinhead-Bands „Aryan Rebels“ und „Division 28“, Neugründung 2017
Letzte Veröffentlichung: „Your Time Is Running Out“ (2010), Beteiligung am Sampler „Punikoff Vol. 1“ (2017), „Warmachine“ (2019)

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Eskalation
Herkunft: Oberfranken / Unterfranken
Aktiv seit: 2010
Letzte Veröffentlichung: „Kein Schritt zurück“ (2015), Beteiligung am Sampler „Hessen Skins“ (2017), „S.F.F.S“ (2019), Album „M-E-K“ (2020) zusammen mit MPU, Beteiligung am Sampler „A Tribute to Faustrecht“ (2021)

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Kodex Frei
Herkunft: Raum Kempten
Aktiv seit: 2010
Letzte Veröffentlichung: „Das Pack“ (2016), Beteiligung an der Compilation „10. Tag der deutschen Zukunft“ (2018)

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MPU
Herkunft: Raum Hof
Aktiv seit: 2005
Letzte Veröffentlichung: „German Skinhead Anthems“ (2017), Beteiligung am Sampler „Hessen Skins“ (2017), Album „M-E-K“ (2020) zusammen mit Eskalation

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Prolligans
Herkunft: Raum Allgäu
Aktiv seit: 2004
Letzte Veröffentlichung: „Nahrung für den Geist“ (2017), Compilation „Skinhead durch und durch“ (2017), „Auf dem Abstellgleis“ (2021)

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Spreegeschwader
Herkunft: Raum Bayreuth
Aktiv seit: 1994–2009; erneute Aktivität im Jahr 2016, wieder aktiv seit 2021
Letzte Veröffentlichung: „Spreegeschwader – Akustik Rac’n’Roll“ (2021)

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Urweisse
Herkunft: Raum München
Aktiv seit: 2019
Letzte Veröffentlichung: „Urweisse Musik“ (2019), Beteiligung am Sampler „A Tribute to Faustrecht“ (2021)

© BayLfV
White Rebel Boys / White Rebel Voice
Herkunft: Raum Hof
Aktiv seit: 2007
Letzte Veröffentlichung: „The Boys are back in Town“ (2012), Beteiligung am Sampler „Back to the Basement“ (2016), „Ohne Strom gegen den Strom“ (2019)
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Was ist rechtsextremistische Musik?
„Abgehört“ – Der Podcast des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz.
Internet
Online-Aktivismus
Rechtsextremistische Gruppierungen und Akteure nutzen in hohem Maße die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation. Zu ihren Zielen gehört es dabei, Szeneangehörige und Sympathisanten aufzuwiegeln und mit ihren Inhalten möglichst hohe Reichweiten über das eigene Milieu hinaus zu erzielen, um Einfluss auf den öffentlichen Diskurs zu nehmen. Zudem sind Rechtsextremisten bestrebt, sich im Internet miteinander zu vernetzen. Dies trifft nicht nur auf Akteure zu, die auch in der Realwelt Szenekontakte pflegen. Während dabei in der Vergangenheit der Einstieg in die rechtsextremistische Szene häufig über Musik, Konzertbesuche und kameradschaftliche Strukturen erfolgte, sind mittlerweile vermehrt Personen festzustellen, deren Radikalisierung und Vernetzung mit anderen Rechtsextremisten ausschließlich online stattfindet.
Nutzung unterschiedlicher Plattformen und Formate
Rechtsextremisten nutzen im Internet neben klassischen Internetseiten und Onlineblogs auch zahlreiche bekannte Messenger dienste (z. B. WhatsApp und Threema), Videoplattformen (z. B. Youtube) und soziale Netzwerke (z. B. Facebook, X, Instagram und TikTok). Verschiedene staatliche und regulatorische Maßnahmen richten sich gegen das Wirken von Extremisten im Internet. Das am 30. Juni 2017 erstmalig verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) wurde 2024 durch die Verordnung (EU) 20222/2065 (sog. Digital Services Act, DSA) und das diese ergänzende Digitale Dienste Gesetz (DDG) weitgehend abgelöst. Der DSA ist seit 17. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht, das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten. Ziel beider Regelungswerke ist es, Onlinekonzernen Pflichten zum verantwortungsvollen Umgang mit von ihnen transportierten Inhalten aufzugeben und diese effektiv zu überwachen und durchzusetzen. Darunter fällt beispielsweise das Vorgehen gegen illegale Dienste, Hass, Hetze und jugendgefährdende Inhalte im Netz. Die Einhaltung der neuen Regeln durch sehr große Plattformen und Suchmaschinen wird durch die EU-Kommission überwacht. Hiermit soll der regulatorische Druck weiter erhöht und ein konsequentes Vorgehen gegen rechtswidrige und strafbare Inhalte erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund suchen Angehörige der rechtsextremistischen Szene stets nach alternativen Plattformlösungen und neuen Onlineformaten, um strafrechtlichen Konsequenzen und der Löschung oder Sperrung eigener Auftritte durch die Plattformbetreiber zu entgehen sowie ihre extremistischen Botschaften effektiv zu streuen. Hierzu werden alternative Angebote wie vk.com, GETTR und Telegram, für Livestreams auch DLive und BitChute als Ersatz oder Ausweichplattformen genutzt.
Vor allem der Messengerdienst Telegram gewann innerhalb der rechtsextremistischen Szene im Zuge der Corona-Pandemie an Bedeutung. Der Austausch auf Telegram wird seitens des Messengerdienstes weiterhin kaum kontrolliert, so dass verfassungsfeindliche Agitation i. d. R. nicht zu einer Sperrung oder Löschung von Accounts führt. Die geringe Regulierung auf Telegram hat entscheidend zur Etablierung des Messengerdienstes als zentrale Ausweichplattform der rechtsextremistischen Szene beigetragen.
Neben sozialen Netzwerken spielen auch „Imageboards“ (z. B. 8kun) eine wichtige Rolle. Diese Plattformen sind grundsätzlich nicht als extremistisch zu bewerten, werden aber von einzelnen Nutzern bzw. Nutzergruppen für extremistische Zwecke herangezogen. So werden Botschaften u. a. in Form von Memes verbreitet. Diese Darstellungsform eignet sich gut dazu, verfassungsfeindliche Inhalte in einen verharmlosenden und vermeintlich humoristischen Kontext zu stellen, um die Akzeptanz solcher Aussagen zu erhöhen und die Grenze des „Sagbaren“ zu erweitern.
Auch aus der Gamingszene bekannte Kooperations- und Streamingplattformen wie Discord, Steam oder Twitch spielen eine Rolle. Mittels eigens entwickelter Szene Spiele werden rechtsextremistische Botschaften verbreitet. Bereits im Jahr 2020 erschien das Computerspiel „Heimat Defender: Rebellion“, das durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 2021 indiziert wurde. Im Februar 2024 ist die Fortsetzung „The Great Rebellion“ erschienen.
Darüber hinaus bieten Rechtsextremisten auf eigenen Webseiten auch Internetsendungen oder -radios an. Der stellvertretende bayerische Landesvorsitzende der Partei „Die Heimat“ und bekannte Rechtsextremist Patrick Schröder betreibt seit mehreren Jahren das Internet-TV-Format „FSN – The Revolution“ (bis 2018 „FSN TV“) sowie weitere, mitunter vergleichsweise reichweitenstarke Internetauftritte. Dort werden neben Interviews mit Protagonisten aus der rechtsextremistischen Szene in moderierten Beiträgen auch Aktionshinweise, Konzert und Demonstrationstermine sowie Informationen über aktuelle und politische Ereignisse innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums verbreitet. Zudem nutzt Schröder das Internet auch als Werbe- und Vertriebsplattform für Szeneprodukte wie Musik und Bekleidung.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Das Internet bietet Nutzern neben diversen Kommunikations und Vernetzungsmöglichkeiten auch vielfältige Potenziale im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Die Anwendungsbereiche erstrecken sich dabei von der Bilderstellung über die Bildmanipulation bis hin zur Erstellung von sog. „Deepfakes“, die allgemein als Form der KI basierten Bild- und Audiobearbeitung gelten und biometrische Merkmale von Personen wie Aussehen, Mimik oder Stimme täuschend echt imitieren. Im Phänomenbereich Rechtsextremismus war zuletzt vermehrt die Nutzung solcher Technologien festzustellen. Insbesondere authentisch wirkende Bilder und Videos werden von Rechtsextremisten zielgruppenorientiert für Propagandazwecke genutzt.
Ein Beispiel für den Einsatz von KI generierten Bildern stellt die Kampagne „No Way“ dar, welche die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IB) über ihre Website und ihre „Social Media“-Kanäle lanciert hatte. Die Kampagne soll der IB zufolge Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern vor Migration und Flucht nach Europa warnen. Ein hierzu genutztes Bild zeigt eine stereotypisierende Darstellung von Migranten, die auf einem Boot das Meer überqueren. Bei genauer Betrachtung lassen sich an diesem Beispiel Hinweise für die Nutzung von KI, wie die fehlerhafte Darstellung von Körperteilen, feststellen.
Auch der rechtsextremistische „Active Club Mainfranken“ nutzt ein mutmaßlich durch den Einsatz von KI generiertes Bild zur Selbstdarstellung und zu Propagandazwecken in den sozialen Medien. Auf diese Weise versucht die Gruppierung, sich als personenstark und wehrhaft zu inszenieren.
Ob es sich bei derartigen Propagandamitteln um Bild- und Videomanipulationen mithilfe von KI-Tools handelt oder ob der Inhalt gänzlich über den Einsatz von KI erstellt wurde, lässt sich nicht immer zweifelsfrei klären. Durch die sich fortlaufend verbessernde Technik werden „Deepfakes“ häufig nicht mehr als Fälschungen erkannt. Die mit KI einhergehenden Möglichkeiten für Desinformation sind dementsprechend umfangreich und stellen in Bezug auf mögliche Einflussnahmeversuche durch rechtsextremistische Akteure eine wachsende Herausforderung dar.
Vernetzungsaktivitäten und Radikalisierung
Der Einsatz digitaler Medienformate dient neben der Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda auch der Vernetzung, dem szeneinternen Austausch sowie der Vorbereitung von Aktionen. Angehörige der rechtsextremistischen Szene versuchen durch den Einsatz von Messengerdiensten und Kommunikationskanälen mit hohen Verschlüsselungs- und Anonymisierungsstandards sich der Beobachtung durch Öffentlichkeit und Sicherheitsbehörden zu entziehen. In sozialen Netzwerken gründen sie nach dem in offenen Gruppen erfolgtem Erstkontakt oft geschlossene Foren und Chatrooms zur szeneinternen Kommunikation. Messengerdienste spielen zudem eine wichtige Rolle bei der Organisation von Aktionen, Veranstaltungen und Konzerten. Zum Teil wird dort auch eine realweltliche Vernetzung in Form gemeinsamer Treffen angestrebt.
Rechtsextremistische Chatgruppen sind von Gewalt und Hass geprägt und schaffen so ein Klima, das den Abbau von Hemmschwellen zur Gewaltanwendung begünstigt. Die Schnelligkeit der Radikalisierungsprozesse und Enthemmungsdynamiken im Internet stellt die Sicherheitsbehörden vor besondere Herausforderungen, hinsichtlich der Identifizierung der häufig nur anonym aktiven Personen sowie der Prognostizierung einer gewalttätigen Entwicklung.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Publikationen, Verlage, Medien
Rechtsextremistische Medien streben die Etablierung einer rechtsextremistischen Gegenkultur an. Daher verbreiten sie revisionistische, antisemitische, antidemokratische sowie fremdenfeindliche Vorstellungen und wollen so rechtsextremistische Überzeugungen in der Leserschaft initiieren oder festigen. Dabei soll das Vertrauen in die demokratische Ordnung untergraben werden, um letztendlich ein undemokratisches, autoritäres politisches System in Deutschland populär zu machen.
Der Verfassungsschutz beobachtet den Kreis der regelmäßig publizierenden Personen des Internetblogs „Politically Incorrect/ PI News“ („PI News“). „PI News“ ist ein seit November 2004 bestehender reichweitenstarker Internetblog, auf dem auch islamfeindliche und rechtsextremistische Agitation verbreitet wird.
Auf „PI News“ wurden 2024 zahlreiche fremden- und islamfeindliche Beiträge festgestellt. Ideologisch prägend für den Internetblog ist die Erzählung von einer angeblichen „Umvolkung“ und „Islamisierung“ Deutschlands.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Auch die „COMPACT Magazin GmbH“ („COMPACT“) wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Diese betreibt den Youtube-Kanal „COMPACTTV“, gibt das „COMPACT Magazin“ und verschiedene Sonderformate wie „COMPACT Edition“ und „COMPACT Aktuell“ heraus und führte bis 2023 jährlich sog. „COMPACT Konferenzen“ durch. Über die im Jahr 2010 erstmalig erschienene Monatszeitschrift „COMPACT Magazin“ werden nicht nur verschwörungstheoretische Inhalte, sondern regelmäßig auch islamfeindliche und fremdenfeindliche Motive verbreitet, die gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes gerichtet sind. Diese Bestrebungen verfolgt „COMPACT“ während des laufenden Verbotsverfahrens unverändert weiter.
Mit einer Verbotsverfügung vom 16. Juli 2024 stellte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fest, dass die „COMPACT Magazin GmbH“ („COMPACT“) einschließlich ihrer Teilorganisationen als Verein verboten werden soll. „COMPACT“ richte sich gemäß BMI gegen die verfassungsmäßige Ordnung, zudem präge eine aggressiv kämpferische Haltung den Charakter des Vereins. In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreite „COMPACT“ u. a. antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Nach einem Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht wurde der Sofortvollzug des Verbotes mit Beschluss vom 14. August 2024 teilweise ausgesetzt. Bis zur Klageentscheidung im Hauptsacheverfahren kann „COMPACT“ vorerst weiter veröffentlichen.
„COMPACT“ ist ein bedeutendes Sprachrohr im Rechtsextremismus, welches mit zahlreichen Beobachtungsobjekten der Verfassungsschutzbehörden eng vernetzt ist und diesen eine Plattform bietet. Beispielsweise veröffentlicht das „COMPACT Magazin“ regelmäßig Beiträge von Martin Sellner, dem führenden Aktivisten der „Identitären Bewegung“ im deutschsprachigen Raum. In der Juni Ausgabe des Magazins 2024 bezeichnete er die Bundesrepublik als „Versuchsanstalt für den Weltuntergang“ und warb weiterhin für die Gründung kleiner „Widerstandsnester“.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Das in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) ansässige „Institut für Staatspolitik“ (IfS) verfolgt die Strategie der sog. „Metapolitik“. Dahinter verbirgt sich der Versuch, den öffentlichen Diskurs zu prägen und Deutungshoheit zu erlangen. Auf diese Weise versucht das Institut auf den vorpolitischen Raum einzuwirken und seine ideologischen Ziele durchzusetzen. Damit trägt das IfS zu einer gesamtgesellschaftlichen Spaltung bei und begünstigt Radikalisierungstendenzen bis hin zur Legitimierung von Gewalt. Dazu unterhält es enge Kontakte zu rechtsextremistischen Gruppierungen und zu Martin Sellner. Überdies veranstaltet das Institut regelmäßig „Winter- und Sommerakademien“, um den Nachwuchs der „Neuen Rechten“ ideologisch zu formen und die Vernetzung zu fördern. Im Frühjahr 2024 erfolgte die Auflösung des offiziellen Trägers des IfS, dem „Verein für Staatspolitik“. Seit der im April 2024 erschienenen 119. Ausgabe der ehemals vom IfS herausgegebenen Zeitschrift „Sezession“ tritt die „Metapolitik Verlags UG“ als Herausgeber auf. Als Grund für die Umstrukturierung wurde u. a. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgeführt. Zudem ist davon auszugehen, dass dadurch einem möglichen Verbot vorgebeugt werden soll.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Auch der „Verlag Antaios“ wird vom Verfassungsschutz beobachtet. In vom „Verlag Antaios“ verbreiteten Publikationen wird u. a. das Ideologiekonzept des „Ethnopluralismus“ propagiert, dessen Idealvorstellung einer staatlichen bzw. gesellschaftlichen Ordnung in einem ethnisch und kulturell homogenen Staat besteht. Zwischen dem IfS und dem „Verlag Antaios“ bestehen enge personelle und organisatorische Verflechtungen.
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024
Vertriebe
Rechtsextremistische Vertriebe und Versandhandel kommerzialisieren die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene. Das Sortiment ist gezielt auf die Bedürfnisse der Anhänger einzelner Szenestilrichtungen wie der Skinhead-, der NS-Hatecore oder der NS-Black-Metal-Subkultur ausgerichtet. Bei der Produktion und Vervielfältigung von Tonträgern spielen insbesondere die größeren Vertriebe eine wichtige Rolle.
Neben Musik umfasst deren Angebotspalette auch Bekleidung, Fahnen, Flugblätter, Plakate und szenetypische Devotionalien wie Bücher und Aufkleber sowie zunehmend auch Accessoires für den Alltag wie Sonnenbrillen oder Gürteltaschen. Nahezu alle Händler bieten ihre Waren auf z. T. professionell gestalteten Verkaufsplattformen im Internet an. Die Betreiber rechtsextremistischer Vertriebsstrukturen verfolgen insbesondere wirtschaftliche Interessen, sind der Szene jedoch auch in ideologischer Hinsicht zuzurechnen.
Zu rechtsextremistischen Vertrieben und Versandhandeln in Bayern gehören:
- Ansgar Aryan (Mantel/Neustadt a.d. Waldnaab)
- DIM Records (Coburg)
- FSN-Shop (Mantel/Neustadt a.d. Waldnaab)
- Oldschool Records (Wolfertschwenden/Unterallgäu)
- Patriotic Store (Mantel/Neustadt a.d. Waldnaab)
- Wikingerversand (Geiselhöring/Straubing-Bogen)
- White Rex Store (Mantel/Neustadt a.d. Waldnaab)
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024





