Extremismus: Begriff, Bedeutung, Hintergrund
Man hört den Begriff Extremismus häufig von Politikern und in den Medien. Aber was bedeutet er eigentlich genau?

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
Wenn man sich mit dem Begriff Extremismus beschäftigt, muss man als Erstes auf einen anderen Begriff schauen: die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO). Das klingt zunächst einmal sperrig. Dahinter verbirgt sich aber etwas Elementares. Die fdGO meint die obersten Grundwerte unseres Staates. Zusammenfassen lassen sie sich als Dreiklang von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Menschenwürde ist ein Anspruch auf Achtung, der jedem Menschen zusteht – einfach, weil er ein Mensch ist. Das bedeutet, jeder Mensch ist wichtig und alle Menschen sind gleich wertvoll, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Alter, Glaube oder gesundheitlicher Verfassung. Das Grundgesetz erklärt direkt in seinem ersten Satz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Staatliche Stellen sind verpflichtet, sie zu achten und zu schützen. Kein Mensch darf wie eine Sache behandelt oder seiner Rechte beraubt werden.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass staatliche Stellen, wie zum Beispiel Sicherheitsbehörden, nicht willkürlich handeln dürfen. Für alles, was sie tun, benötigen sie eine gesetzliche Grundlage. Sie dürfen bei ihrem Handel nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie müssen auch stets verhältnismäßig handeln, das heißt der jeweiligen Situation angemessen. Wenn jemand falsch parkt, darf er nicht gleich von der Polizei inhaftiert werden. Alle Bürger können staatliches Handeln von unabhängigen Gerichten überprüfen lassen.
Demokratie heißt, die Bürger eines Staates bestimmen in regelmäßigen freien und geheimen Wahlen selbst, wer sie regieren soll. Jeder, der das Wahlalter erreicht hat, kann gleichberechtigt an diesen Wahlen teilnehmen und sich auch selber zur Wahl stellen. Jede Stimme zählt gleichviel. Wer mit seinen Ideen die Mehrheit der Wählerstimmen für sich gewinnen kann, regiert anschließend. Demokratie bedeutet aber immer Herrschaft auf Zeit, eine Regierung kann bei der nächsten Wahl auch wieder abgewählt werden.
Extremismus als Antithese zur fdGO
Was hat die fdGO – also Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als oberste Grundwerte unseres Staates – mit Extremismus zu tun? In Deutschland verfolgen bestimmte Gruppen und Einzelpersonen politische Aktivitäten, die sich gegen die fdGO richten. Sie wollen die Staats- und Rechtsordnung des Grundgesetzes abschaffen und durch eine eigene Ordnung ersetzen. Die Menschenwürde für alle sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wären darin nicht mehr garantiert. Sie sprechen zum Beispiel Menschen ihre Würde aufgrund ihrer Hautfarbe ab oder wollen eine Ein-Parteien-Dauerherrschaft errichten. Solche Ideen werden als Extremismus bezeichnet, ihre Anhänger als Extremisten. Das leitet sich aus dem Lateinischen ab; extremus bedeutet „äußerster“ oder „entferntester“. Extremisten stehen sozusagen wortwörtlich äußerst weit entfernt von der fdGO.
Erscheinungsformen des Extremismus
Rechtsextremisten, das heißt Extremisten aus dem rechten politischen Spektrum, wenden sich insbesondere gegen die Menschenwürde. Für sie sind nicht alle Menschen gleich wertvoll und sollen auch nicht die gleichen Rechte haben. Rechtsextremisten wollen bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Deutsche mit Migrationshintergrund gezielt benachteiligen. Auch Juden sind seit Langem ein besonderes Feindbild vieler Rechtsextremisten. Sie werden als „Wurzel allen Übels“ betrachtet und müssten unter einer rechtsextremistischen Herrschaft mit der Aberkennung vieler Grundrechte rechnen.
Linksextremisten, das heißt Extremisten aus dem linken politischen Spektrum, wenden sich insbesondere gegen den Rechtsstaat. Linksextremisten kommunistischer Prägung möchten einen Staat mit Zwang und Unfreiheit aufbauen, um völlige soziale und materielle Gleichheit zu erzwingen. Dafür sind sie bereit, Gegnern politische Rechte zu nehmen. Linksextremisten aus dem anarchistischen Spektrum möchten staatliche Strukturen ganz abschaffen. Dann gäbe es für die Allgemeinheit keine garantierten Schutzmechanismen mehr und es würde ein unfaires Recht des Stärkeren herrschen.
Es gibt auch Extremisten, die man nicht so einfach klassisch „rechts“ oder „links“ einordnen kann. Dies sind insbesondere Reichsbürger und Selbstverwalter. Sie bestreiten, dass unser Staat existiert oder rufen eigene Fantasiestaaten aus. Sie wenden sich gegen die Demokratie und den Rechtsstaat, denn nur ihre „Fürstentümer“ oder „Königreiche“ wären ihrer Behauptung nach legitime Staaten. Damit missachten sie die geltende Rechtsordnung und die demokratischen Entscheidungen der übrigen Bevölkerung. Informieren Sie sich hier zu allen Phänomenbereichen des Extremismus.
Wehrhafte Demokratie gegen Extremismus
Extremismus ist in Deutschland nicht generell verboten. Wenn Extremisten Kundgebungen abhalten, machen sie von ihren Grundrechten der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit Gebrauch. Dies steht grundsätzlich jedem zu, was auch ein Wert unserer freiheitlichen Demokratie an sich ist. Damit Extremisten Demokratie und Freiheit nicht ausnutzen können, um eben diese abzuschaffen, ist die Bundesrepublik Deutschland eine so genannte wehrhafte Demokratie. Mit Blick auf Bestrebungen gegen die fdGO sind im Grundgesetz Abwehrmittel vorgesehen – zum Beispiel die Möglichkeit, Parteien oder Vereine zu verbieten. Dies setzt aber voraus, dass extremistische Bestrebungen rechtzeitig erkannt werden. Daran arbeitet der Verfassungsschutz. Im Sinne eines Frühwarnsystems wird er bereits im Vorfeld von Straftaten aktiv. Im Falle konkreter Gefahren oder Straftaten durch Extremisten wird die Polizei aktiv und geht gegen sie vor.

Der Unterschied zwischen „radikal“ und „extremistisch“
Nicht jeder, der sehr patriotische Positionen vertritt, ist automatisch ein Rechtsextremist. Wer sich für weitreichende Verstaatlichungen ausspricht, ist nicht unbedingt gleich ein Linksextremist. Die fdGO garantiert jedem einen breiten Raum zur Entfaltung. Auch radikale Positionen haben darin ihren Platz. Radikal kommt vom lateinischen Wort radix, die Wurzel. Jemand mit radikalen politischen Positionen wünscht sich tiefgreifende Veränderungen. Er möchte keine Symptome kurieren, sondern Probleme sprichwörtlich bei der Wurzel packen. Radikale politische Auffassungen sind in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung legitim. So sind z. B. radikale Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschaftsordnung äußern und sie verändern wollen, noch keine Extremisten. Extremistisch sind nur solche Bestrebungen, die sich gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die fdGO – richten, also etwa das Demokratieprinzip abschaffen wollen.
Weitere Perspektiven
Die politischen Ideen und Aktivitäten von Gegnern der fdGO münden in Abwertung, Ausgrenzung und Feindseligkeit. Neben der Extremismus-Perspektive – die aus rechtlichen und praktischen Gründen von Behörden verwendet wird – existieren weitere Betrachtungsweisen auf diese sozialen Konfliktlagen. Das von Sozialwissenschaftlern entwickelte Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit etwa fokussiert sich auf Vorstellungen von Ungleichwertigkeit und abwertende Einstellungen gegenüber konstruierten sozialen Gruppen – wie „die Behinderten“, „die Juden“ oder „die Asylbewerber“.
Die Gefahr von Extremismus
Extremisten – egal, aus welcher politischen Ecke sie kommen – bedrohen in letzter Konsequenz immer Würde, Freiheit und Sicherheit der Menschen in Deutschland. Ihren Aktivitäten entgegenzutreten ist eine gesamtstaatliche wie gesamtgesellschaftliche Aufgabe.





